Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01   

"pornographischer" Film im Fernsehen

§ 184 StGB, zu den Voraussetzungen des Verbots einer (hier: verschlüsselten) Rundfunkausstrahlung wegen Pornographie

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EG-Fernsehrichtlinie Art. 22 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 und Abs. 2; Art. 12 Abs. 1 Satz 2; GjSM §§ 6 Nrn. 2 und 3; StGB § 184 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 7 und Abs. 2; VwVfG § 35 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 4
    Rundfunkrechtliche Beanstandung; "pornographischer" Fernsehfilm; strafrechtlicher Pornographiebegriff; Strafbarkeit des Fernsehveranstalters; Verschlüsselung der Filme; Wahrnehmungshindernisse im Interesse des Jugendschutzes und Wegfall des Tatbestandes von § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

  • techno.lex Rechtsanwälte

    Pornographie im Rundfunk

  • Telemedicus (Volltext/Leitsatz)

    Ausstrahlung pornographischer Sendungen

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • aufrecht.de

    BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2002, AZ.: BVerwG 6 C 13.01

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ausstrahlung pornographischer Sendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkrechtliche Beanstandung; "pornographischer" Fernsehfilm; strafrechtlicher Pornographiebegriff; Strafbarkeit des Fernsehveranstalters; Verschlüsselung der Filme; Wahrnehmungshindernisse im Interesse des Jugendschutzes und Wegfall des Tatbestandes von § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rundfunkrechtliche Beanstandung; "pornographischer" Fernsehfilm; strafrechtlicher Pornographiebegriff; Strafbarkeit des Fernsehveranstalters; Verschlüsselung der Filme; Wahrnehmungshindernisse im Interesse des Jugendschutzes und Wegfall des Tatbestandes von § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verbot des Sendens "pornografischer" Filme im Fernsehen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Richter schließen Pornographie im Pay-TV nicht aus

  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    BVerwG entscheidet über Sendeverbot «pornografischer» Filme im Fernsehen

mehr
  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Verbot pornographischer Sendungen im Fernsehen erhält Auslegung

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Sendens "pornografischer" Filme im Fernsehen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbot von Pornografie gilt nach BVerwG auch für Premiere

  • fsf.de (Kurzinformation)

    Entscheidung zur Ausstrahlung von Erotikfilmen im Pay-TV

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Pornografische Filme im Fernsehen dürfen Jugendlichen nicht zugänglich sein


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 116, 5
  • NJW 2002, 2966
  • DVBl 2002, 976
  • ZUM 2002, 567
  • afp 2002, 257
  • DÖV 2002, 920
nach Datum
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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03  

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Hinzu kommen müssen im System angelegte Vorkehrungen, die Minderjährigen die Anmietung pornographischer Filme im Sinne einer effektiven Barriere regelmäßig unmöglich machen ( BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB - es ging um das Ausstrahlen pornographischer Filme - entschieden, daß ein Zugänglichmachen nicht vorliege, wenn "Vorkehrungen getroffen werden, die den visuellen Zugang Minderjähriger zu dem Inhalt der Filme regelmäßig verhindern" ( BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Hinzu kommen müssen im System angelegte Vorkehrungen, die Minderjährigen die Anmietung pornographischer Filme im Sinne einer effektiven Barriere regelmäßig unmöglich machen ( BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Eine zuverlässige Alterskontrolle war hier gewährleistet, da Chipkarte und PIN erst nach persönlichem Kontakt mit dem Kunden und Überprüfung seines Alters ausgegeben wurden (vgl. BVerwGE 116, 5, 15).

    Die Chipkarte bildete ein ausreichendes tatsächliches und rechtliches Hindernis für Jugendliche, zu dessen Überwindung erst die mißbräuchliche und grundsätzlich strafbare Mitwirkung eines Erwachsenen erforderlich war (vgl. dazu BVerwGE 116, 5, 14; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 184 Rdn. 11).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05  

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Dies erfordere, dass eine "effektive Barriere" zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen bestehe (BVerwGE 116, 5, 14 f.).

    Über den Einsatz der allgemeinen Decodiereinrichtungen hinaus sei noch zumindest ein weiteres wirkungsvolles Hindernis gegenüber Minderjährigen erforderlich, um durch das Zusammenwirken der Wahrnehmungshindernisse die Annahme einer "effektiven Barriere" zu rechtfertigen (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07  

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).

    Andere Verfahren der Zugangskontrolle müssen ein ebensolches Maß an Gewissheit bewirken, dass nur Erwachsene das pornografische Angebot des Anbieters wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, a.a.O.).

    Es unterliegt auch im Hinblick auf den grundgesetzlichen Schutz des Berufs (Art. 12 Abs. 1 GG) und des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die gewerbliche Betätigung eines Internet-Anbieters und die Nutzung einer Internet-Domain soweit zu beschränken, dass pornografische Internetangebote nicht allgemein, sondern allein Erwachsenen zugänglich gemacht werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

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  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03  

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zu einem solchen Schutz es erforderlich, daß zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine effektive Barriere - nicht nur eine mühelos zu umgehende Scheinbarriere - besteht, die er überwinden muß, um die Darstellung wahrnehmen zu können (vgl. BVerwGE 116, 5, 14 ff = NJW 2002, 2966, 2968 zum Pay-TV; BGH NJW 2003, 2838 = NStZ 2004, 148, 149 zur Automatenvideothek).

