Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00   

Angebliches Aussagekomplott

§ 267 Abs. 1 StPO, Bezugnahme auf Schriftstücke außerhalb des Urteils ist unzulässig

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 304



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05  

    Steuerhinterziehung (Darlegungsobliegenheiten beim Freispruch);

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht fehlt (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 304).

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht fehlt (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 304; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 267 Rdn. 3 m.w.N.).

  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 517/06  

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen; Urteilsgründe;

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, weil sonst eine revisionsgerichtliche Kontrolle nicht möglich ist (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH NStZ-RR 2000, 304; BGH NStZ-RR 2007, 22; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 StR 489/06).

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, weil sonst eine revisionsgerichtliche Kontrolle nicht möglich ist (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH NStZ-RR 2000, 304; BGH NStZ-RR 2007, 22; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 StR 489/06).

  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11  

    Unterschrift, Urteil, Feststellungen, Bezugnahme

    Das gilt auch für die Bezugnahme auf andere Aktenteile wie z. B. die Anklageschrift (BGH NStZ-RR 2000, 304; SenE v. 24.08.1999 - Ss 348/99 -; SenE v. 05.04.2001 - Ss 95/01 B -; SenE v. 14.08.2001 - Ss 311/01 -; SenE v. 19.12.2003 - Ss 529/03 -; SenE v. 28.09.2004 - 8 Ss 403/04 -; SenE v. 13.09.2005 - 81 Ss-OWi 37/05 -; SenE v. 07.09.2005 - 81 Ss-OWi 38/05 -; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 83; OLG Brandenburg DAR 2005, 97).

    Soweit daher hier gebotene eigene Feststellungen durch Bezugnahmen ersetzt worden sind, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und materiell-rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 304; SenE v. 19.12.2003 - Ss 529/03 -).

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  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03  

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Hinzu kommt, dass jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein muss (BGH NStZ-RR 2000, 304; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. [2003], § 267 Rdnr. 2 mwN).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2003 - 1 Ss OWi 97 B/03  
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  • OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss OWi 514/08  

    Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz: Beginn der Veröffentlichungspflicht

    Ob die Betroffene verpflichtet gewesen wäre, das Ausscheiden des damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. A aus dem Unternehmen zum 31. Dezember 2005 schon vor dem Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Juli 2005 bekannt zu geben, ist mangels hinreichender Feststellung durch das Amtsgericht, für das Rechtsbeschwerdegericht nicht prüfbar, zumal die pauschale Bezugnahme (§ 267 StPO) auf den Bußgeldbescheid, in der vorgenommenen Art und Weise unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Bezugnahme 1, 3; BGH NStZ-RR 2000, 304).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07  

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht fehlt (vgl. zum Strafurteil: BGH NStZ 1992, 49; NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 2007, 22).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02  

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein (BGH NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109; BGHSt 33, 59; 30, 225).
  • BGH, 09.01.2007 - 5 StR 489/06  

    Urteilsgründe (keine, auch keine angesiegelte Bezugnahme auf ein früheres Urteil;

    Das genügt nicht, da grundsätzlich jedes Urteil aus sich selbst heraus verständlich sein muss und nicht auf Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils verweisen darf (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 304; 2007, 22; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 267 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 5 Ss 528/08  

    Berufungsbeschränkung; Rechtskraft; Feststellungen; Bezugnahme

    Zwar müssen die schriftlichen Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 S.1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein (BGH, NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109; BGHNJW 1985, 1089; BGHSt 30, 225).
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01  

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf

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