Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85 |
Angebliches Vorstandsmitglied
§ 31 BGB i.V.m. §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB;
Gesamtvertretung, Schutzzweck;
§ 254 BGB, fahrlässige Mitverursachung durch den Geschädigten bleibt bei vorsätzlicher Schädigung regelmäßig unberücksichtigt
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Haftung einer juristischen Person bei Überschreiten der Vertretungsmacht durch Vorstandsmitglied
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines Vorstandsmitglieds bei bestehender Gesamtvertretung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung einer Genossenschaftsbank für unerlaubte Handlung eines Vorstandsmitglieds
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Deliktische Haftung einer Genossenschaft für unerlaubte Handlung eines Vorstandsmitglieds bei rechtsgeschäftlicher Betätigung trotz Bestehens einer Gesamtvertretung
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 98, 148
- NJW 1986, 2941
- ZIP 1986, 1179
- MDR 1986, 1012
- NJW-RR 1986, 1420
- BB 1986, 1944
- VersR 1987, 45
- WM 1986, 1104
- DB 1986, 2275
Wird zitiert von ... (44)
- BFH, 28.01.1993 - V R 75/88
Haftung der GmbH für mißbräuchliche Rechnungserstellung durch nicht autorisierten …
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 8. Juli 1986 VI ZR 47/85 (BGHZ 98, 148) dargelegt hat, betrifft die in § 31 BGB normierte Verantwortlichkeit der juristischen Person für schadenstiftende Handlungen ihrer Organe einen von den Vertretungsvorschriften unterschiedlichen Regelungsbereich.Ebenso wie bei einer natürlichen Person die rechtsgeschäftliche Haftung sich von der ihrer deliktischen Verantwortlichkeit trennen läßt, ist es auch bei einer juristischen Person möglich, daß sie zwar nicht für das rechtsgeschäftliche Handeln eines Organs, wohl aber für eine von diesem begangene unerlaubte Handlung einstehen muß (BGHZ 98, 148, 156).
An diesem Zusammenhang fehlt es erst dann, wenn der allgemeine Rahmen des dem Gesamtvertreter übertragenen Geschäftskreises offensichtlich überschritten ist (BGHZ 98, 148, 157 f.).
§ 31 BGB greift auch und gerade in den für den Rechtsverkehr besonders schwerwiegenden Fällen ein, in denen sich das Organ über die durch die Gesamtvertretung gezogenen Schranken hinwegsetzt und eine Straftat, insbesondere einen Betrug oder eine Urkundenfälschung, begeht (BGHZ 98, 148, 156).
Die Rechtsgrundsätze des Urteils in BGHZ 98, 148, denen der Senat beitritt (…ebenso Palandt/ Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 52. Aufl., § 31 Rn. 11;… H. P. Westermann in Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, 8. Aufl., § 31 Rz. 3), begründen auch die Steuerschuld einer GmbH nach § 14 Abs. 3 i. V. m. § 13 Abs. 2 UStG 1980, wenn ein Geschäftsführer innerhalb seines Wirkungskreises eine Abrechnung im Namen der GmbH über eine nicht ausgeführte Leistung erstellt und ausgibt.
Daß R - als Geschäftsführer der Klägerin - bei der unberechtigten Abrechnung mit Steuerausweis über die von der Klägerin nicht ausgeführten Leistungen den allgemeinen Rahmen des ihm übertragenen Geschäftskreises nicht offensichtlich überschritten hat (vgl. BGHZ 98, 148, 157 f.), ist nach dem festgestellten Sachverhalt nicht fraglich.
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Dies gilt vor allem dann, wenn - wie hier - die Beklagte (bedingt) vorsätzlich gehandelt hat, während den Klägern nur ein fahrlässiger Verstoß gegen eigene Belange zur Last fällt (vgl. BGHZ 98, 148, 158). - BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05
Rechtsanwälte - Haftung durch Rechtsanwaltssozietät für Scheinsozius
Sie knüpft nicht an die scheinbare Vertretungsmacht, sondern an die Fähigkeit des "Organs" an, für die juristische Person zu handeln (BGHZ 98, 148, 151).
