Rechtsprechung
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"will jetzt alles zurück"
§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Verwertbarkeit der Aussage eines Arztes trotz fehlender Entbindung von der Schweigepflicht, jedoch Unverwertbarkeit, wenn der Arzt vom Gericht die objektiv falsche Mitteilung bekommt, er sei von der Schweigepflicht entbunden;
§ 238 Abs. 2 StPO, kein Verlust der Rügebefugnis in der Revision durch unterlassene Anrufung des Tatgerichts, wenn dem Vorsitzenden keinerlei Entscheidungsspielraum zustand
HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 261 StPO
Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen hat; Recht des Angeklagten auf ein prozeßordnungsgemäßes Verfahren (Justizförmigkeit; Rechtskreistheorie).
uni-koeln.de
Beweisverwertungsverbot für Aussage des Arztes nach Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht
NJW 1996, 2435
NStZ 1996, 348
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