Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
07.03.1996
Aktenzeichen
4 StR 737/95
Dazu im Internet

dejure.org

"will jetzt alles zurück"

§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Verwertbarkeit der Aussage eines Arztes trotz fehlender Entbindung von der Schweigepflicht, jedoch Unverwertbarkeit, wenn der Arzt vom Gericht die objektiv falsche Mitteilung bekommt, er sei von der Schweigepflicht entbunden;

§ 238 Abs. 2 StPO, kein Verlust der Rügebefugnis in der Revision durch unterlassene Anrufung des Tatgerichts, wenn dem Vorsitzenden keinerlei Entscheidungsspielraum zustand

HRR Strafrecht

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 261 StPO

Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen hat; Recht des Angeklagten auf ein prozeßordnungsgemäßes Verfahren (Justizförmigkeit; Rechtskreistheorie).

Alpmann Schmidt

StPO § 53

uni-koeln.de

Beweisverwertungsverbot für Aussage des Arztes nach Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht

Fundstellen
BGHSt 42, 73
NJW 1996, 2435
NStZ 1996, 348
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