Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01   

Abgenötigte Kurierfahrten

§ 253 StGB, Vermögenbegriff, kein Vermögensschaden bei Vornahme einer strafbaren Handlung (Einsatz der Arbeitskraft) oder Vorenthaltung eines Beuteanteils

Volltextveröffentlichungen (8)

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Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Abgrenzung von räuberischer Erpressung und schwerem Raub

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2001, 534
  • StV 2002, 81 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 27.11.2008 - 2 StR 421/08  

    Erpresserischer Menschenraub (Vermögensvorteil); Erpressung; Geiselnahme

    Soll die Sorge eines Entführten um sein Wohl zu einer Erpressung im Sinne des § 253 StGB ausgenutzt werden, handelt es sich um eine auf die Erfüllung eines Straftatbestandes gerichtete (abgepresste) Leistung, der grundsätzlich kein Vermögenswert i.S.d. § 253 StGB zukommt (BGH NStZ 2001, 534).

    Bei dem dem Nebenkläger angesonnenen Verhalten, einen Einbruch in eine Pizzeria zu begehen, handelte es sich nämlich um eine auf die Erfüllung eines Straftatbestandes gerichtete (abgepresste) Leistung, der grundsätzlich kein Vermögenswert i.S.d. § 253 StGB zukommt (BGH NStZ 2001, 534; Fischer StGB 55. Aufl. § 253 Rdn. 14).

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10  

    "Hells Angels"-Fall; Tötungsvorsatz; besonders schwerer Raub (Zueignungsvorsatz

    Sie setzt nach dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen wirtschaftlichen Vermögensbegriff deshalb voraus, dass der erstrebte Vorteil zu einer objektiv günstigeren Gestaltung der Vermögenslage für den Täter oder den Dritten führen soll (BGH, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN; ähnlich: BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), also eine Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes des Vermögens angestrebt wird (BGH, Urteile vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, NJW 1988, 2623; vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN).
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