Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81 |
Abstrakte Nutzungsausfallentschädigung
§ 849 BGB gilt auch für Ansprüche nach §§ 7, 18 StVG;
bei Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis greift die 1. Alt. des § 849 BGB ein;
Verzinsung nach § 849 BGB kann verlangt werden, soweit kein konkreter Nutzungsausfallschaden geltend gemacht wird
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 87, 38
- NJW 1983, 1614
- MDR 1983, 655
- VersR 1983, 555
- DB 1983, 2464
- BB 1983, 2077
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06
Anspruch auf Zinsen bei unerlaubter Handlung?
Der Zinsanspruch soll mit einem pauschalierten Mindestbetrag den Verlust der Nutzbarkeit einer Sache ausgleichen, der durch den späteren Gebrauch derselben oder einer anderen Sache nicht nachgeholt werden kann (BGHZ 87, 38, 41).Der Zweck des § 849 BGB, den später nicht nachholbaren Verlust der Nutzbarkeit einer Sache auszugleichen (BGHZ 87, 38, 41), erfasst jegliche Form von Geld.
- OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
Zur Anwendung des § 849 BGB auf den Fall eines "wirtschaftlichen …
Die Voraussetzungen des § 849 BGB sind auch unter Beachtung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 83, 1614 = VersR 83, 555) nicht erfüllt.Jedenfalls hat der Senat keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der BGH in der Grundsatzentscheidung zu § 849 BGB (NJW 83, 1614) unter einem "wirtschaftlichen Totalschaden" auch einen solchen Schadensfall verstanden haben könnte, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert unterschreiten.
- OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99
Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden, …
Hierbei hat der Senat dem Umstand Rechnung getragen, daß Zinsen gemäß der Vorschrift des § 849 BGB, die auch für Ansprüche nach dem StVG gilt (BGH NJW 1983, 1614) nur bezüglich des Wertersatzes für den Entzug der Sache anwendbar ist und auch nur für die Zeit, für die keine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht wird.
- OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 159/02
Schadenersatzklage aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch …
Der Geschädigte kann seinen Nutzungsausfallschaden entweder abstrakt nach § 849 BGB oder nach den Grundsätzen über die Nutzungsausfallentschädigung berechnen (BGH, Urteil vom 24.2.1983 - VI ZR 191/81 = BGHZ 87, 38 = NJW 1983, 1614). - BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von beweglichen und …
Diese - den §§ 288, 290 BGB nachgebildete - Bestimmung nimmt in den dort gezogenen engen Grenzen dem Geschädigten nur die Beweislast dafür ab, welchen Schaden er durch die Einbuße an Nutzbarkeit der (entzogenen oder beschädigten) Sache erlitten hat, indem er ihm ohne Nachweis eines konkreten Schadens als pauschalierten Mindestbetrag des Nutzungsentgangs Schadensersatz in Form von Zinszahlungen zuerkennt (BGHZ 87, 38 (40, 41) = NJW 1983, 1614 m. w. Nachw. mit Anm. Steffen, LM § 849 BGB Nr. 4). - OLG Jena, 25.01.2001 - 1 U 716/00
Haftungsverteilung beim Begegnungsverkehr zwischen Bus und LKW auf enger Strecke …
Es ist nicht ersichtlich, dass ein Totalschaden vorlag, aufgrunddessen eine Entziehung des LKW angenommen werden könnte (BGHZ 87, S. 38ff.), noch handelt es sich bei den geltend gemachten Schadensersatzposten um solche, die gerade als Ersatz für den Wert der Sache oder für eine verbleibende Wertminderung geschuldet wären (BGH, VersR 62, 548ff.). - BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 110/86
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs unter Ehegatten
Denn für die Zeit bis zum 20. September 1983 macht er Mietwagenkosten als Entschädigung für den Nutzungsausfall geltend; daneben kann eine Verzinsung über § 849 BGB nicht gefordert werden (BGHZ 87, 38 ). - LG Frankfurt/Main, 19.12.2003 - 21 O 485/02 Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte mit Vorsatz, Fahrlässigkeit oder überhaupt schuldhaft handelte (vgl. BGHZ 87, 38 unter II 1).
- AG Rheinbach, 29.08.2006 - 5 C 17/06
Begriff der Vorfahrtsverletzung; Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs …
Eine Verzinsung schon ab Schadenseintritt (22.12.2006) nach § 849 BGB entfällt, da die Klägerin Nutzungsentschädigung beansprucht (BGHZ 87, 38). - OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
Verkehrsunfall, Richtgeschwindigkeit, Anscheinsbeweis
§ 849 BGB findet auf die Gefährdungshaftung nach dem StVG entsprechende Anwendung (BGHZ 87, 38). - OLG München, 16.07.1997 - 7 U 4603/96
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Aktiengesellschaft gegen ein …
- OLG Hamm, 03.04.2003 - 6 U 124/02
- OLG Düsseldorf, 08.12.2000 - 22 U 84/00
- LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
Streitwert; Bestandschutz zeitbegrenzt; Rücknahme von 6 Abmahnungen aus …
- OLG München, 26.05.1987 - 5 U 5260/86
- BGH, 14.06.1988 - VI ZR 328/87
- OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
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