Rechtsprechung
| BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 |
"behandelt wie der letzte Verbrecher"
§ 626 Abs. 1 BGB, zulässige verhaltensbedingte Kündigung ausnahmsweise auch bei schuldlosen Pflichtverletzungen (vgl. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB)
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
BGB § 626
- Alpmann Schmidt
BGB § 626 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Außerordentliche Kündigung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerordentliche Kündigung bei schuldloser Pflichtverletzung
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 27.07.1993 - 1 Ca 785/93
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.1997 - 7 Sa 526/96
- BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 90, 367
- NJW 1999, 3140
- MDR 1999, 1143
- BB 1999, 1819
- NZA 1999, 863
- DB 1999, 1400
Wird zitiert von ... (61)
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
Hinweis des Senats: vgl. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367.Bei dieser Prüfung besteht kein hinreichender Anlass, neben dem Alter und der Beschäftigungsdauer die ordentliche Unkündbarkeit des Arbeitnehmers erneut zu dessen Gunsten zu berücksichtigen und damit den ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer besser zu stellen als einen Arbeitnehmer ohne diesen Sonderkündigungsschutz bei entsprechenden Einzelfallumständen und beiderseitigen Interessen (so im Ansatz schon BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).
- LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2011 - 5 Sa 509/10
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende, …
Grobe Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber, dessen Repräsentanten, dem unmittelbaren Vorgesetzten oder auch einem Kollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Treuepflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an sich geeignet eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (…BAG Urt. v. 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 -, AP Nr. 226 zu § 626 BGB; BAG Urt. v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 -, AP Nr. 151 zu § 626 BGB;… BAG Urt. v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 -, AP Nr. 5 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht").- 2 AZR 665/98 -, a. a. O., m. w. Rspr.-Nachw.).
Deshalb entspricht es der Gesetzeslage, wenn die Rechtsprechung bei der Prüfung verhaltensbedingter Kündigungsgründe (Beleidigung etc.) ein Verschulden des Arbeitnehmers nicht stets für erforderlich gehalten, sondern nur bei der vorzunehmenden Interessenabwägung berücksichtigt hat (BAG Urt. v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 -, a. a. O.).
Gerade die Erkenntnis, dass auch der verhaltensbedingte Kündigungsgrund zukunftsgerichtet ist und deshalb die verhaltensbedingte Kündigung keinen Sanktionscharakter hat, legt es schließlich nahe, bei der Abgrenzung, ob zu erwartende Arbeitspflichtverletzungen des Arbeitnehmers seine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen, von dem eher systemfremden Erfordernis abzusehen, es müsse ohne jede Einschränkung stets ein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegen (BAG Urt. v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 -, a. a. O.).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch seine eigene ersetzen (st. Rspr. des Senats 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 = EzA BGB § 626 nF Nr. 49; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).Entsprechendes gilt für bewußt wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (Senat 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - nv.; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).
- LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 5/02
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Alkoholkrankheit des …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung hat, richtet sich die Abgrenzung, ob ein personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt, in erster Linie danach, aus welchem der - in der gesetzlichen Bestimmung des § 626 Abs. 1 BGB nicht einmal gesondert aufgeführten - Bereiche die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkende Störung kommt (BAG, Urteil v. 13.03.1987 - 7 AZR 724/95 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - AP Nr. 151 zu § 626 BGB).Dabei geht jedoch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts von dem Rechtsgrundsatz aus, dass auch ein schuldloses Verhalten des Arbeitnehmers unter besonderen Umständen den Arbeitgeber zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigen kann (BAG, Urteil v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - a. a. O., unter II 4 a der Gründe).
Ein fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers ist nicht beim Kündigungsgrund an sich, sondern bei der vorzunehmenden Interessenabwägung zu berücksichtigen (BAG, Urteil v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - a. a. O., unter II 4 c der Gründe unter Hinweis auf RAG, Urteil v. 22.05.1940 - RAG 222/39 - ARS 40, 52, 58).
