Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
08.12.1993
Aktenzeichen
3 StR 446/93
Dazu im Internet
dejure.org
"genauer Wohnort nicht bekannt"
§ 244 Abs. 3 StPO, zur hinreichenden Individualisierung eines Zeugen als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen formellen Beweisantrag;
§ 244 Abs. 3 StPO, ein Beweisantrag liegt nicht vor, wenn ein Konnex zwischen Beweistatsache und Beweismittel nicht erkennbar ist;
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, hohe formelle Anforderungen an die Verfahrensrüge
Fundstellen
BGHSt 40, 3
NJW 1994, 1294
NStZ 1994, 247
NJW 1994, 1294
NStZ 1994, 247
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