Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89   

"unverbauter Parkblick"

§ 3 ZPO, § 13 UWG, Maßstäbe für die Streitwertfestlegung bei Wettbewerbsstreitigkeiten mit Abmahnvereinen, (hier: geringer) Gesamtgefährdungsgrad;

§ 23a UWG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • werbung-schenken.de

    Streitwertbemessung

    ZPO § 3; UWG § 23a; UWG § 23b
    Streitwertbemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Streitwertbemessung"; Streitwert und Streitwertermäßigung im Verbandsklageverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert bei Wettbewerbsprozessen (IBR 1991, 150)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1990, 986
  • NJW-RR 1990, 1322
  • GRUR 1990, 1052
  • NJW-RR 1990, 21
  • IBR 1991, 150
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Wird zitiert von ... (26)  

  • OLG Stuttgart, 10.09.1997 - 2 W 89/96  

    Streitwert für die Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes;

    a) Für die Streitwertbemessung ist ausschließlich das wirtschaftliche Klageinteresse an der Anspruchsverwirklichung maßgebend (BGH GRUR 90, 1052, 1053 - Streitwertbemessung: Piper in Köhler/Piper, UWG . Vor §§ 23 a. 23 b, 12).

    § 23 a UWG , der von Amts wegen zu beachten ist (BGH GRUR 90, 1052, 1053 -Streitwertbemessung), greift in seiner Alternative "einfach gelagerter Sachverhalt" nicht ein, da vorliegend sich der anstehende Rechtsstreit vom wettbewerblichen Routinegeschäft abhob.

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95  

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06  

    Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß

    Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, MarktsteIlung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 5.3, m. w. N.).
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  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10  

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 28. Aufl., § 12 UWG Rdn. 5.3, m. w. N.).
  • KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02  

    Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail

    Für die Bemessung ist in erster Linie das wirtschaftliche eigene Interesse des Unterlassungsgläubigers an der Anspruchsverwirklichung maßgebend (BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • LG Leipzig, 28.05.2004 - 5 O 2092/04  

    Architekten & Ingenieure - Urheberrecht an Fußbodengestaltung?

    Zu berücksichtigen waren dabei die wirtschaftlichen Interessen der Verfügungskläger an der Verhinderung künftiger gleich gelagerter Verstöße (vgl. BGH GRUR 90, 1052, Streitwertbemessung).
  • OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 2521/10  

    Die Beklagte darf weiterhin eine „Oberpfälzer Bierkönigin“ küren

    Maßgeblich für die Bemessung ist ausschließlich das wirtschaftliche Klägerinteresse an der Anspruchsverwirklichung (s. BGH GRUR 1990, 1052.1053 - Streitwertbemessung), wobei den Parteiangaben indizielle Bedeutung zukommt (vgl. OLG München WRP 2008, 972, 976).
  • KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04  

    Streitwert im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren auf

    Dabei sind u.a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1990, 1052/1053 - Streitwertbemessung; Köhler/Piper, UWG, 3.Aufl., vor §§ 23a, 23b Rdn.11f.; Pastor/Ahrens/Ulrich, Der Wettbewerbsprozess, 4.Aufl., Kap.44 Rdn.31f.; Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.49 Rdn.11ff., jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 108/07  

    Zur Erfüllung des Tatbestands des wettbewerbswidrigen Handelns durch Rechtsbruch

    Gemäß §§ 53 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 1 GKG, 3 ZPO ist der Streitwert vom Gericht nach freiem Ermessen auf der Grundlage des objektiven Interesses der Klägerin an der Erlangung des von ihr begehrten Rechtsschutzes festzusetzen, wobei das Interesse maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit, bestimmt wird (BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07  

    Wertfestsetzung: Streitwert einer negativen Feststellungsklage betr. die

    Bei auf Unterlassung gerichteten Klagen des gewerblichen Rechtsschutzes (und entsprechend bei urheberrechtlichen Streitigkeiten) ist für die Schätzung nach § 3 ZPO das wirtschaftliche Interesse maßgeblich, dass der Kläger des Unterlassungsklageverfahrens an der Unterbindung weiterer Verstöße hat (vgl. BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09  

    Streitwertherabsetzung II

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 276/91  

    "Streitwertherabsetzung"; Voraussetzungen einer Herabsetzung des Streitwerts

  • LG Leipzig, 23.02.2000 - 5 O 556/00  
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 4 W 21/01  

    Streitwert des markenrechtlichen Unterlassungsbegehrens - Weltunternehmen - hohe

  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09  

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

  • BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90  

    Bemessung des Streitwerts im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der

  • LG Leipzig, 08.02.2000 - 5 O 556/00  
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08  

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses zur Streitwerthöhe einer negativen

  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08  
  • OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97  

    Verwendung des Namens eines Drittunternehmens in der Werbung zur Beschreibung der

  • KG, 23.09.2002 - 5 W 124/02  

    Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail

  • LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09  

    Die Domain “www.myfab.de”, die vor Gründung des Unternehmens “MyFab” von einem

  • LG Hamburg, 08.03.2007 - 408 O 18/07  

    Streitwerbemessung nach dem Unterlassungsinteresse

  • LG Düsseldorf, 10.02.2009 - 4b O 65/08  

    Leuchtring

  • LG Düsseldorf, 24.09.2007 - 12 O 256/07  
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 12 O 256/07  
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