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat, vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 29. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367). - LAG Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 18 Sa 5/02
Kündigung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung hat, richtet sich die Abgrenzung, ob ein personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt, in erster Linie danach, aus welchem der -- in der gesetzlichen Bestimmung des § 626 Abs. 1 BGB nicht einmal gesondert aufgeführten -- Bereiche die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkende Störung kommt (BAG, Urteil v. 13.03.1987 -- 7 AZR 724/95 -- AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil v. 21.01.1999 -- 2 AZR 665/98 -- AP Nr. 151 zu § 626 BGB).Dabei geht jedoch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts von dem Rechtsgrundsatz aus, dass auch ein schuldloses Verhalten des Arbeitnehmers unter besonderen Umständen den Arbeitgeber zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigen kann (BAG, Urteil v. 21.01.1999 -- 2 AZR 665/98 -- a. a. O., unter II 4 a der Gründe).
Ein fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers ist nicht beim Kündigungsgrund an sich, sondern bei der vorzunehmenden Interessenabwägung zu berücksichtigen (BAG, Urteil v. 21.01.1999 -- 2 AZR 665/98 -- a. a. O., unter II 4 c der Gründe unter Hinweis auf RAG, Urteil v. 22.05.1940 -- RAG 222/39 -- ARS 40, 52, 58).
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr., vgl. Senat 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114, 125; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367, 369 f.). - VG Berlin, 09.12.2008 - 62 A 23.08
Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten …
In eindeutiger Abkehr von der höchstrichterlichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BAG, Urteil vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 -, BAGE 90, 367 ff., zitiert nach Juris, Rdziff. 14 ff.) nimmt die Einigungsstelle jedoch an, dass eine sogenannte verhaltensbedingte Kündigung - wie hier - in Fällen nicht nachweisbaren Verschuldens des Arbeitnehmers unter keinen Umständen ausgesprochen werden darf, sondern nur als - hier nicht zur Mitbestimmung vorgelegte - sogenannte personenbedingte Kündigung zulässig ist.Aus der von der Einigungsstelle selbst zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21. Januar 1999, a.a.O.) wird deutlich, dass das BAG seine Rechtsprechung, wonach eine verhaltensbedingte Kündigung ausnahmsweise auch aufgrund von nicht verschuldetem Verhalten eines Arbeitnehmers zulässig sein kann, wenn durch das Verhalten eines Beschäftigten das Arbeitsverhältnis in schwerwiegender Weise gestört worden ist, ausdrücklich auf die (dortige) Fallkonstellation bezieht, bei der sogar durch ein (im arbeitsgerichtlichen Verfahren eingeholtes) Sachverständigengutachten eine mangelnde Steuerungsfähigkeit (= Verschuldensunfähigkeit) des Arbeitnehmers belegt war.
Angesichts der Eilbedürftigkeit der Entscheidung über eine Kündigung (vgl. § 626 Abs. 2 BGB) ist es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, ohne greifbare Anhaltspunkte aufwendige Ermittlungen hinsichtlich aller für die Beurteilung der Unzumutbarkeit in Betracht kommenden Umstände einer Kündigung anzustellen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21. Januar 1999, a.a.O.) und damit zu riskieren, die hohen Anforderungen der Arbeitsgerichtsbarkeit an die zeitliche Straffung des Verfahrens bei außerordentlicher Kündigung im Streitfalle zu verfehlen.
