Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94   

'offene Vermögensfrage'

VermG, § 990 BGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auf Nutzungsherausgabe bei sofort vollziehbarem Rückübertragungsbescheid

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    VermG § 34 Abs. 1 S. 3; VwGO § 80
    Vorläufiger Übergang des Vermögenswertes bei Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Rückübertragungsbescheides

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eigentumsübergang vor Bestandskraft

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 132, 306
  • NJW 1996, 2030
  • ZIP 1996, 1104
  • MDR 1996, 1110
  • NJ 1996, 641
  • NVwZ 1996, 934
  • WM 1996, 1091



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 129/95  

    Rechtskraft der Einräumung eines Vorkaufsrechts

    Der Widerspruch eines betroffenen Dritten (§ 36 VermG) würde in diesem Fall dazu führen, die Gestaltungswirkung aufzuschieben, § 80 Abs. 1 VwGO (Senatsurt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, WM 1996, 1091, 1092).

    Halbs. VermG im Verfahren nach dem Vermögensgesetz der Eintritt der Gestaltungswirkung eines Rückübertragungsbescheids auf den Zeitpunkt seiner Unanfechtbarkeit hinausgeschoben, um einem andernfalls ab Eintritt der inneren Wirksamkeit des Restitutionsbescheids möglichen aber unerwünschten Hin und Her in der Person des Rechtsinhabers zu begegnen (Senatsurt. v. 12. April 1996, a.a.O.).

    Wie der Senat mit Urteil vom 12. April 1996 (a.a.O.) entschieden hat, bewirkt die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Rückübertragungsbescheids den vorläufigen Übergang des Vermögenswerts auf den Berechtigten.

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98  

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Das Berufungsgericht geht ferner zutreffend davon aus, daß der Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG weder den Wert einer Eigennutzung umfaßt noch auf die Herausgabe (schuldhaft) nicht gezogener Nutzungen gerichtet ist (vgl. Senat, BGHZ 132, 306, 311).

    Eine Gleichbehandlung drängt sich daher nicht auf, auch wenn die Eigennutzung möglicherweise andere Ausgaben erspart (im Ergebnis wie hier: Meyer-Seitz, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, Stand April 1998, § 7 Rdn. 60; Kuhlmey/Wittmer, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand März 1998, § 7 VermG Rdn. 52; vgl. auch schon Senat, BGHZ 132, 306, 311; a.A. Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Stand Juni 1998, § 7 VermG Rdn. 166).

  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 304/03  

    Vermögensrecht - Sofortvollzug der Rückübertragung eines Grundstücks

    a) Die Anordnung des Sofortvollzugs der Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz führt nicht nur zum vorläufigen Übergang des Volleigentums auf den Berechtigten, sondern auch zum vorläufigen Übergang der Mietverhältnisse der Mieter des Grundstücks auf den Berechtigten (Fortführung von BGHZ 132, 306).*).

    Der Senat hat aber mit seinem Urteil vom 12. April 1996 (BGHZ 132, 306, 310 f.) entschieden, daß auch der sofort vollziehbare Rückübertragungsbescheid zur, wenn auch vorläufigen, Übertragung von Volleigentum am Restitutionsgegenstand führt.

mehr
  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01  

    Landwirtschaft - Entschädigung auch wenn Grundstück jetzt Privateigentum ist

    Um ein unerwünschtes Hin und Her in der Person des Rechtsinhabers zu vermeiden, hat das Gesetz die Gestaltungswirkung des Restitutionsbescheids von dessen Unanfechtbarkeit abhängig gemacht (Senat, BGHZ 132, 306, 308).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01  

    Immobilien - Was setzt Arglist voraus?

