Rechtsprechung
| BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58 |
Altbadische Sache
§§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 12, 287
- NJW 1959, 636
Wird zitiert von ... (18)
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Es fehlt nicht an einer einzelfallbezogenen Abwägung, die einerseits berücksichtigt, daß § 193 StGB eine besondere Ausprägung des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist (BGHSt 12, 287 [293]), und andererseits bemüht ist, der verfassungsrechtlich geschützten Position des Klägers des Ausgangsverfahrens gerecht zu werden.Dieser Gesichtspunkt kann ebenso wie das von den Beschwerdeführern in Anspruch genommene Recht des "Gegenschlags" L (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 [125 f.] - Schmid-Spiegel -; 24, 278 [282 f.] - Tonjäger -; BGHSt 12, 287 [294]) von Bedeutung sein, soweit (auch) eine inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit in Frage steht.
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78 Auch unter der Form eines Urteils kann sich die Behauptung einer Tatsache verbergen, wenn die Äußerung auf bestimmte nachprüfbare Handlungen oder Vorkommnisse in äußerlich erkennbarer Weise Bezug nimmt oder eine innere Tatsache so deutlich zum Ausgang nimmt bzw umschreibt, daß auch ein nichtunterrichteter Dritter nicht nur die Schlußfolgerung mitvollziehen, sondern auch die der Wertung zugrundeliegende Tatsache erkennen kann, kurz: wenn etwas "Greifbares" hinter dem Urteil steht (…vgl Schönke-Schröder, StGB, 20. Aufl (1980), § 186, RdNr 4; RGSt 68, 120 (121); BGHZ 3, 271 (273f); BGHSt 12, 287 (291)).
b) Den Gegensatz hierzu bilden - bei allerdings im Einzelfall oft schwer zu bestimmender Grenze - die (reinen) Werturteile, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen (…vgl Schönke-Schröder, aaO; BGHZ 3, 271 (273); BGHSt 12, 287 (292); vgl zur Abgrenzung auch BVerwGE 38, 336 (342f)).
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Schmidt/Spiegel
Der Bundesgerichtshof trägt dem Rechnung, indem er den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB als eine "Ausprägung" des Grundrechts der freien Meinungsäußerung wertet und die Bedeutung der Bildung öffentlicher Meinung bei seiner Anwendung berücksichtigt (BGHSt 12, 287 [293 f.]) und indem er - abweichend von der früheren Judikatur - die Wahrnehmung öffentlicher Interessen durch die Presse im Hinblick auf deren Funktion im demokratischen Staat als Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne des § 193 StGB anerkennt (BGHZ 31, 308 [312]).Der "Spiegel" hatte insoweit zu einem abwertenden Urteil selbst Anlaß gegeben (vgl. BGHSt 12, 287 [294]) und mußte deshalb ein solches Urteil grundsätzlich hinnehmen, auch wenn es sein Ansehen minderte.
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Bahnpolizeibeamten-Fall
Die Wahrnehmung berechtigter Interessen ist zwar eine besondere Ausprägung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, ohne das eine freiheitliche demokratische Staatsordnung nicht denkbar ist (BGHSt 12, 287, 293). - BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
Es handelt sich insoweit, wie im übrigen auch bei der Frage der Wissentlichkeit bzw. Unwissentlichkeit, um eine fremdpsychische, innere Tatsache eines anderen Menschen, die sich für den Zeugen in der Regel nur aus indiziellen äußeren Tatsachen erschließt (vgl. BGHSt 12, 287, 290; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 210 (Nr. 9);… Herdegen in KK 3. Aufl. StPO § 244 Rdn. 3 m.w.N.), die deshalb konkret zu bezeichnen sind, um einem Antrag die Eigenschaft eines formgerechten Beweisantrags zu geben. - KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96 Entscheidend für die Abgrenzung ist, ob die Äußerung dem Beweis zugängliche, bestimmte Vorkommnisse zum Inhalt hat (vgl. BGHSt 12, 287, 291;… Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 186 Rdn. 2 m.weit.Nachw.).
Bei der Auslegung und Anwendung des § 193 StGB haben die Gerichte zu beachten, daß der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 Abs. 1 GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfGE 42, 143, 152; BGHSt 12, 287, 293;… Lackner, StGB 21. Aufl., § 193 Rdn. 1) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muß.
- LG Mosbach, 24.06.2004 - 1 Qs 52/04
Beleidigungstatbestand: Straflosigkeit herabsetzender Werturteile im politischen …
So hat ein Verletzter eine Einschränkung seines Ehrenschutzes insbesondere dann hinzunehmen, wenn er durch sein Verhalten begründeten Anlass zur Kritik gegeben hat (BGHSt 12, 287 [294] = NJW 1959, 636).Unter dem Gesichtspunkt des so genannten Gegenschlags ist es einem Betroffenen dann auch nicht verwehrt, sogar starke Worte zu gebrauchen, die auch dem "Gegner unangenehm ins Ohr klingen können" (BGHSt 12, 287 = NJW 1959, 636; BVerfGE 12, 113 [132] = NJW 1969, 819; BayObLG, NStZ 1983, 265 [266]), wobei die Verknüpfung von Anlass und Reaktion nicht nur auf gegenseitige Angriffe und Beleidigungen beschränkt ist (BVerfGE 24, 278 [286] = NJW 1969, 227; BayObLG, NStZ 1983, 265 [266]).
- BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69
Laepple
Der von der Verfassung gewährte weitere Spielraum für die Auseinandersetzung mit Worten (Art. 5 GG und § 193 StGB; vgl. BVerfGE 7, 198; BGHSt 12, 287) duldet keine Erweiterung auf tätliches Verhalten. - BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04 Bei dieser Sachlage war es der Polizeibeamte, der zunächst durch sein Verhalten "begründeten Anlass" zur Erhebung des Vorwurfs des Spitzeltums gegeben hat (vgl. BGHSt 12, 287/294).
- KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04
Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"
Bei der Auslegung und Anwendung des § 193 StGB haben die Gerichte zu beachten, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 Abs. 1 GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfGE 42, 143, 152; 93, 266, 292 f; 99, 185, 196; BGHSt 12, 287, 293 f; KG…, Beschluss vom 27. September 2000 aaO; jeweils m.w.Nachw.) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muss. - OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
- KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
Beleidigung eines Polizeibeamten
- OLG Köln, 21.01.1997 - Ss 10/97
- OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02
- BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
- KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04 (91/04
- VerfGH Bayern, 08.07.2009 - 20-VI-08
- BGH, 30.04.1987 - 4 StR 176/87
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