- BGH, 13.01.1987 - VI ZR 303/85
Haftung einer GmbH für Vorbereitungshandlungen des Geschäftsführers
Denn die in § 31 BGB normierte Haftung knüpft nicht an die Vertretungsmacht, sondern an die Fähigkeit des Organs an, für die juristische Person zu handeln (BGH, Urteil vom 8. Februar 1952 - 1 ZR 92/51 - NJW 1952, 537, 538; Senatsurteil vom 8. Juli 1986 - VI ZR 47/85 - BGHZ 98, 148 ).Die Einstandspflicht der juristischen Person setzt deshalb nach ständiger Rechtsprechung nicht voraus, daß sich das handelnde Organ in den Grenzen seiner Vertretungsmacht gehalten hat; entscheidend ist vielmehr allein, ob sein Handeln in den ihm zugewiesenen Wirkungskreis fiel (BGHZ 49, 19, 23; Senatsurteile vom 5. Dezember 1958 - VI ZR 114/57 WM 1959, 80, 81; vom 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77 - NJW 1980, 115; vom 8. Juli 1986 aaO).
An dieser Voraussetzung kann es fehlen, wenn das Organ durch Überschreiten der ihm zustehenden Vertretungsmacht sein schadenstiftendes Verhalten so sehr außerhalb seines Aufgabenbereichs stellt, daß ein innerer Zusammenhang zwischen dem Handeln und dem allgemeinen Rahmen der ihm übertragenen Geschäfte nicht mehr erkennbar und daher der Schluß geboten ist, das Organ habe nur bei Gelegenheit, nicht aber in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen gehandelt (Senatsurteile vom 5. Dezember 1958 und 8. Juli 1986, aaO).
- BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00
Immobilien - Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag
Es hat nicht hinreichend berücksichtigt, daß ein solcher Grundsatz keineswegs uneingeschränkt gilt, sondern daß Ausnahmen von dieser Abwägungsregel zugelassen werden müssen, wenn besondere Umstände im Einzelfall Anlaß zu einer abweichenden Wertung geben und eine Schadensteilung rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1970 - VI ZR 193/69 - VersR 1970, 1152, 1154 und vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82 - VersR 1984, 191, 192; s. auch BGHZ 98, 148, 158; BGH Urteil vom 21. Mai 1987 - III ZR 25/86 - NJW 1988, 129, 130). - BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96
Haftung des Prokuristen
Die Handlung im zugewiesenen Wirkungskreis genügt (vgl. BGH Urteil vom 8. Juli 1986 - VI ZR 47/85 - BGHZ 98, 148).Anderenfalls wäre die Vorschrift des § 31 BGB weitgehend inhaltsleer (BGH Urteil vom 8. Juli 1986, aaO, S. 153).
- BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90
Haftung des geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters wegen Verletzung einer …
Denn fahrlässiges Verhalten des Geschädigten, wie es hier zu Lasten der Klägerin offensichtlich zugrunde gelegt worden ist, hat gegenüber vorsätzlichem Handeln des Schädigers grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben (BGHZ 98, 148, 158 m.w.N.;… BGH, Urt. v. 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, VersR 1984, 191 f.). - BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96
Verfahrensrecht - Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs
Eine gegebenenfalls vorzunehmende Schadensteilung unterliegt dabei gemäß § 287 ZPO einem weiteren tatrichterlichen Beurteilungsspielraum (BGHZ 98, 148, 158).Bei einer solchen Konstellation kommt schon eine Kürzung des Ersatzanspruchs des Geschädigten nur ausnahmsweise in Betracht (BGHZ 98, 148, 158).