    Würde sich ein redlich Denkender, dem die Tatsachen bekannt sind, der zutreffenden rechtlichen Bewertung nicht verschließen, so darf auch im jeweiligen Fall angenommen werden, daß der Schuldner die Rechtsfolge kennt (Senat, BGHZ 26, 256, 260; Urt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, NJW 1996, 2030, 2031; BGHZ 133, 246, 250 f.).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02  

    Vermögensrecht - "Zustehen" von Mieteinnahmen

    Der Gesetzgeber hat zwar in § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG keinen umfassenden Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen, sondern nur einen Anspruch auf Herausgabe von Entgelten aus Vermietung, Verpachtung und ähnlichen Nutzungsverhältnissen vorgesehen (Senat BGHZ 132, 306, 311; 141, 232, 236).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95  

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Für die vergleichbare Frage der Haftung eines unrechtmäßigen Besitzers gemäß § 990 BGB hat der Bundesgerichtshof der positiven Kenntnis vom Fehlen eines Rechts zum Besitz den Fall gleichgestellt, daß ein redlich Denkender, der vom Gedanken an den eigenen Vorteil nicht beeinflußt ist, sich der Überzeugung seiner Nichtberechtigung nicht verschließen würde (BGHZ 26, 256, 260; 32, 76, 92; vgl. auch Senatsurt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04  

    Vermögensrecht - Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen

    Ein solcher Gebrauchsvorteil ist aber nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG nicht zu ersetzen (Senat, BGHZ 132, 306, 311; 141, 232, 236; Senatsurt. v. 11. Juli 2003, V ZR 430/02, VIZ 2003, 526, 528).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97  

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    c) Die Tatbestandswirkung entfällt nicht deshalb, weil der nach dem Vermögensgesetz erlassene Bescheid seine Gestaltungswirkung erst mit seiner Unanfechtbarkeit entfaltet (§ 34 Abs. 1 Satz 1 VermG; vgl. BGHZ 132, 306).
  • OLG Jena, 08.04.2004 - 1 U 779/03  

    Keine Herausgabe schuldhaft nicht gezogener Nutzungen od.durch Eigennutzung

    § 7 Abs. 7 S. 2 VermG kann indes nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 141, 232 ff.) auf andere Gebrauchsvorteile, etwa auf durch Eigennutzung erlangte Vorteile, nicht entsprechend angewendet werden, und er ist auch nicht auf die Herausgabe (schuldhaft) nicht gezogener Nutzungen gerichtet (BGHZ 132, 306 ff.).

    Die hier vorliegende Unterlassung der Erzielung von Nutzungen aufgrund vertraglich vereinbarter unentgeltlicher Überlassung des Objekts an einen Dritten stellt vielmehr - ebenso wie das Unterlasen von Nutzungen (BGHZ 132, 306 ff.) oder das schuldhafte Unterlassen des Ziehens von Nutzungen (BGHZ 141, 232 ff.) - die von vorn herein unterlassene Nutzung von Vermögenswerten dar.

  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99  

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 335/03  

    Vermögensrecht - Information über Eingang eines Restitutionsantrags

  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 137/06  

    Immobilien - Wirkung eines bestandskräftigen Rückübertragungsbescheids

  • BGH, 16.05.2008 - V ZR 182/07  

    Immobilien - Kein nachträglicher Erbbauzins wegen versäumter Anpassung

  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98  

    Nutzungsentschädigung während der Dauer eines Bodensonderungsverfahrens

  • BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04  

    Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09  

    Zwangsvollstreckung - Aufhebung des Zuschlagbeschlusses im Beschwerdeweg

  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 244/06  

    Immobilien - Schadensersatzpflicht wegen ordnungswidriger Verwaltung?

  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 185/04  

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe der gezahlten Umsatzsteuer

  • KG, 18.10.2006 - 11 U 3/06  

    Vermögensrecht - Wert unentgeltlicher Fremdnutzung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98  

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZA 5/03  

    Versagung des Zuschlags wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung;

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 317/97  

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 323/98  

    Nutzungsentschädigung während der Durchführung des Bodensonderungsverfahrens

  • KG, 24.02.2004 - 6 W 300/03  

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Vorvertraglichkeit des

  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 152/07  

    Grundstückskaufvertrag: Verpflichtung des Verkäufers zu einer lastenfreien

  • OVG Brandenburg, 05.02.2003 - 4 B 195/02  

    Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der

  • OLG Dresden, 13.10.1996 - 4 U 539/94  
  • OLG Naumburg, 04.03.1998 - 11 Wx 2/98  

    ARoV-Widerspruch zu ersuchter Berichtigung

  • BGH, 18.06.1998 - V ZR 43/97  
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