Rechtsprechung

Gericht
OLG Düsseldorf
Datum
24.04.1996
Aktenzeichen
11 U 52/95
Dazu im Internet

dejure.org

angeblicher Prokurist

§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Anforderungen an die Auslegung als Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bei Aushändigung der Fahrzeugpapiere;

§§ 164 ff BGB, Handeln unter fremden Namen;

§ 816 Abs. 1 BGB greift nicht ein bei fehlender Anfechtung der betrügerisch herbeigeführten Übereignung

Alpmann Schmidt

BGB §§ 164, BGB §§ 167, BGB §§ 455, BGB §§ 816, BGB §§ 932

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