Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95   

"will jetzt alles zurück"

§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Verwertbarkeit der Aussage eines Arztes trotz fehlender Entbindung von der Schweigepflicht, jedoch Unverwertbarkeit, wenn der Arzt vom Gericht die objektiv falsche Mitteilung bekommt, er sei von der Schweigepflicht entbunden;

§ 238 Abs. 2 StPO, kein Verlust der Rügebefugnis in der Revision durch unterlassene Anrufung des Tatgerichts, wenn dem Vorsitzenden keinerlei Entscheidungsspielraum zustand

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 261 StPO
    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen hat; Recht des Angeklagten auf ein prozeßordnungsgemäßes Verfahren (Justizförmigkeit; Rechtskreistheorie).

  • Alpmann Schmidt

    StPO § 53

  • uni-koeln.de

    Beweisverwertungsverbot für Aussage des Arztes nach Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 42, 73
  • NJW 1996, 2435
  • NStZ 1996, 348
  • MDR 1996, 838
  • JR 1997, 33
  • StV 1996, 355
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01  

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Anderes gilt in Ausnahmefälle, in denen die Revision unbeschadet der Nichtanrufung des Gerichts zulässig ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 73, 77 f.; etwa bei der gezielten Herbeiführung der Unerreichbarkeit eines Zeugen durch das Gericht).

    Einer der Ausnahmefälle, in denen die Revision unbeschadet der Nichtanrufung des Gerichts zulässig ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 73, 77 f.; Tolksdorf aaO § 238 Rdn. 18), liegt ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99  

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auch eine Präklusion der Rüge wegen Verzichts auf den in § 238 Abs. 2 StPO vorgesehenen Zwischenrechtsbehelf scheidet bei Eingriffen in die Entschließungsfreiheit eines Zeugen, dem der Gesetzgeber zu seinem Schutz ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt hat, aus ( BGHSt 42, 73, 77 f.).
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04  

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

    Die somit objektiv unzutreffende Belehrung über das dem Zeugen zustehende Aussageverweigerungsrecht herbeigeführten Angaben hätten zur Urteilsfindung nicht herangezogen werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 73 [75]).
mehr
  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09  

    Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines

    Hat sich der Vorsitzende über eine Verfahrensvorschrift hinweggesetzt, die keinen Entscheidungsspielraum zulässt oder hat er eine von Amts wegen gebotene unverzichtbare Maßnahme unterlassen, so scheidet eine Präklusion der Revisionsrüge bei Verzicht auf den in § 238 Abs. 2 StPO vorgesehenen Zwischenrechtsbehelf zwar grundsätzlich aus (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 77 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97  

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

    Ungeachtet der Unterschiede zwischen den Zeugnisverweigerungsrechten aus § 52 und § 53 StPO (zu der gleichwohl gebotenen revisionsrechtlichen Gleichbehandlung vgl. BGHSt 33, 148, 154; 42, 73 ,75) ergäbe sich aber ein Wertungswiderspruch, wenn demgegenüber nach einer Verfahrenstrennung in dem Verfahren gegen den früheren Mitbeschuldigten das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO entfallen würde.
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11  
    Die Verletzung zwingenden Rechts oder das Unterlassen unverzichtbarer Maßnahmen durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 77 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69; s. etwa auch BGH, Urteil vom 11. November 2009 - KG, 02.09.2002 - 12 U 10719/99  

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschädigung

    So ist die volle Haftung auch in Fällen zu bejahen, in denen der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und der Unfallverletzung beruht (vgl. BGHZ 132, 341 ff. = NJW 1996, 2435 f. = VersR 1996, 990 f. = DAR 1996, 351 f.; NJW 1997, 455 f.; VersR 1998, 201 f.; DAR 2000, 117 f. = MDR 2000, 267 f.; KG, Urteile vom 7. Juni 1999 - 12 U 705/97 = S. 24; 24. April 2001 - 12 U 1885/99 -).
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 465/00  

    Zweifelsgrundsatz; Umfang der Aufklärungspflicht; Verminderte Schuldfähigkeit

    Sie könnte allenfalls im Blick auf §§ 53, 97 StPO oder deren entsprechende erweiterte Anwendung problematisch sein (vgl. BGHSt 42, 73 und die von der Revision zitierte Entscheidung des OLG Celle NJW 1965, 362).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht