Rechtsprechung
| BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98 |
Als rechtswidrig erkannte Restitution
§ 48 Abs. 5 VwVfG regelt nur die örtliche Zuständigkeit, für die sachliche Zuständigkeit gelten aber auch die allgemeinen Bestimmungen;
§ 48 Abs. 4 VwVfG, maßgeblich ist die Kenntnis der zuständigen Stellen;
unabhängig von § 48 Abs. 2 Satz 3 und § 48 Abs. 4 VwVfG kommt auch eine Verwirkung des Rücknahmerechts in Betracht, wenn ein schützenswertes Vertrauen des Begünstigten in die Nichtrücknahme entstanden ist
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, §§ 6, 25; VwVfG § 48
Verwaltungsverfahrensrecht; Offene Vermögensfragen - Alpmann Schmidt
VwVfG § 48; VermG a, § 1 Abs. 8lit. § 6, 25
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsverfahrensrecht; Offene Vermögensfragen - Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung; Unternehmensrestitution.
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung; Unternehmensrestitution.
Besprechungen u.ä. (2)
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
, S. 45 (Entscheidungsbesprechung)
§ 1 Abs. 8 Buchst. a, §§ 6, 25 VermG; § 48 VwVfG
Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung; Unternehmensrestitution - nomos.de
, S. 51 (Entscheidungsbesprechung)
§ 48 VwVfG; § 1 Abs. 8 Buchst. a, §§ 6, 25 VermG
Verwaltungsakt/Rücknahme/sachliche Zuständigkeit/Jahresfrist/Verwirkung/Unternehmensrestitution
Verfahrensgang
- VG Dresden, 26.02.1998 - 1 K 1267/95
- BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 110, 226
- NJW 2000, 1512
- NVwZ 2000, 676
- DÖV 2000, 968
- DVBl 2000, 1467
Wird zitiert von ... (54)
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2006 - 4 N 150.05 Dabei ist für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit zur Rücknahme allein die Rechtslage im Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung maßgebend (vgl. BVerwGE 110, 226, 230 f.;… auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 48 Rn. 254, 257a;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, § 48 Rn. 164).
Jedenfalls ergibt sich aus den - gegebenenfalls ergänzend heranzuziehenden - allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen, dass über die Rücknahme von der Oberfinanzdirektion Cottbus als derjenigen Behörde zu entscheiden war, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung für den Erlass des aufzuhebenden Verwaltungsakts sachlich zuständig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 110, 226, 231).
Bei dem Rücknahmeverfahren handelt es sich um ein selbständiges Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 VwVfGBbg, nicht hingegen um eine Fortsetzung desjenigen Verfahrens, das zum Erlass des - gegebenenfalls - rechtswidrigen Verwaltungsakts geführt hat (vgl. BVerwGE 110, 226, 231;… Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 48 Rn. 252;… Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 48 Rn. 162).
Eine Verwirkung der Rücknahmebefugnis, die unbeschadet der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfGBbg möglich ist, kann in besonderen Ausnahmefällen auch dann zu bejahen sein, wenn die zur Rücknahme befugte Behörde sich ein bestimmtes Verhalten derjenigen Behörde zurechnen lassen muss, die den Erlass des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts zu verantworten hat (vgl. BVerwGE 110, 226, 236;… Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 48 Rn. 104, 119;… Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 48 Rn. 158).
Sie ist höchstrichterlich bereits dahingehend beantwortet, dass über die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts diejenige Behörde zu entscheiden hat, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung für den Erlass des aufzuhebenden Verwaltungsakts sachlich zuständig ist (vgl. BVerwGE 110, 226, 231).
- BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00 Es entspricht seit der Entscheidung des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 33) der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 [233]), dass die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
Demgegenüber kann der von der Beschwerde erhobene Vorwurf der mehrjährigen pflichtwidrigen Unterlassung der Anhörung nur im Zusammenhang mit einer möglichen Verwirkung des Rechts auf Rücknahme des Bescheides (vgl. dazu Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - aaO. S. 236 f.) oder gegebenenfalls im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs von Bedeutung sein.
In dem Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - (…aaO.) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass ein Bescheid, mit dem die Rückgabe von Grundstücken nach § 6 Abs. 6 a VermG verfügt wird, weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG darstellt.
Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das angefochtene Urteil auch nicht auf einer Abweichung von dem Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - (…aaO.).
- BVerwG, 18.08.2010 - 8 C 39.09
Anhörung; Information; Rücknahme; Restitution; Frist; Fristbeginn; …
Die Frist beginnt zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 33; Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 97 und vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 = Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 16).Die Rücknahmebehörde muss sich die Kenntnis anderer Behörden nicht zurechnen lassen, weil sonst das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verfolgte Ziel, der zuständigen Behörde eine ausreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, verfehlt würde (Urteil vom 20. Dezember 1999 a.a.O. S. 234 bzw. 14).
Ein solches Verhalten kann aber zur Verwirkung des Rechts auf Rücknahme führen (Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 97 und vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 6.01 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103; Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99).
- BVerwG, 12.01.2010 - 8 B 65.09
Verwirkung der Befugnis zur Aufhebung eines Verwaltungsakts nach neun Jahren; …
Dass dem als Divergenzentscheidung angeführten Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - (BVerwGE 110, 226 ) der Rechtssatz zu entnehmen wäre, die Befugnis zur Aufhebung eines Verwaltungsakts sei nach neun Jahren verwirkt, legt die Beschwerde nicht dar.Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass die Rücknahme nicht in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Ausgangsbescheides verzögert wurde, und hat damit schon diese Voraussetzung einer Verwirkung (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - a.a.O. S. 236) verneint.
Eine Verwirkung der Rücknahmebefugnis ist nicht schon mit einer Verzögerung der Rücknahme in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Ausgangsbescheides zu begründen, sondern setzt weitere Umstände voraus, aus denen sich die Betätigung schutzwürdigen Vertrauens und das Entstehen eines unzumutbaren Nachteils infolge der Rücknahme ergeben (Urteile vom 20. Dezember 1999 a.a.O. S. 236 …und vom 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 71 Rn. 20 f.).
- VG Osnabrück, 01.04.2003 - 1 A 52/02
Widerruf eines Zuwendungsbescheides; Widerruf: Jahresfrist (Anhörung)
Es entspricht seit der Entscheidung des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356 Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 33) der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 ), dass die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.Demgegenüber kann der von der Beschwerde erhobene Vorwurf der mehrjährigen pflichtwidrigen Unterlassung der Anhörung nur im Zusammenhang mit einer möglichen Verwirkung des Rechts auf Rücknahme des Bescheides (vgl. dazu Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - a.a.O. S. 236 f.) oder gegebenenfalls im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs von Bedeutung sein.
Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das angefochtene Urteil auch nicht auf einer Abweichung von dem Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - (…a.a.O.).
- BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Verwaltungsverfahrensrecht
Würde die Jahresfrist dadurch verkürzt oder beseitigt, dass der zuständigen Behörde die Kenntnisse anderer Behörden zugerechnet werden, würde das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verfolgte Ziel, der zuständigen Behörde eine hinreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, verfehlt (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 ). - BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01
Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist; …
Ein solches Verhalten kann allerdings zur Verwirkung des Rechts auf Rücknahme führen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 ; Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
"Einfügen" eines Post-"Zustellstützpunkts"
Würde die Jahresfrist dadurch verkürzt oder beseitigt, dass der zuständigen Behörde die Kenntnisse anderer Behörden zugerechnet werden, würde das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA verfolgte Ziel, der zuständigen Behörde eine hinreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, verfehlt (BVerwG, Urt. v. 20.12.1999 - BVerwG 7 C 42.98 -, BVerwG 110, 226 [234]).Allerdings setzt das Entstehen eines derartigen Vertrauenstatbestands voraus, dass die Behörde die Rücknehmbarkeit, also die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsakts erkannt und dennoch ein Verhalten gezeigt hat, aus dem der Begünstigte berechtigterweise den Schluss ziehen konnte, die Behörde wolle eine ihr an sich zustehende Rücknahmebefugnis im Blick auf eine beim Begünstigten entstandene schützenswerte Vertrauensposition nicht ausüben (BVerwG, Urt. v. 20.12.1999 - BVerwG 7 C 42.98 -, NJW 2000, 1512 [1514]).
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
Behördenzuständigkeit bei Rücknahme einer Ausweisung
Für die Rücknahme einer Ausweisung ist die Behörde sachlich zuständig, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung für die Ausweisung zuständig wäre; dabei ist die zu diesem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen (Fortentwicklung von BVerwGE 110, 226).Daher ist nach allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen für die Rücknahme die Behörde zuständig, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung für den Erlass des aufzuhebenden Verwaltungsaktes sachlich zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 42/98 -, BVerwGE 110, 226).
