Rechtsprechung
   BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94   

"isolierte" vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

§ 111a Abs. 2 StPO, zwingende Aufhebung;

Art. 3 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, objektive Willkür des Gerichts bei Nichtbegründung einer vom eindeutigen Wortlaut des Gesetzes abweichenden Entscheidung, Nichteingehen auf Gegenvorstellung

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Rechtsmittelgericht nach Aufhebung der Maßnahme durch das Erstgericht

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Görlitz, 17.03.1994 - 2 Qs 31/94
  • LG Görlitz, 12.04.1994 - 2 Qs 31/94
  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 124
  • NZV 1995, 77
  • NJ 1995, 27



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95  

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das allgemein aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende - speziell auch in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte - Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163, 167 f.; 71, 202, 205; BVerfG - Kammer - NJW 1995, 124, 125).

    Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das allgemein aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende - speziell auch in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte - Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163, 167 f.; 71, 202, 205; BVerfG - Kammer - NJW 1995, 124, 125).

  • BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99  

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das

    Die Entscheidung des Oberlandsgerichts verstößt deshalb gegen das Grundrecht des Beschwerdeführers auf ein objektiv willkürfreies Verfahren und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; BVerfG NJW-RR 1993, 1090; NJW 1994, 241, 242; 1995, 124, 125; 1996, 1531; EuGRZ 1999, 494).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98  

    Keine einstweilige Anordnung gegen Beschlüsse zur Entziehung der Fahrerlaubnis

    Unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots greift das Bundesverfassungsgericht nur dann ein, wenn die Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]; Bundesverfassungsgericht, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 24. Mai 1994, NJW 1995, S. 124).
mehr
  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09  

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Verletzung, Beweisverwertungsverbot

    Die fehlerhafte Nennung des einschlägigen Grundrechtsartikels schadet nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 862/94, juris Rn. 8 = NJW 1995, 124).
  • OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01  
    Das Beschwerdegericht (dasselbe gilt für das Berufungsgericht) hätte bis zum Erlass des Berufungsurteils den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht - wie geschehen - anders als der Strafrichter würdigen und im Gegensatz zum angefochtenen Urteil nach Aktenlage die Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen bejahen dürfen (LR-Schäfer, a.a.O. Rdnr. 19; Nack in KK-StPO, 4. Auflage, § 111 a Rdnr. 8; BVerfG NJW 1995, 124; OLG Karlsruhe NJW 1960, 2113).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96  
    Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf den gesetzlichen Richter -als Unterfall des auch für die Handhabung des Verfahrensrechts (vgl. nur BVerfGE 42, 64, 73 f.) geltenden allgemeinen Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu zuletzt BVerfG NJW 1995, 124 ; 1995, 124, 125 m.w.N. gew. 2. Kammer des 2.Senats])- wird aber bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon durch jeden Irrtum bei der Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen ("error in procedendo") oder durch eine etwa "falsche" Entscheidung (vgl. nur BVerfGE 6, 45, 53 f. = NJW 1957, 327), sondern erst dann verletzt, wenn die Entscheidung auf Willkür beruht (ständ. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts seit BVerfGE 3, 359, 363 ff; zuletzt NJW 1993, 1577 ).
  • OLG Bremen, 08.08.1997 - Ss 18/97  
    Eine willkürliche Zuständigkeitsentscheidung, durch die ein Beschuldigter seinem gesetzlichen Richter entzogen wird und die den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO eröffnet, liegt vor, wenn sich die Entscheidung eines Gerichts bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 10112 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 [49] m. w. Nachw.), oder wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 89, 1 [13 f.] = NJW 1993, 2053; BVerfG, NJW 1995, 124 [1251; BGH, StV 1994, 414 = NStZ 1994, 399; BGHR StPO § 269 Unzuständigkeit 2 = NJW 1993, 1607; Senat, Beschl. v. 12.1. 1983 - Ss [Z] 111/82; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 16 GVG Rdnr. 6 m. w Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01  

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit,

    Dann erledigt sich die vorläufige Maßnahme ohne weiteres (vgl. BVerfG NJW 1995, 124).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 515/02  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Der in der Hauptverhandlung vom 16. August 2002 vom Landgericht Münster ergangene Beschluß, mit dem dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, ist damit gegenstandslos (vgl. BVerfG NJW 1995, 124; Nack in KK 4. Aufl. § 111a Rdn. 8).
  • OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94  

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung

    Erst recht muß sich der Schluß darauf, daß die angefochtene Entscheidung auf sachfremden und daher willkürlichen (BVerfG NJW 1995, 124 und 124, 125, jew. m.w.Nachw.) Erwägungen beruht, aus dem völligen Übergehen des Zugeständnisses gewisser Schwierigkeiten seitens des Beteiligten aufdrängen.
  • OLG Braunschweig, 20.05.2003 - Ws 105/03  

    Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Berufungsverfahren

  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 54/06  

    Strafprozessrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • LG Saarbrücken, 08.05.2001 - 4 Qs 40/01 2. Saarländisches Oberlandesgericht  
  • OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07  

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an

  • OLG Hamm, 15.08.2000 - 4 Ws 341/00  

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Aufhebung, Entziehung durch

  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11  

    Zurechnung eines fahrlässig herbeigeführten Erfolges

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - 1 Ss 76/01  

    Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat einer Rauschfahrt

  • OLG Hamm, 14.12.1999 - 4 Ws 477/99  
  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09  
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