    Das in Art. 5 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende verfassungsrechtliche Interesse berechtigt ihn zu Regelungen, durch welche der Jugend drohende Gefahren abgewendet werden (vgl. BVerwG NJW 2002, 2966, 2970).

  • VG Lüneburg, 16.10.2007 - 6 B 33/07  

    Beanstandung von pornographischen Internetangeboten durch eine

    Darstellungen sind dann als pornografisch einzuordnen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rücken und in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2002 - 6 C 13/01 - zitiert nach juris; Hertel, in: Hahn/Vesting, Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 3 Rn. 44; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 184, Rn. 5 ff.).

    Erforderlich ist, dass zwischen dem Angebot i.S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 JMStV und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" (BVerwG, Urt. v. ( 20.02.2002 - 6 C 13/01 - zitiert nach juris) geschaltet ist.

    Systeme, weiche die Altersüberprüfung allein anhand einer anonymen Oberprüfung der Personalausweis-Nummer vornehmen, werden vor diesem Hintergrund nicht als ausreichend angesehen (BVerwG, Urt. v. 20.02.2002 - 6 C 13/01; vgl. auch VG München, Beschl. v. 31.01.2007 - M 17 S 07.144 -; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.10.2005 - 3 U 195/04; LG München, Urt. v. 18.08.2005 - 17 HK O 7548/05 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Hartstein u.a, JMStV, Stand: Mai 2007, § 4 JMStV Rn. 64 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03  

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Der PC mit Internetanschluss im häuslichen Bereich von Kindern oder Jugendlichen ist ein solcher Ort (Lenckner/Perron aaO Rdnr. 11; Tröndle/Fischer aaO; Hörnle NJW 2002, 1008, 1010 mwN; vgl. BVerwGE 116, 5, 14 = NJW 2002, 2966 zum so genannten Pay-TV).

    Gegenstand der strafrechtlichen Prüfung ist allein, ob die im Grundsatz unveränderte Grenze zur Pornographie (vgl. dazu BGHSt 37, 55, 59 f; BVerwGE 116, 5, 18 f; Lenckner/Perron aaO Rdnr. 4 f mwN) überschritten war und der Angeklagte das zu vertreten hatte.

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05  

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

    Dies erfordere, dass eine "effektive Barriere" zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen bestehe (BVerwGE 116, 5, 14 f.).

    Über den Einsatz der allgemeinen Decodiereinrichtungen hinaus sei noch zumindest ein weiteres wirkungsvolles Hindernis gegenüber Minderjährigen erforderlich, um durch das Zusammenwirken der Wahrnehmungshindernisse die Annahme einer "effektiven Barriere" zu rechtfertigen (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

  • VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 1608/09  
    So auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 14 K 4085/07 -, juris; Scholz/Liesching, Jugendschutz, 4. Auflage 2004, § 4 JMStV Rn. 29; Ukrow, Jugendschutzrecht, Rn. 425; die Anwendbarkeit des strafrechtlichen Pornographiebegriffs im Rundfunkrecht bejahend auch BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 13/01 -, BVerwGE 116, 5, Pornographisch ist ein Angebot danach dann, wenn sein Inhalt unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt.

    vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 477/89 - BGHSt 37, 55; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 13/01 -, BVerwGE 116, 5; s. auch Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, Rn. 4ff.; Tröndle/Fischer, StGB, § 184 Rn. 5ff., jeweils m.w.N.

  • VG Düsseldorf, 10.05.2005 - 27 K 5968/02  

    Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig

    Dabei ist es erforderlich, aber ausreichend, dass die objektiven tatbestandlichen Voraussetzungen der Strafrechtsnorm gegeben sind, vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 13.01 -, JZ 2002, S. 1057 (1058) für die vergleichbare Bestimmung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag [im Zusammenhang mit § 184 StGB], da es im Bereich des Ordnungsrechts auf Gesichtspunkte wie Verschulden o.ä.
  • VG München, 31.01.2007 - M 17 S 07.144  

    Unzulänglichkeit des Jugendschutz-AVS "bereits18.de"

    Es müsse so weit wie möglich sichergestellt sein, dass die Dekodiereinrichtungen tatsächlich nur an die volljährigen Kunden gelangen (BVerwG vom 20.2.2002, NJW 2002, 2966).
  • KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07  

    Vertrieb von pornographischem Ganzkörperfoto-Kalender im Internet

  • KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05  

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pornographisches Angebot ohne hinreichendes

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 20 ZD 2/09  

    In die Rechte eines Beamten, der pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 694/09  

    Kein Auskunftsanspruch bei Gefährdung behördlicher Maßnahmen

  • VG München, 19.09.2002 - M 17 K 99.3449  

    Ausstrahlung pornographischer Sendungen im Near-Video-on-Demand-Verfahren

  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04  
  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 10.599  
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