Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97   

Abgebrannte Holzhütte

§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, "zulässigerweise errichtet" nur bei anfänglicher materieller Baurechtmäßigkeit oder bei erteilter Baugenehmigung, nicht aber bei Genehmigungs- und Anzeigefreiheit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsrecht - Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude; zulässigerweise errichtetes Gebäude; genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben; Zeugnis über die Genehmigungs- und Anzeigefreiheit (Negativattest)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Bauplanungsrechtliche Genehmigungs- und Anzeigefreiheit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude; zulässigerweise errichtetes Gebäude; genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben; Zeugnis über die Genehmigungs- und Anzeigefreiheit (Negativattest).

Verfahrensgang

  • VG Schleswig, 03.05.1995 - 8 A 91/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.1996 - 1 L 200/95
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 107, 264
  • NJW 1999, 1730 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 297
  • DVBl 1999, 241
  • BauR 1999, 159
  • ZfBR 1999, 46
  • DÖV 1999, 701 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (11)  

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04  

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

    Entsprechend dem in § 133 BGB enthaltenen Rechtsgedanken kommt es darauf an, welcher Regelungsinhalt den Bescheiden nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt aus der Sicht des oder der Adressaten zukommt (BVerwG Urteil vom 8. Mai 2002 - BVerwG 7 C 18.01 unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264; ausführlich zu den insoweit zu beachtenden Einzelheiten: BSG Urteil vom 22.6.2004, B 2 U 36/03 R).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 2785/00  

    Anstaltsgewalt des Friedhofsträgers-Berufsfreiheit des Bestattungsunternehmers

    Entscheidend für die Beurteilung, ob einer behördlichen Erklärung Regelungscharakter zukommt, ist nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere Wille des Bearbeiters, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwGE 109, 283, 286; 107, 264, 267; 106, 187, 189; 100, 206, 207; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.4.1982, DÖV 1982, 703 f.; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Auflage, § 35 RdNr. 43 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 14 BV 05.3079  

    Naturschutzrecht; Abschuss von Kormoranen; Erteilung einer artenschutzrechtlichen

    Der Senat vermag bei verständiger Auslegung des Bescheids vom 8. März 2005, so wie ihn die Beigeladene als Adressat oder auch die Kläger - soweit man sie im weitesten Sinne als "Drittbetroffene" ansähe - von ihrem Standpunkt aus bei objektiver Würdigung verstehen konnten (zur Auslegung von Verwaltungsakten vgl. nur: BVerwG vom 2.9.1999 BVerwGE 109, 283/286; vom 8.10.1998 BVerwGE 107, 264/267; so auch: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, RdNrn. 18 f. zu § 35 m.w.N.), jedoch keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen, dass der Beklagte neben der artenschutzrechtlichen Genehmigung zugleich eine Befreiung gem. Art. 49 Abs. 1 BayNatSchG bzw. gem. Art. 13c Abs. 2 i.V.m. Art. 49a Abs. 2 BayNatSchG erteilt hat.
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  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08  

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Unbeschadet der zwischen den Beteiligten umstrittenen Frage, ob die Bundesnetzagentur für die umstrittene vorläufige Entgeltgenehmigung vom 22. Mai 2006 eine Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsakts in Anspruch nehmen konnte, hängt die Statthaftigkeit der Anfechtungsklage allein davon ab, wie die Klägerin als Betroffene die Erklärung der Behörde unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung, Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung und aller sonstigen ihr bekannten oder erkennbaren Umstände bei objektiver Auslegung entsprechend §§ 157, 133 BGB verstehen musste (stRspr, s. nur Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 337 S. 119; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 35 Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01  

    Entschädigungsberechtigung; Schädigungstatbestand als Teil der

    Entsprechend dem in § 133 BGB enthaltenen Rechtsgedanken kommt es darauf an, welcher Regelungsinhalt den Bescheiden nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt aus der Sicht des oder der Adressaten zukommt (zur entsprechenden Anwendung des § 133 BGB vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ).
  • VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04  

    Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt

    Solange also eine Baugenehmigung besteht, ist ein Vorhaben allein aufgrund der Baugenehmigung als in zulässiger Weise errichtet anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 4 C 6.97 -, NVwZ 1999, 297; Degenhart, a.a.O., § 77 Rn. 13), (es sei denn, es verstößt gegen nicht im Baugenehmigungsverfahren zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften i.S.d. § 72 Abs. 1 Satz 1 HBO).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10  

    Öffentl. Baurecht - Gebietsübergreifender Nachbarschutz ohne Beeinträchtigung?

    Bei der Interessenabwägung dürfen bestehende Vorbelastungen nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.1990 - 4 C 6.97 - NVwZ 1991, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2005 - 4 S 740/05  

    Gebührenanteile eines Notars im badischen Rechtsgebiet; vorläufiger Rechtsschutz;

    Abgesehen davon, dass es ersichtlich an der Form eines Verwaltungsakts fehlt, stellt sich diese Mitteilung bei objektiver Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Empfängers (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 02.09.1999, BVerwGE 109, 283, vom 08.10.1998, BVerwGE 107, 264, und vom 26.06.1987, BVerwGE 78, 3) nicht als verbindliche, auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtete Regelung dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2007 - 7 A 134/07  
    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 -, BRS 60 Nr. 95 (zur entsprechenden Regelung in § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB); VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 1. September 1994 - 8 S 86/94 -, BRS 56 Nr. 73.
  • VG Weimar, 05.10.2005 - 6 K 1908/04  

    Modifizierte Anwendung des sog. "Zeitmodells" des

    Für die zulässige Errichtung reicht es aus, wenn das Gebäude materiell rechtmäßig errichtet wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 4 C 6/97 -, J URIS, Rdnr. 11 m.w.N.2 zum gleichlautenden Begriff in § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
  • VG Göttingen, 29.06.2004 - 2 A 364/03  

    Zum Bestandsschutz von Gebäuden im Außenbereich; Abrissverfügung; Bestandsschutz;

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