Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93 |
Altlastverdächtiger Erdaushub
Zustandsstörerhaftung (vgl. für Baden-Württemberg: § 7 PolG), Art. 14 GG, Anscheinsgefahr, 'Restrisiko'
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NWOBG § 39 Abs. 1 lit. a
Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der Ordnungsbehörden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entschädigungsansprüche bei unbegründetem Altlastenverdacht? (IBR 1994, 514)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 126, 279
- NJW 1994, 2355
- MDR 1995, 483
- NVwZ 1994, 1139
- ZfBR 1994, 299
- WM 1994, 1994
- VersR 1995, 790
- IBR 1994, 514
Wird zitiert von ... (23)
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Der Vorsitzende des III. Zivilsenats weist auf das Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - (BGHZ 126, 279) hin. - BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung …
3) Der Grundsatz, daß jemand, der von der Ordnungsbehörde zur Abwehr einer Anscheinsgefahr rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist, wie ein Nichtstörer zu entschädigen ist, wenn er die Gefahr und deren Anschein nicht zu verantworten hatte, gilt auch im Anwendungsbereich des ASOG Bln (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 117, 303 und 126, 279).«.Dies hat der Senat für §§ 18, 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW entschieden (BGHZ 117, 303; s. auch Senatsurteil BGHZ 126, 279); der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Grundsätze dieser Rechtsprechung auf die hier in Rede stehende Anspruchsnorm des § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln zu übertragen.
Es gilt vielmehr insoweit der Grundsatz, daß die Klägerin auf Belehrungen und Erklärungen des zuständigen Amtsträgers grundsätzlich vertrauen konnte und es ihr nicht zum Verschulden gereichte, wenn sie nicht klüger war als der Beamte (vgl. Senatsurteile BGHZ 113, 17, 25 und 126, 279, 286).
Dies könnte für die Klägerin zu Beweiserleichterungen führen, wie der Senat sie in BGHZ 126, 279, 285 in Erwägung gezogen hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92
Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der …
Angesichts dessen stünde der Klägerin, sofern sie selbst zur Durchführung der Bodenproben und -analysen verpflichtet worden wäre, nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 12.03.1992 - III ZR 128/91 DVBl 1992, 1158; Urteil vom 23.06.1994 - III ZR 54/93 -, NJW 1994, 2355), der der erkennende Senat im Grundsatz folgt, ein polizeirechtlicher Entschädigungsanspruch wie einem Nichtstörer in analoger Anwendung des § 39 Abs. 1 Buchstabe a) OBG zu (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 471 = DVBl. 1990, 1740; BayVGH, Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 DÖV 1996, 82 f unter Rückgriff auf den allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch).Ein etwaiger Entschädigungsanspruch und mithin eine endgültige Kostenfreistellung steht freilich unter dem Vorbehalt, daß der Inanspruchgenommene die den Verdacht oder Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. auch § 40 Abs. 4 OBG; ständige Rechtsprechung des BGH, Urteile vom 12.03.1992 und 23.06.1994, a.a.O.).
- BGH, 03.06.2004 - III ZR 56/03
Landwirtschaft - Entschädigung für enteignungsgleichen Eingriff
Eine entsprechende Anwendung des § 32 Abs. 1 PflSchG sei in denjenigen Fällen geboten, in denen bei Vornahme der behördlichen Maßnahme zwar ein Gefahrenverdacht bestanden, es sich aber im nachhinein herausgestellt habe, daß der Gefahrverdacht unbegründet war und der Betroffene somit ein Sonderopfer für die Allgemeinheit erbracht habe (Hinweis auf die - ordnungsbehördliche Maßnahmen betreffenden - Senatsurteile BGHZ 117, 303, 307 f, BGHZ 126, 279, 284 und vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151).Offen bleiben kann, ob der Gleichklang des § 32 Abs. 1 PflSchG mit der Entschädigung des sogenannten Nichtstörers im Polizei- und Ordnungsrecht es rechtfertigen könnte, eine Entschädigungspflicht bei der Vernichtung von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen auch dann in Betracht zu ziehen, wenn diese zwar zum maßgeblichen Zeitpunkt unter dem begründeten Verdacht standen, Träger von Schadorganismen zu sein, sich aber nachträglich herausstellt, daß die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und wenn der in Anspruch Genommene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. - für den ordnungsbehördlich in Anspruch genommenen "Anscheinsstörer" - Senatsurteile BGHZ 117, 303; 136, 172; 138, 15; Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151; zu etwaigen Beweiserleichterungen für den Anspruchsteller in solchen Fällen vgl. Senat BGHZ 126, 279, 285;… Urteil vom 11. Juli 1996 aaO).
