Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80   

'überwiegend wahrscheinlich' schizophren

§ 827 BGB, §§ 286, 402 ZPO, Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei psychiatrischem Sachverständigengutachten über lange zurückliegende Vorfälle, § 412 ZPO

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1982, 849



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11  

    Gewaltschutzverfahren, Unzurechnungsfähigkeit, Zuständigkeit, Rechtsweg

    Es spricht einiges dafür, § 827 Satz 2 BGB entsprechend auch auf solche Sachverhalte anzuwenden (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1982 - VI ZR 101/80 - VersR 1982, 849, 850).

    Selbstverständlich ist dies nicht, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schuldnerin zu vernunftgesteuerten Entscheidungen gerade bezüglich der ihr verordneten Medikation nicht in der Lage ist und sich ihr diesbezügliches Verhalten damit als eine Erscheinungsform ihrer schizophrenen Grunderkrankung darstellt (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1982 aaO.).".

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