Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
24.02.1983
Aktenzeichen
VI ZR 191/81
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abstrakte Nutzungsausfallentschädigung

§ 849 BGB gilt auch für Ansprüche nach §§ 7, 18 StVG;

bei Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis greift die 1. Alt. des § 849 BGB ein;

Verzinsung nach § 849 BGB kann verlangt werden, soweit kein konkreter Nutzungsausfallschaden geltend gemacht wird

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Fundstellen
BGHZ 87, 38
NJW 1983, 1614
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