Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00 |
"ethnische Säuberungen" in Bosnien-Herzegowina
Die Absicht des § 220a Abs. 1 StGB Fassung bis 29.6.02 ist kein besonderes persönliches Merkmal iSv § 28 StGB;
§ 6 Nr. 9 StGB, Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht nur für Völkermord (§§ 220a, 6 Nr. 1 StGB Fassung bis 29.6.02), sondern auch für andere Greueltaten im Sinne der Genfer Konvention (Hinweis: beachte nun §§ 1 ff VStGB - Völkerstrafgesetzbuch vom 26.6.2002)
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 220 a StGB; § 6 Nr. 1 StGB; § 6 Nr. 9 StGB; IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 Art. 146, 147; § 28 StGB; Art. 7 Abs. 2 e) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut)
Völkermordtatbestand; Absicht, eine nationale, rassische oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören; Tatbezogenes Merkmal; Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf im Ausland von Ausländern begangene Straftaten anwendbar (Völkerrechtliche Verpflichtung); IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949; Schwere Verletzung; Folter; Unmenschliche Behandlung; Weltrechtsprinzip; Subjektives Unrechtsmerkmal; Legitimierenden Anknüpfungspunkt im Einzelfall; Nichteinmischungsprinzip - lexetius.com
- DFR
Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
§ 6 Nr. 9 StGB, § 220a StGB; Art. 146, 147 IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
- openjur.de
- NWB SteuerXpert START
StGB § 220 a, § 6 Nr. 9; IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 Art. 146, Art. 147
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Absichtsmerkmal bei Völkermord - Annexzuständigkeit und Weltrechtsprinzip
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Deutsche Gerichte neben der Verfolgung von Völkermord auch für die Verfolgung anderer Greueltaten während der "ethnischen Säuberungen" in Bosnien-Herzegowina zuständig
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Deutsche Gerichte neben der Verfolgung von Völkermord auch für die Verfolgung anderer Greueltaten während der "ethnischen Säuberungen" in Bosnien-Herzegowina zuständig.
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- 123recht.net (Pressemeldung)
Völkermord-Urteil gegen bosnischen Serben bestätigt // Deutsche Gerichte dürfen auch Nebendelikte verfolgen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Deutsche Gerichte neben der Verfolgung von Völkermord auch für die Verfolgung anderer Greueltaten während der "ethnischen Säuberungen" in Bosnien-Herzegowina zuständig
- nomos.de
, S. 29 (Kurzinformation)
Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Verfolgung von Greueltaten während der »ethnischen Säuberungen« in Bosnien-Herzegowina
- zaoerv.de
, S. 79 (Zusammenfassung)
- zaoerv.de
, S. 19 (Ausführliche Zusammenfassung)
Grenzen der Ausübung eigener Staatsgewalt - Deutsche Gerichtsbarkeit
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 292
- NJW 2001, 2728
- NStZ 2001, 658
- StV 2001, 506 (Ls.)
- JR 2002, 79
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00
Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG); …
Dieses Ziel muß aber durch die entsprechende Täterabsicht im Subjektiven gleichsam als überschießende Innentendenz vorweg erfaßt werden (vgl. das Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00).Die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen hat das Bayerische Oberste Landesgericht zweifelsfrei festgestellt (vgl. UA S. 41 f., 162, 165 f.), da es für die Beihilfe zum Völkermord genügt, daß der oder die Haupttäter die tatbestandlich vorausgesetzte Absicht hatten und der Gehilfe dies weiß (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00).
Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00 - ausgesprochen hat, sind deutsche Gerichte für die Verfolgung auch solcher Straftaten zuständig, die zwar nicht die Voraussetzungen eines Völkermordes erfüllen, aber als schwere Verstöße i.S.d. Art. 146, 147 der IV. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten vom 12. August 1949 zu werten sind.
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06
Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei …
Soweit sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aus § 6 Nr. 5 StGB ergibt (UA 88), gilt dies auch für im Ausland begangene Beihilfehandlungen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sofern sich diese - wie hier - auf den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln beziehen (vgl. BGHSt 34, 1, 2 [Betäubungsmittel vertreibt i.S.d § 6 Nr. 5 StGB, wer allein oder durch seine Mitwirkung ihren in der Regel entgeltlichen Absatz an andere fördert]; BGH, Urteil vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; BGHSt 46, 292, 294 ff. [zu § 6 Nr. 9 StGB];… vgl. auch BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1;… Gribbohm in LK 11. Aufl. Vor § 3 Rdn. 203, § 3 Rdn. 6;… Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. Vor §§ 3-7 Rdn. 1;… aA MK-Ambos StGB § 3 Rdn. 7;… Eser in Schönke-Schröder, StGB 27. Aufl. § 3 Rdn. 4); denn das Gesetz bezeichnet in § 8 StGB nicht nur die Täterschaft, sondern auch die Teilnahme als "Tat" im Sinne der §§ 3 ff. StGB. - OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
Weltrechtsprinzip bei Betäubungsmittelvertrieb: Anforderungen an das Vorliegen …
Es kann daher dahinstehen, ob es wirklich solcher Anknüpfungstatsachen bedarf (zweifelnd BGHSt 46, 292; offengelassen in BVerfG NJW 2001, 1848;… BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… ablehnend Sch/Sch-Eser, StGB 28. Aufl. Vor §§ 3-9 Rn. 20;… MüKo-Ambos, StGB § 6 Rn. 15).