- BVerwG, 08.01.2008 - 9 B 33.07
Kommunalabgabenrecht: Stundung eines Beitrags // Beschwerde gegen Nichtzulassung …
Wenn die Beschwerde rügt, entgegen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1999 - (richtig:) BVerwG 7 C 42.98 - (BVerwGE 110, 226) habe der Verwaltungsgerichtshof das Verhalten der Beklagten, die habe erkennen müssen, dass die Stundung rechtswidrig gewesen ist, nicht berücksichtigt, zeigt sie keine divergierenden Rechtssätze auf, sondern rügt lediglich die (angeblich) fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen, was den dargelegten Anforderungen jedoch nicht genügt (…Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).Unabhängig davon besteht eine Divergenz zu der genannten Entscheidung schon deswegen nicht, weil sie sich in dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Zusammenhang (Urteil vom 20. Dezember 1999 a.a.O. S. 234 ff.) auf die Frage der Verwirkung der behördlichen Rücknahmebefugnis nach § 48 Abs. 4 VwVfG und mithin auf eine Vorschrift bezieht, die für den Verwaltungsgerichtshof keinerlei Rolle gespielt hat.
- VG Düsseldorf, 18.07.2005 - 24 L 1042/05
Ausweisung, Rücknahme, Niederlassungserlaubnis, Nachträgliche Befristung, …
- VG Sigmaringen, 29.11.2006 - 1 K 1631/05
Rücknahme einer Ausweisung - sachliche Zuständigkeit
- BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 59.04
- OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
Widerrufsverfahren nach § 73 AsylVfG; Flüchtling; Genfer Konvention; Verwirkung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2011 - 12 A 2022/10
- OVG Bremen, 09.09.2003 - 1 A 183/03
Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Rücknahme; Nichtigkeit; Widerrufsgrund; …
- VG Stuttgart, 27.06.2006 - 6 K 4240/05
Jahresfrist für Widerruf; "Verbrauch" von Ausweisungsgründen durch Erteilung …
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren durch Private?
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02
Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - 12 A 2774/09
- BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
Feststellung der Berechtigung zur Rückübertragung zu Gunsten eines …
- VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04
Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2008 - 4 S 444/06
Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06
Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug …
- VG Köln, 25.04.2007 - 21 K 3675/05
Widerruf von UMTS-Lizenz für Quam ist rechtmäßig // Unternehmen kann …
- BVerwG, 12.07.2006 - 8 B 14.06
- OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
Schadensersatz für Rücknahme einer Baugenehmigung
- OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 113/10
Zur Auslegung des § 57 Abs. 5 BeamtVG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - 1 A 1451/00
- VG Freiburg, 12.03.2009 - 4 K 1027/08
Rücknahme einer bestandskräftigen wasserrechtlichen Genehmigung
- BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
Personalvertretungsrecht
- BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
- BVerwG, 27.03.2009 - 8 B 74.08
Weiterbetreiben und Herunterwirtschaften eines Unternehmens durch einen staatlich …
- BVerwG, 19.06.2000 - 7 B 8.00
- BVerwG, 28.08.2000 - 6 P 7.99
Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 15 A 631/00
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2002 - L 2 RJ 4080/98
- OVG Niedersachsen, 01.07.2003 - 5 LA 58/02
Zulassung der Berufung; Dienstfähigkeit; Dienstunfall; Erkrankung psychische; …
- VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 6 K 1566/02
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist des § 48 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 12 A 1679/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2010 - 1 A 3124/08
Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme einer Bewilligung von Waisengeld und …
- VG Stuttgart, 27.10.2006 - A 5 K 11379/05
Rücknahme der Asylanerkennung und der Flüchtlingseigenschaft
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10154/10
Zuständigkeit einer nach Anlage VIIIb Straßenverkehrszulassungsordnung ( StVZO ) …
- VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107
- VG Münster, 14.03.2005 - 10 K 1437/02
- VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
- VG Braunschweig, 12.09.2003 - 5 A 329/03
Serbien und Montenegro, Albaner, LDK, Abschiebungsschutz, Flüchtlingsanerkennung, …
- VG Aachen, 08.08.2006 - 6 K 1444/06
- VG Saarlouis, 18.11.2009 - 11 K 308/08
Rückforderung von Ausbildungsförderung - Jahresfrist des § 45 Abs. …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2010 - 2 L 165/06
Zur Herstellung der Entscheidungsreife, die Voraussetzung für den Lauf der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 139/09
Sachliche Zuständigkeit eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2010 - 12 A 1247/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2011 - 12 A 2774/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2011 - 12 A 1809/10
Sie publizieren im Internet?