Rechtsprechung
| BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88 |
Angeblich erdrückende Beweislage
§§ 163a Abs. 4 Satz 2, 136a StPO, Täuschung, lediglich Anfangsverdacht;
Fortwirken der Täuschung bei Zweitvernehmung
Volltextveröffentlichungen
- Alpmann Schmidt
StPO (1975) § 136a
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StPO (1975) § 136a
Täuschung über Beweislage
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 35, 328
- NJW 1989, 842
- NStZ 1989, 35
- StV 1988, 468
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen; …
- BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Damit ist zwar nicht jede kriminalistische List untersagt (vgl. BGHSt 35, 328, 329 = JR 1990, 164 mit Anmerkung Bloy;… Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 136 a Rdn. 35). - BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95 Umgekehrt spricht es aber eher für eine Fortwirkung, wenn der Angeklagte bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang berichtet, sondern auf Vorhalt nur seine früheren Aussagen pauschal bestätigt oder auf sie Bezug nimmt (vgl. BGHSt 35, 328, 332).
- BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93
Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten
Die Ausnutzung eines bereits bestehenden Irrtums stellt jedoch keine Täuschung im Sinne des § 136 a StPO dar (…Hanack a.a.O. Rdn. 38), sondern unterfällt dem Begriff der auch nach dieser Bestimmung erlaubten List (vgl. BGHSt 35, 328 f;… BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5). - BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95 Daher bestand auch für die ermittlungsrichterliche Vernehmung nach § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO ein Verwertungsverbot (vgl. BGHSt 35, 328, 332 f.).
- BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96 Die Vorschrift schließt nicht jede List bei der Vernehmung aus, sondern verbietet nur Irreführungen, die bewußt darauf abzielen, die von § 136 a StPO geschützte Aussagefreiheit zu beeinträchtigen (BGHSt 31, 395, 399 f.; 35, 328, 329; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach;… BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
- OLG Frankfurt, 25.11.1997 - 1 Ws 165/97 Eine solche Täuschung kann nach der Rspr. des BGH (BGHSt 35, 330f. [= StV 1988, 468]) auch in einem unzulässigen Einwirken auf das Vorstellungsbild des Besch.
- LG Freiburg, 17.10.2003 - 10 Ns 61 Js 6476/03
Unverwertbarkeit eines auf Täuschung beruhenden Geständnisses
Diese betraf hier die Ermittlungs- bzw. Beweislage und damit einen Umstand, der generell die Entschließung zur Aussage entscheidend beeinflussen konnte (s. auch BGHSt 35, 328 [330/331]; OLG Köln MDR 1972, 965 [966]; OLG Frankfurt StV 1998, 120).
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