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88
Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines …
Zwar greift der Grundsatz des § 278 BGB , der den Schuldner bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten mit dem Personalrisiko für die von ihm beauftragten Gehilfen belastet, auch dann ein, wenn die Hilfspersonen gegen die Weisungen des Geschäftsherrn verstoßen; er gewinnt hier, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, oft sogar erst seine besondere Bedeutung (BGHZ 31, 358, 366; Urteil vom 7. Mai 1965 - Ib ZR 108/63 - NJW 1965, 1709, 1710; siehe auch (zu § 31 BGB ) BGHZ 98, 148, 151 ff; Senatsurteil vom 8. Juli 1986 - VI ZR 18/85 - VersR 1986, 1212, 1213).Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Gehilfe rein zufällig mit den Rechtsgütern des Geschädigten in einer Weise in Berührung gekommen ist, die ihm lediglich die Gelegenheit bot, wie ein deliktisch handelnder Dritter eine von den ihm übertragenen Aufgaben völlig losgelöste unerlaubte Handlung zu begehen (zur Abgrenzung siehe RGZ 63, 341, 343 f; 160, 310, 313 f; RG DR 1943, 984, 985; BGHZ 23, 319, 322 f; 31, 358, 366; 49, 19, 23; 98, 148, 151 ff; BGH…, Urteil vom 7. Mai 1965 = aaO).
- BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90
Bankrecht - Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr
Der ihm eingeräumten Prokura kommt insoweit keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. BGHZ 49, 19, 21; 98, 148, 151; BGH, Urteil vom 21. September 1971 - VI ZR 122/70, NJW 1972, 334). - BGH, 08.07.1986 - VI ZR 18/85
Täuschung über die rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit einer vom Bürgermeister …
- BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05
Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen …
- BGH, 19.10.1989 - III ZR 92/88
Zurechnung von Pflichtverletzungen des Filialleiters einer Bank im Rahmen der …
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …
- OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01
Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im …
- BGH, 28.05.2002 - XI ZR 336/01
Wertpapierrecht - Haftung des Effektenkommissionärs
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01
Bankenrecht - Transferrubel-Abrechnungsverfahren
- OLG München, 29.01.1990 - 26 U 3603/89
- FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 3750/99
Rechnungen; Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer; Sportverein; Nicht …
- KG, 23.07.2004 - 5 U 61/03
Immobilienanlagen
- BGH, 19.12.1997 - V ZR 112/96
Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die …
- BGH, 30.04.1998 - IX ZR 150/97
Beurkundung durch deutschen Notar im Ausland
- OLG Köln, 19.06.2007 - 3 U 172/06
Haftung des Frachtführers für Warendiebstahl durch Mitarbeiter in Umschlaglager
- BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92
Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe - …
- OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Rechtsanwälte - Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät
- OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
Rechtsanwälte - Haftung: Anwaltstypische Tätigkeit bei Treuhandauftrag
- BVerwG, 02.02.1995 - 2 A 5.92
Untreue durch Zivilschutzbeamten I - Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG, …
- BGH, 06.06.2002 - X ZR 214/00
Werkvertrag - Ursächlichkeit des Mangels und Mitverschulden
- OLG Düsseldorf, 05.07.2002 - 17 U 200/01
- BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87
Butter hinter Tarnladungen
- OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
- OLG Brandenburg, 30.05.2006 - 11 U 65/05
Schadensersatzansprüche der ersten Inkassostelle im Lastschriftenverfahren bei …
- OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 181/00
Zerstörung von Werbeanlagen
- LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04
- OLG Brandenburg, 19.09.2006 - 11 U 75/05
Rechtswidrige Schädigung durch Widerruf einer Kreditlastschrift
- BGH, 10.07.1986 - I ZR 59/84
"Innungskrankenkassenwesen"; Rechtsweg für Klage auf Unterlassung der Werbung …
- OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07
Sittenwidrige Schädigung: Missbrauch des Widerspruchs im Lastschriftverfahren zu …
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 31/88
Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum bei Schadensverteilung - Mitverschulden …
- LG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4b O 49/06
Bootsreiniger
- BGH, 25.09.1986 - III ZR 231/85
Prüfungspflicht des Bundesministers der Justiz bei Erteilung der …
- OLG Köln, 07.01.1998 - 13 U 103/97
- LG Bonn, 08.01.2009 - 14 O 47/08
Gesamtvertretung der GmbH, Haftung der GmbH für das Handeln des nicht allein …
- BayObLG, 19.03.1992 - 2Z BR 16/92
- OLG Düsseldorf, 21.03.2001 - 15 U 178/00
