Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84   

"bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus

§§ 906, 1004 BGB, "moralische Immissionen", kein Abwehranspruch wegen als unsittlich angesehener, aber nicht nach außen wahrnehmbarer Grundstücksnutzung

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • jurawelt.com

    Abwehranspruch einer Mieterin gegen Bordellbetrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 95, 307
  • NJW 1985, 2823
  • MDR 1985, 1011
  • WM 1985, 1454



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99  

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Sie gehen über bloß ideelle oder ästhetische Einwirkungen, die nur begrenzt abwehrfähig sind (Senat BGHZ 54, 56, 59; 95, 307, 309), hinaus.
  • BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06  

    Immobilien - Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Eigentümers

    (1) Notwendig ist zunächst, dass der Inanspruchgenommene die Quelle der Störung beherrscht, also die Möglichkeit zu deren Beseitigung hat (vgl. Senat, BGHZ 62, 388, 393; 95, 307, 308; Erman/Ebbing, BGB, 11. Aufl., § 1004 Rdn. 120).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08  

    Störerhaftung für Domainpächter

    Ebenso wie der Vermieter neben dem Mieter kann auch der Verpächter neben dem Pächter grundsätzlich als Störer in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 95, 307, 308 ; 129, 329, 335 ; BGH, Urteil vom 11. November 1966 - V ZR 191/63 - NJW 1967, 246; Jauernig, BGB, 12. Aufl., § 1004 Rn. 18).
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  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88  

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (vgl. z. B. Senatsurt. v. 12. Juli 1985, V ZR 172/84, WM 1985, 1454; BGH Urt. v. 3. Juni 1987, IVa ZR 292/85, BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Beschränkung 1 m.w.N. und v. 10. Juli 1986, I ZR 203/84, BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 1 ).
  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02  

    Zwangsversteigerung - Haftung des gerichtlich beauftragten Sachverständigen

    Hierfür wäre erforderlich, daß der Beklagte über das unrichtige Gutachten einen konkreten eigenen Vorteil ohne Rücksicht auf die Belange Dritter suchte und es ihm gleichgültig gewesen sei, ob und ggfs. welche Folgen sein Verhalten habe (vgl. BGHZ 95, 307, 311).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91  

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Gibt es nach Verlegung des Grillplatzes noch eine auf das Grundstück der Klägerin einwirkende Geruchsbelästigung, so ist es Sache der Beklagten, darzulegen und zu beweisen, daß sie unwesentlich ist (vgl. Senatsurt. v. 21. Juli 1985, V ZR 172/84, NJW 1985, 2823, 2825 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02  

    Immobilien - Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Grundstücksteilung

    bb) Ebenfalls nicht als Eigentumsbeeinträchtigung abwehrbar sind ideelle Einwirkungen, die durch Handlungen auf dem eigenen Grundstück hervorgerufen werden, welche das ästhetische Empfinden des Nachbarn verletzen und/oder den Verkehrswert des Nachbargrundstücks mindern (Senat, BGHZ 51, 396, 398 f.; 54, 60 f.; 95, 307, 310).
  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90  

    Sachverständige - Fehlerhaftes Gutachten: Schadensersatz Dritter

    Derartiges liegt etwa vor, wenn der Handelnde damit einen eigenen Vorteil ohne Rücksicht auf die Belange Dritter sucht (BGHZ 70, 277, 282; 95, 307, 311), wenn er sich über bereits geltend gemachte Bedenken hinwegsetzt oder es ihm aus sonstigen Gründen gleichgültig ist, ob und gegebenenfalls welche Folgen sein leichtfertiges Verhalten hat.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 369/02  

    Wohnungseigentum - Können Miteigentümer gegen Bordellbetrieb vorgehen?

    Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten ideellen Einwirkungen (BGHZ 95, 307, 308 ff.) beruft sich der Antragsgegner ohne Erfolg.
  • OLG Oldenburg, 09.01.1998 - 6 U 177/97  

    Nachbarrecht - Lärmbelästigung durch Bordell

    Zu der begehrten Unterlassung ist er nach §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB verpflichtet, wenn seine Mieter auf das Nachbargrundstück einwirken und die dort anwesenden Personen derart belästigen, daß ihr gesundheitliches Wohlbefinden gestört oder ein körperliches Unbehagen bei ihnen hervorgerufen wird (vgl. BGHZ 95, 307, 308 f).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 108/89  

    Fehlerhafte Tenorierung und Verletzung des § 308 Abs. 1 ZPO

  • KG, 09.07.1986 - 24 W 2741/86  
  • OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94  
  • OLG Oldenburg, 29.10.1997 - 2 U 166/97  

    Beeinträchtigung,unwesentliche, Grenzwerte,öffentlichrechtlich, Beeinträchtigung,

  • LG Düsseldorf, 19.12.2001 - 5 O 417/00  

    Lautes Gänsegeschnatter ist nicht zulässig

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