Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97   

Afghanische Blutrache

§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des Ablehnungsgrundes der Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung (nicht der Beweiserhebung), Besonderheiten beim Indizienbeweis und bei einem Beweisantrag des Nebenklägers in einer Prozeßsituation, in der für den Angeklagten bereits eine positive Beweislage besteht, "in dubio pro reo"

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 2762
  • NStZ 1997, 503
  • NStZ 1998, 207
  • StV 1997, 567



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01  

    Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag;

    Einem in die Form eines Beweisantrags gekleideten Beweisbegehren muss ausnahmsweise nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1993, 143, 144; NJW 1997, 2762, 2764 jew. m.w.N.).

    Vielmehr kann hiervon etwa erst dann ausgegangen werden, wenn das bisherige Beweisergebnis, die Akten und der Antrag keinerlei Verknüpfung des Beweisthemas mit dem benannten Beweismittel erkennen lassen, so daß jeder Anhalt dafür fehlt, daß das Beweismittel überhaupt etwas zur Klärung der Beweisbehauptung beitragen kann (BGH NStZ 1993, 143, 144; zur fehlenden Konnexität vgl. auch BGHSt 43, 321, 329 ff.), oder wenn beispielsweise eine Mehrzahl neutraler Zeugen eine Tatsache übereinstimmend bekundet hat und, ohne Beleg für entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte, das Gegenteil in das Wissen eines weiteren, völlig neu benannten Zeugen gestellt wird, dessen Zuverlässigkeit offensichtlichen Zweifeln begegnet (BGH NJW 1997, 2762, 2764).

    Zwar trifft es zu, daß einem in die Form eines Beweisantrags gekleideten Beweisbegehren ausnahmsweise nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muß, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so daß es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1993, 143, 144; NJW 1997, 2762, 2764 jew. m.w.N.).

    Vielmehr kann hiervon etwa erst dann ausgegangen werden, wenn das bisherige Beweisergebnis, die Akten und der Antrag keinerlei Verknüpfung des Beweisthemas mit dem benannten Beweismittel erkennen lassen, so daß jeder Anhalt dafür fehlt, daß das Beweismittel überhaupt etwas zur Klärung der Beweisbehauptung beitragen kann (BGH NStZ 1993, 143, 144; zur fehlenden Konnexität vgl. auch BGHSt 43, 321, 329 ff.), oder wenn beispielsweise eine Mehrzahl neutraler Zeugen eine Tatsache übereinstimmend bekundet hat und, ohne Beleg für entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte, das Gegenteil in das Wissen eines weiteren, völlig neu benannten Zeugen gestellt wird, dessen Zuverlässigkeit offensichtlichen Zweifeln begegnet (BGH NJW 1997, 2762, 2764).

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07  

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat NJW 2001, 1956 m. zahlr. N.; ferner Sander NStZ 1998, 207) hat die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht nach § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO in objektiver Hinsicht zwei Voraussetzungen: Die verlangte Beweiserhebung kann nichts Sachdienliches zugunsten des Antragstellers erbringen; darüber hinaus muss sie geeignet sein, den Abschluss des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern.

    Durch die Verkündung des Ablehnungsbeschlusses vor der abschließenden Urteilsberatung wird dem Antragsteller rechtliches Gehör gewährt; hierdurch wird ihm Gelegenheit gegeben, den Vorwurf, er habe den Beweisantrag nur in Prozessverschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung des Beweisantrags notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozessverschleppung 4; BGH NStZ 1998, 207, jew. m.w.N.).

  • BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09  

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (keine

    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.; StV 2007, 176; StraFo 2007, 378; StraFo 2008, 162).

    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.; StV 2007, 176; StraFo 2007, 378; StraFo 2008, 162).

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  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10  

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Ob es sich um einen solchen handelt, ist aus der Sicht eines "verständigen" Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht in Frage gestellten Tatsachen zu beurteilen (zusammenfassend BGH NStZ 2008, 474 mwN; s. auch BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2003, 497).

    Ob es sich um einen solchen handelt, ist aus der Sicht eines "verständigen" Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht in Frage gestellten Tatsachen zu beurteilen (zusammenfassend BGH, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NJW 1997, 2762, 2764; BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, NStZ 2003, 497).

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00  

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sind Indiztatsachen, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten (BGH StV 1997, 567, 568).

    Aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sind Indiztatsachen, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten (BGH StV 1997, 567, 568, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 56).

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02  

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

    Zur Beurteilung der Frage der Bedeutungslosigkeit ist die Beweistatsache so, als sei sie erwiesen, in die Würdigung einzustellen (BGH NStZ 1997, 503).

    Zur Beurteilung der Frage der Bedeutungslosigkeit ist die Beweistatsache so, als sei sie erwiesen, in die Würdigung einzustellen (BGH NStZ 1997, 503; Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 74).

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03  

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Tatrichter darf eine mögliche Indiztatsache dann als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall des Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnte, weil das Gericht in seiner freien Beweiswürdigung einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluß aus der Tatsache nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4 und 23 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08  

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    aa) Der Senat kann es dahingestellt sein lassen, ob das Landgericht dem Antrag die Eigenschaft als Beweisantrag zu Recht - weil ohne tatsächliche und argumentative Grundlage und somit wegen einer ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung - absprechen durfte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21; BGH StV 1993, 3; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04  

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07  

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, dass einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein konkretes Beweismittel bezeichnet wird, dennoch die Eigenschaft eines Beweisantrags fehlt, wenn es sich bei der Beweistatsache um eine ohne jede tatsächliche und argumentative Grundlage aufs Geratewohl, ins Blaue hin ein aufgestellte Behauptung handelt (vgl. BGH NStZ 1992, 397; StV 1993, 3; 1997, 567).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01  

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

  • BGH, 13.06.2007 - 4 StR 100/07  

    Begriff des Beweisantrages (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag: bestimmte

  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07  

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 9/08  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungspflicht;

  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 514/04  

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer

  • BGH, 20.12.2006 - 2 StR 444/06  

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags (Begründungsanforderungen;

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 387/00  

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

  • BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04  

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrags (Bedeutungslosigkeit);

  • BGH, 01.02.2000 - 1 StR 584/99  

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung

  • BGH, 08.08.2001 - 5 StR 252/01  

    Beweisantrag (Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit); Anstiftung

  • KG, 02.02.2004 - 1 Ss 407/03  
  • OLG Hamm, 15.05.2007 - 3 Ss 133/07  

    Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Antrag ins Blaue; Ablehnungsgrund

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 3 Ss 311/00  
  • KG, 30.06.2006 - 1 Ss 13/06  
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