Rechtsprechung
| BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63 |
"erbitterte Gegnerin"
§ 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene Möglichkeit der Ausübung eines Gestaltungsrechts im Vorprozeß (hier: Anfechtung gem. §§ 123, 142 Abs. 1 BGB) präkludiert die Berufung auf dessen spätere Ausübung
Sonstiges
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 42, 37
- NJW 1964, 1797
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 218/04
Mietrecht - Kündigung eines Staffelmietvertrages und Abwendung der Vollstreckung
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Ausschluss der Geltendmachung von gesetzlichen Gestaltungsrechten nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht auf den Zeitpunkt ihrer Ausübung, sondern auf den Zeitpunkt ihres Entstehens und der Befugnis zu ihrer Ausübung abzustellen (für die Aufrechnung: BGHZ 34, 274, 279 f.; 100, 222, 225; Senatsurteil BGHZ 125, 351, 353; für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: BGHZ 42, 37, 39 ff.; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 94, 29, 34; 157, 47, 52).Dieser besteht darin, den rechtskräftigen Vollstreckungstitel in weitem Umfang vor nachträglichen Einwendungen des Schuldners zu schützen und die Hindernisse zu begrenzen, die der Vollstreckung aus diesem Titel bereitet werden können (BGHZ 34, 274, 280; 42, 37, 41 f.; vgl. bereits RGZ 64, 228, 230).
Aufgrund dessen ist es dem Schuldner - wie bei der Aufrechnung und der Anfechtung (dazu BGHZ 42, 37, 41 f.) - zuzumuten, von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht gegenüber dem Anspruch des Gläubigers im Vorprozess Gebrauch zu machen, weil der Eintritt der materiellen Gestaltungswirkung - und damit die Herbeiführung einer für den Ausgang des Prozesses günstigen materiellen Rechtslage - allein von seinem Willen abhängig ist.
- BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03
Verfahrensrecht - Rechtskraft eines Urteils
Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Abweisung einer Klage, die auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen eines Mangels der Kaufsache gerichtet war, auf eine dieses Begehren weiterverfolgende, neue Klage, die darauf gestützt wird, daß der Verkäufer den Mangel bei Abschluß des Vertrages arglistig verschwiegen und der Käufer den Vertrag deshalb - nach Schluß der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses - angefochten habe (Fortführung von BGHZ 42, 37 und 94, 29).*).Dies gilt nicht nur für die Aufrechnung, sondern auch für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (BGHZ 42, 37, 42; 94, 29, 34; 131, 82, 88).
- BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94
Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs
Ob der Kunde in diesem Fall mit einem späteren Rücktritt nach § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert worden wäre, weil Einwendungen grundsätzlich schon dann ausgeschlossen sind, wenn sie objektiv in dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt hätten geltend gemacht werden können (so für die Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 38, 122, 123; 100, 222, 225; für die Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.), bedarf keiner Erörterung.
- BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede in der Berufung verspätet?
Die materiell-rechtliche Befugnis, den Zeitpunkt der Geltendmachung der Einrede frei zu wählen, wird bei der Verjährung ebenso wie bei den Gestaltungsrechten der Anfechtung oder Aufrechnung im gerichtlichen Verfahren durch das Prozessrecht beschränkt (vgl. zur Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 91, 293, 302 ff.; zur Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.; 94, 29, 34 m.w.Nachw.). - BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84
Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach …
Sie läßt dies als Entstehungstatbestand der Einwendung im Sinne des § 767 Abs. 2. ZPO mit der Folge genügen, daß die Gestaltungswirkung der erst nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung des Vorprozesses abgegebenen Erklärung nicht geltend gemacht werden kann (so für die Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; Senatsurteil v. 14. Februar 1968 - VIII ZR 220/65 = WuM 1968, 447; RGZ 64, 228, 230 und für die Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.). - OLG Braunschweig, 27.11.2003 - 8 U 106/02
Bauvertrag - Begründung einer Vollstreckungsgegenklage
So kommt es bei der nachträglichen Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere bei der Aufrechnung und der Anfechtung nicht darauf an, ob der Schuldner zu dem maßgebenden Zeitpunkt den zur Ausübung des Gestaltungsrechts berechtigenden Tatbestand nicht kannte, mag auch die Unkenntnis unverschuldet sein (vgl. BGHZ 34, 274, 279 für die Aufrechnung; BGHZ 42, 37, 39 f. für die Anfechtung). - BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats
Diese Ansprüche geben dem Getäuschten das Recht, Befreiung von der eingegangenen Verbindlichkeit zu verlangen, ohne daß es dazu der Ausübung eines Gestaltungsrechts bedarf (RGZ 103, 154, 159; BGHZ 42, 37, 42;… BGH, Urt. v. 31. Januar 1962 VIII ZR 12O/60, NJW 1962, 1196, 1198, v. 27. Februar 1974 V ZR 85/72, NJW 1974, 849, 851 f, v. 21. Juni 1974 V ZR 15/73, NJW 1974, 1505, 1506, v. 16. Januar 1985 - VIII ZR 317/83, NJW 1985, 1769, 1771 u. v. 24. Mai 1993 II ZR 136/92, NJW 1993, 2107). - BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95
Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils
Dem steht der Grundsatz, daß bereits die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses gegebene objektive Möglichkeit der Ausübung eines Gestaltungsrechts dessen spätere Ausübung ausschließt (vgl. BGHZ 42, 37, 40 m.N.), nicht entgegen. - OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
Immobilien - Kein Nachschieben bereits bestehender Anfechtungsgründe
Dabei kommt es für die Anfechtung und allgemein für Gestaltungsrechte auf den Zeitpunkt des Entstehens des Anfechtungsgrundes (hier also die Täuschung) und nicht auf den Zeitpunkt der Anfechtungserklärung an (BGH NJW 1964, 1797, Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 767 Rn. 22 a; wohl a. A. Schulze-Schröder NJW 2004, 1364). - OLG Saarbrücken, 27.06.2006 - 4 U 530/03
Anspruch auf Rückgängigmachung eines Schiedsvergleichs wegen Verletzung …
Er steht vielmehr gleichwertig neben diesem Anspruch und ist auch nicht an die Frist des § 124 BGB gebunden (BGHZ 42, 37, 42;… Urt. v. 24.10.1996 - IX ZR 42/96, NJW 1997, 254;… MünchKomm(BGB)/Kramer, aaO., § 123 Rdnr. 35). - BGH, 30.06.2010 - IV ZR 229/07
Verfahrensrecht - Gehörsrüge; Vorbringen zu Falschangaben zur Fläche
- OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
Zeitliche Grenzen der Geltendmachung eines Rücktritts vom Vertrag aufgrund …
- OLG Frankfurt, 15.02.2000 - 1 UF 45/98
- OLG Schleswig, 24.02.2006 - 1 U 107/04
- BGH, 24.10.1996 - X ZR 4/96
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