Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 52/95   

Angeblicher Prokurist

§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Anforderungen an die Auslegung als Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bei Aushändigung der Fahrzeugpapiere;

§§ 164 ff BGB, Handeln unter fremden Namen;

§ 816 Abs. 1 BGB greift nicht ein bei fehlender Anfechtung der betrügerisch herbeigeführten Übereignung

Volltextveröffentlichungen

nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05  

    Kaufrecht - Einbehaltung des Fahrzeugbriefs

    Jedenfalls beim Autokauf kann der Käufer, der den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, die Einbehaltung des Fahrzeugbriefes bei der Übergabe des Fahrzeugs regelmäßig nur dahin verstehen, dass der Verkäufer ihm das Eigentum am Fahrzeug zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen will (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 4, 6; vgl. zu einem Sonderfall Senat, Urteil vom 14. Juli 1965 - VIII ZR 216/63, WM 1965, 1136 unter III 1).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - 10 U 153/96  
    Im Fall der Entstehung erheblicher Gebäude- und Einrichtungsschäden durch einen Brand muß der Mieter oder Pächter somit in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallende Schadensursachen ausräumen (so z.B. BGHZ 66, 349 = NJW 1976, 1315; BGH NJW 1994, 2019; BGH NZM 2000, 549; OLG Bremen OLGRep 1997, 4; OLG Hamm ZMR 1997, 21; OLG Saarbrücken OLGRep 1997, 77; Franke in Fischer/Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 5, § 548 BGB, Rdn. 5; Palandt/Putzo, a.a.O., § 548 BGB, Rdn. 4).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht