Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
08.12.1993
Aktenzeichen
3 StR 446/93
Dazu im Internet

dejure.org

"genauer Wohnort nicht bekannt"

§ 244 Abs. 3 StPO, zur hinreichenden Individualisierung eines Zeugen als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen formellen Beweisantrag;

§ 244 Abs. 3 StPO, ein Beweisantrag liegt nicht vor, wenn ein Konnex zwischen Beweistatsache und Beweismittel nicht erkennbar ist;

§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, hohe formelle Anforderungen an die Verfahrensrüge

HRR Strafrecht

§ 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag (Konnexitätserfordernis); Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Darlegungspflicht; Bezugnahmen auf Aktenteile).

Alpmann Schmidt

StPO § 244 Abs. 3

Fundstellen
BGHSt 40, 3
NJW 1994, 1294
NStZ 1994, 247
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