Gesetzesstand: 1. Juli 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
abstrakte Nutzungsausfallentschädigung
§ 849 BGB gilt auch für Ansprüche nach §§ 7, 18 StVG;
bei Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis greift die 1. Alt. des § 849 BGB ein;
Verzinsung nach § 849 BGB kann verlangt werden, soweit kein konkreter Nutzungsausfallschaden geltend gemacht wird
Fundstellen
BGHZ 87, 38
NJW 1983, 1614