Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1975 - V ZR 206/73 |
Abhandengekommene Vollmachtsurkunde
Rechtsscheinshaftung, § 172 Abs. 1 BGB analog, Fahrlässigkeit;
cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
BGB § 172
- Jurion
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsscheinwirkung einer abhandengekommenen Vollmachtsurkunde
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 65, 13
- NJW 1975, 2101
- MDR 1976, 34
- WM 1975, 1054
- DB 1975, 2123
- BB 1975, 1411
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03
Immobilienanlagen - Realkredit bei finanziertem Grundstücksgeschäft
Zwar kann eine Güterabwägung dazu führen, daß die Schutzinteressen des Vollmachtgebers ausnahmsweise höher zu bewerten sind als die des auf die Vollmachtskundgabe vertrauenden Vertragspartners, etwa weil die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber entwendet worden ist (vgl. BGHZ 65, 13 ff.). - BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03
Immobilienanlagen - Treuhänder: Gegenüber finanzierender Bank vertretungsbefugt!
Zwar kann eine Güterabwägung dazu führen, daß die Schutzinteressen des Vollmachtgebers ausnahmsweise höher zu bewerten sind als die des auf die Vollmachtskundgabe vertrauenden Vertragspartners, etwa weil die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber entwendet worden ist (vgl. BGHZ 65, 13 ff.). - BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05
Verfahrensrecht - Gegenbeweis bei einer als Entwurf gedachten privaten Urkunde
Es hat weiter zutreffend erkannt, dass eine empfangsbedürftige schriftliche Willenserklärung - hier das Angebot der Klägerin auf Abschluss eines solchen Vertrages - zu ihrer Wirksamkeit nicht nur der Niederschrift bedarf, sondern darüber hinaus willentlich in den Verkehr gebracht werden muss; anderenfalls braucht der Erklärende sie nicht gegen sich gelten zu lassen, weil sie mangels Begebung noch nicht als solche existent geworden ist (BGHZ 65, 13, 14 f.).Dann käme ein Anspruch der Beklagten aus culpa in contrahendo in Betracht; dazu bedürfte es eines der Klägerin zurechenbaren Verschuldens (BGHZ 65, 13, 14 f.; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - III ZR 236/84 - NJW 1986, 2104 unter II 6 a und b; zur Zurechenbarkeit einer Willenserklärung bei fehlendem Erklärungsbewusstsein vgl. BGHZ 91, 324, 330).
- BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02
Verfahrensrecht - Beweisregeln bei einer schriftlichen Willenserklärung
Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß eine empfangsbedürftige schriftliche Willenserklärung zu ihrer Wirksamkeit nicht nur der Niederschrift bedarf, sondern daß die sogenannte Begebung hinzukommen, d.h. daß sie mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden sein muß (BGHZ 65, 13, 14;… Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 130 Rdn. 4;… MünchKomm/Einsele, BGB 4. Aufl. § 130 Rdn. 13;… Larenz/Wolf, BGB AT § 26 Rdn. 5; Reithmann, Allgemeines Urkundenrecht Begriffe und Beweisregeln S. 20). - OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
Bauvertrag - Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypothek
die Bauherrin die Architekten auf der Baustelle schalten und walten ließ, dass Abstimmungen über Fragen des Fortgangs des Bauvorhabens allein mit den Architekten getroffen worden seien, lässt den Schluss darauf zu, dass entweder den Architekten eine Vollmacht durch konkludentes Verhalten seitens der für die Bauherrin Handelnden erteilt worden ist oder ein der Vollmachtserteilung gleichzusetzendes Verhalten vorlag (vgl. auch BGH NJW 1966, 1915 ff; BGH NJW 1975, 2101; BGH NJW 1991, 1225). - OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
Zulässigkeit des Gebrauchmachens von einer durch den Notar erteilten weiteren …
Für abhanden gekommene Urkunden, d.h. solche, denen sich der Aussteller nicht von sich aus entäußert hat, gilt der Schutz des § 172 BGB nämlich nicht (BGHZ 65, 13 ; siehe auch OLG Düsseldorf vom 31.10.1985 bei Rpfleger 1986, 91 ). - OLG Hamm, 20.07.2010 - 28 U 2/10
Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei …
Dafür spricht der Rechtsgedanke des § 172 BGB, der auf die Aushändigung der Vollmachtsurkunde abstellt (BGHZ 65, 13). - VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 9 S 866/91
Wiedereinsetzung: Versäumung der Widerspruchsfrist durch prozeßbevollmächtigten …
Geht sie ungewollt zu, z.B. versehentlich oder durch einen Unbefugten, ist eine Willenserklärung nicht abgegeben; mangels Verlautbarung des Willens treten keine Rechtswirkungen ein (…vgl. Hefermehl in: Soergel/Hefermehl, BGB, 10. Aufl., § 130 RdNr. 5;… Förschler in: Münchener Kommentar, 2. Aufl., § 130 RdNr. 6;… Jauernig, BGB, 5. Aufl., § 130 Anm. 1; BGH, Urteil vom 30.5.1975, BGHZ 65, 13/14).
