Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02   

An Legehennenbetrieb heranrückende Wohnbebauung

§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB, "Verzicht" der Betroffenen auf Schutz vor Belästigungen ist unbeachtlich;

§ 1 BauGB, § 50 BImSchG, private Verzichtserklärungen sind, auch wenn sie dinglich gesichert sind, grds. für die Bauleitplanung und die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes ohne Bedeutung (Hinweis: vgl. dazu auch VGH, «Intensiv-Obstanbau II»)

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung; Verzicht auf Abwehrrechte; Zustimmung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Abwehrrechte

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Bebauungsplan, Verzicht auf Abwehrrechte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Konfliktbewältigung durch Anspruchsverzicht? (IBR 2002, 328)

Verfahrensgang

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 3 S 1628/00
  • BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2002, 730
  • NVwZ-RR 2002, 329
  • ZfBR 2002, 371
  • NVwZ-RR 329
  • IBR 2002, 328
  • DÖV 2002, 483
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Wird zitiert von ... (15)  

  • VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06  

    Lärmschutzrichtwerte sind auch von den Betreibern von Windenergieanlagen auf

    Eine solche Zustimmung kann dann weiterführend sein, wenn sie alle künftigen Konflikte entfallen lässt und dadurch auch künftige Konfliktlösungen verlässlich entbehrlich macht (so BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris mit dem Beispiel, dass der öffentliche Belang der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen beispielsweise dadurch überwunden werden könne, dass sich der Eigentümer des einzigen in der näheren Umgebung des störenden Vorhabens vorhandenen Wohnhauses zu dessen Abbruch bereit finde; im Ergebnis auch VG Oldenburg, Urteile vom 26. November 1997 - 4 A 3716/95 - und 4 A 3964/95 - V.n.b.).

    Da wie bereits ausgeführt die Anforderungen des Immissionsschutzes nicht zur Disposition stehen (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 7 LA 231/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 26. November 1997 - 4 A 3964/95 - V.n.b.), können die Ferienwohnungsbesucher entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht durch privatrechtliche Verzichtserklärungen wirksam auf ihre Schutzrechte aus dem Immissionsschutzrecht verzichten, da dadurch nicht die nach dem Bundesverwaltungsgericht geforderte endgültige Konfliktlösung erzielt würde (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris).

    Dieser Verzicht auf den Schutz vor erheblichen Immissionen ist hier jedoch wie ausgeführt nicht möglich, weil die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte endgültige Konfliktlösung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris) nicht gesichert ist.

  • OVG Sachsen, 11.11.2005 - 1 D 23/03  

    B-Plan: Konfliktbewältigung im Genehmigungsverfahren?

    Eine dem allgemein anerkannten planerischen Trennungsgrundsatz (vgl. SächsOVG, Urt. v. 11.2.1999 - 1 S 347/97 -, SächsVBl. 1999, 134, 136; BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, NJW 1975, 70) und der - als Abwägungsdirektive zu berücksichtigenden (SächsOVG, Urt. v. 30.9.04 - 1 D 37/01 S. 21 ff) - Vorschrift des § 50 Abs. 1 BImSchG, nach dem bei raumbedeutsamen Planungen die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohn- und sonstige Schutzgebiete so weit wie möglich vermieden werden, noch eine genügende Ermittlung und sachgerechte Abwägung der Lärmschutzbelange der das Plangebiet umgebenden Wohnnutzung (zu den Anforderungen s. a. BVerwG, Beschl. v. 23.1.2002 - 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, 329; OVG Koblenz, Urt. v. 30.8.2001 - 1 C 10054/01 -, NVwZ-RR 2002, 329; BayVGH, Urt. v. 5.10.2004 - 14 N 02.926 -, BayVBl. 2005, 465, 470) hat der dafür zuständige Stadtrat der Antragsgegnerin danach nicht vorgenommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07  

    Planungsrechtliche Auswirkungen der Baulast

    Das Bundesverwaltungsgericht erkennt (ggf. durch Baulast gesicherte) private Vereinbarungen und Verzichtserklärungen im Rahmen der Bauleitplanung an, sofern sie objektiv geeignet sind, Konflikte bezüglich der Verträglichkeit geplanter Nutzungen unterschiedlich Schutzbedürftigkeit auszuräumen (vgl. Beschluss vom 23.01.2002 - 4 BN 3.02 -, BauR 2002, ; Beschluss vom 26.05.2004 - 4 BN 24.04 -, BauR 2005, 830, ).
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