Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88   

Angeblich erdrückende Beweislage

§§ 163a Abs. 4 Satz 2, 136a StPO, Täuschung, lediglich Anfangsverdacht;

Fortwirken der Täuschung bei Zweitvernehmung

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO (1975) § 136a
    Täuschung über Beweislage

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 35, 328
  • NJW 1989, 842
  • NStZ 1989, 35
  • StV 1988, 468
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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91  

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    § 136a StPO verbietet der Polizei nicht jede List ( BGHSt 35, 328, 329).

    § 136a StPO verbietet der Polizei nicht jede List ( BGHSt 35, 328, 329).

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90  

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Damit ist zwar nicht jede kriminalistische List untersagt (vgl. BGHSt 35, 328, 329 = JR 1990, 164 mit Anmerkung Bloy; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 136 a Rdn. 35).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95  
    Umgekehrt spricht es aber eher für eine Fortwirkung, wenn der Angeklagte bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang berichtet, sondern auf Vorhalt nur seine früheren Aussagen pauschal bestätigt oder auf sie Bezug nimmt (vgl. BGHSt 35, 328, 332).
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