Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
08.07.1986
Aktenzeichen
VI ZR 47/85
Dazu im Internet

dejure.org

angebliches Vorstandsmitglied

§ 31 BGB i.V.m. §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB;

Gesamtvertretung, Schutzzweck;

§ 254 BGB, fahrlässige Mitverursachung durch den Geschädigten bleibt bei vorsätzlicher Schädigung regelmäßig unberücksichtigt

Alpmann Schmidt

BGB § 31, 89, § 254; GenG § 25

Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

Haftung einer juristischen Person bei Überschreiten der Vertretungsmacht durch Vorstandsmitglied

Fundstellen
BGHZ 98, 148
NJW 1986, 2941
NJW-RR 1986, 1420
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