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung; …
Das Gesetz hat die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze übernommen, nach denen jemand, der als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer Kostenerstattung verlangen kann, wenn sich die im Rahmen der gebotenen Beurteilung ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., DVBl 1990, 1047 f.; BGHZ 117, 303 ; 126, 279 ). - OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 146/94
Abwesender Wohnungsinhaber als Störer im polizeirechtlichen Sinne Störer - …
Das gilt sowohl, wenn er als - vermeintlicher - Handlungsstörer wie auch dann, wenn er als - vermeintlicher - Zustandsstörer in Anspruch genommen worden ist (BGH NJW 1992, 2639 = BGHZ 117, 303; NJW 1994, 2355).Indessen dürfte dieser alte Meinungsstreit durch die oben zitierten Entscheidungen BGH NJW 1992, 2639 und 1994, 2355 inzwischen überholt sein.
- OLG München, 21.11.2002 - 1 U 5247/01
Entschädigungsanspruch des Anscheinsstörers nach Art. 70 BayPAG und § 839 …
In den Fällen der Anscheinsgefahr, d.h. wenn die Behörde zwar ex ante von einer Gefahr ausgehen durfte, es sich ex post aber herausstellt, dass objektiv keine Gefahrenlage bestanden hat, muss der Staat den Anscheinsstörer unter Aufopferungsgesichtspunkten entschädigen (BGHZ 117, 303 ff; BGH NJW 94, 2355;… Berner/Köhler, Kommentar zum Polizeiaufgabengesetz, 16. Auflage, Randnr. 2 zu Art. 70 PAG;… Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Auflage, Randnrn. E 34-36 sowie L 8 und 9).Dies gilt nicht nur für die Zustandsstörung, sondern auch im Falle der Inanspruchnahme als Handlungsstörer (BGH NJW 94, 2355).
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07
Tätigwerden des THW und Erstattungsanspruch
Auch in der Rechtsprechung des Senats ist seit langem anerkannt, dass Maßnahmen des Gewässerschutzes mit den Mitteln des Ordnungsrechts durchgesetzt werden können (Senatsurteil BGHZ 126, 279, 281 m.w.N.). - VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. …
Denn nach den für die Haftung des so genannten "Anscheinsstörers" für Kosten der Gefahrenabwehr entwickelten Grundsätzen, vgl. dazu Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - , Amtliche Entscheidungssammlung in Zivilsachen 126, 279 ff; siehe darüber hinaus auch das Urteil der Kammer vom 10. November 1998 - 6 K 3000/97 - , bestätigt durch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Juni 2000 - 5 A 95/00 - , besteht für ihn nach einer Inanspruchnahme als "Anscheinseigentümer" auf der "Primärebene" im Falle der tatsächlichen Heranziehung zur Kostentragung immer noch die Möglichkeit, im einem eventuell nachfolgenden Streit um die Kosten - auf der so genannten "Sekundärebene" - den Beweis zu führen, dass er objektiv zu Unrecht als (früherer) Grundstückseigentümer zur Gefahrenbeseitigung verpflichtet wurde, dass er für den Anschein, er sei Eigentümer, nicht verantwortlich war und dass er deshalb auch nicht für die Kosten aufzukommen habe. - VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99
Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl
vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - , BGHZ 126, 279 ff.; siehe darüber hinaus auch das Urteil der Kammer vom 10. November 1998 - 6 K 3000/97 - , bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 5 A 95/00 - . - BGH, 22.01.1998 - III ZR 168/96
Begriff der Maßnahme
- BGH, 03.03.2011 - III ZR 174/10
Schadensrecht - Ersatz von Schäden aufgrund rechtmäßiger polizeilicher Maßnahme
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 5 A 95/00
Auto korrekt geparkt - trotzdem abgeschleppt: Autobesitzer muss nicht dafür …
- BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvR 83/97
Verfassungsrechtliche Grenzen der Zustandshaftung bei Altlasten
- BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96
Entschädigung für grundloses Töten von Vieh wegen nicht bestätigtem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2002 - 21 A 5820/00
Hauseigentümer zahlt bei unsachgemäßer Asbestentsorgung
- VG Düsseldorf, 09.06.1999 - 18 K 5731/97
Immobilien - Wer trägt Kosten der Kampfmittelsuche?
- OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03
Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der …
- VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05
Erstattung von Kampfmittelsondierungskosten; Gefahrenerforschung; …
- VG Aachen, 16.03.2007 - 6 K 2089/05
- VG Aachen, 16.03.2007 - 6 K 1871/05
- VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 318.10
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.1998 - 12 A 10618/98
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