- LAG Thüringen, 11.06.2009 - 3 Sa 22/07
Trotz Attest: Ständiges Zuspätkommen kann Job kosten
Es liegt jedoch ein Regel-Ausnahme-Verhältnis vor, nach dem auch ein schuldloses Verhalten des Arbeitsnehmers unter besonderen Umständen den Arbeitgeber zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigen kann (BAG 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - Juris, mwN).Andererseits gibt es Fälle, in denen das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers die betriebliche Verbundenheit derart nachhaltig stört, dass dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung dieses Zustandes selbst dann nicht zumutbar ist, wenn dem Arbeitnehmer sein Verhalten nicht vorgeworfen werden kann (BAG 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - aaO).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06
Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht regelmäßig nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
- LAG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 Sa 827/01
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - aufgrund anwaltlicher …
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 6 Sa 348/07
Außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
- LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden …
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07
Außerordentliche Kündigung wegen eines Lügevorwurfs gegenüber Arbeitskollegen - …
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
- LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07
Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters wegen der Einrichtung eines …
- ArbG Mönchengladbach, 30.11.2007 - 7 Ca 2607/07
Kündigung wegen Unterschriftsfälschung und Gewährung von Strohmannkrediten
- BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen …
- LAG Düsseldorf, 05.03.2007 - 10 Sa 1321/06
Vorwurf der "Scheiß Stasi-Mentalität" rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09
- LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
Kündigung, außerordentlich, fristlos, wichtiger Grund, Beleidigung, grobe …
- LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung; …
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03
Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als …
- LAG Hamm, 10.01.2006 - 12 Sa 1603/05
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung von Vorgesetzten
- LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
- LAG Köln, 17.04.2002 - 6 Sa 1334/01
Kündigung, wichtiger Grund, Verschulden
- LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
Kündigung wegen Anspuckens
- LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
Außerordentliche und ordentliche Kündigung,Arbeitsverweigerung und …
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 13 Sa 84/05
Mindestleistung einer Kassiererin - ordentliche Kündigung
- LAG Köln, 11.06.2008 - 3 Sa 1505/07
Untersuchung durch Amtsarzt; Abmahnung; Kündigung
- LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08
Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung
- LAG Düsseldorf, 16.07.2003 - 12 Sa 690/03
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung; Schadensersatz wegen Kautionszahlung
- LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1203/04
Außerordentliche Kündigung wegen verbotswidriger Handlung - Pornografie
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2005 - 8 Sa 327/05
Kündigung; versuchte Erschleichung einer unentgeltlichen Beförderungsleistung; …
- LAG Hamm, 17.02.2006 - 18 Sa 1869/05
Außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und …
- LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
Kündigung wegen nicht erklärbarer Einnahmen aus einer Nebentätigkeit
- LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung
- LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1186/04
Personalratsanhörung, verhaltensbedingte Kündigung
- ArbG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 Ca 4830/10
Verfahren im Zusammenhang mit dem Betriebshof der Stadt Langenfeld
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
- LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Thüringen, 13.02.2001 - 5 Sa 27/00
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Androhung von Schlägen
- LAG Berlin, 03.03.2006 - 13 Sa 1906/05
Sexuelle Belästigung einer Kollegin auf einer privaten Feier mit Betriebsbezug
- LAG Hessen, 02.10.2001 - 2 Sa 879/01
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.2003 - 8 Sa 341/02
Unwirksame Kündigung einer Krankenschwester wegen Diebstahls von …
- LAG Hessen, 20.08.2007 - 17 Sa 1339/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Dienst unter Alkoholeinfluss - Rückfall - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09
Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10
Außerordentliche Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber Arbeitskollegen
- LAG Baden-Württemberg, 13.06.2000 - 1 Sa 12/99
Außerordentliche Kündigung wegen mehrfachen Diebstahls; Anforderungen an die …
- LAG Baden-Württemberg, 28.06.2002 - 5 Sa 93/01
Funktionsträger und Sonderkündigungsschutz und tarifliche Unkündbarkeit
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 13 Sa 24/09
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung von Kundengeldern durch eine …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2010 - 1 Sa 505d/09
Kündigung, fristlos, Unwirksamkeit, Pflichtverletzung, schwerwiegende, grobe …
- LSG Baden-Württemberg, 07.09.2011 - L 3 AL 4999/10
Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht - Beendigung des …
- LAG Sachsen, 01.02.2000 - 7 Sa 378/99
- ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2002 - 2 Ca 7735/01
Krankschreibung - Überprüfung der Richtigkeit durch Detektiv - Detektivkosten
- ArbG Suhl, 09.10.2008 - 4 Ca 599/08
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