Rechtsprechung
Gericht
OLG Düsseldorf
Datum
24.04.1996
Aktenzeichen
11 U 52/95
Dazu im Internet
dejure.org
angeblicher Prokurist
§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Anforderungen an die Auslegung als Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bei Aushändigung der Fahrzeugpapiere;
§§ 164 ff BGB, Handeln unter fremden Namen;
§ 816 Abs. 1 BGB greift nicht ein bei fehlender Anfechtung der betrügerisch herbeigeführten Übereignung
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