Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96; 7 C 59.96 |
Angeschwemmter Abfall
§§ 3 Abs. 6, 13 Abs. 1 KrW-/AbfG, Haftung des Grundstücksbesitzers auch für 'aufgedrängten Abfallbesitz', Inhalt und Schranke des Eigentums, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG;
(Hinweis: vgl. hierzu die vom BVerfG in seiner späteren Entscheidung «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» entwickelten Grundsätze zur Beschränkung der Haftung des Eigentümers)
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
GG Art. 14 Abs. 1; AbfG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, 2; KrW-/AbfG § 3 Abs. 6, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Kreis der Entsorgungspflichtigen bei Abfallanlandung durch Hochwasser
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Die Verantwortlichkeit im Abfallrecht knüpft (allein) an den Besitz des Abfalls und die dadurch vermittelte Sachherrschaft an; auf einen Besitzgründungswillen kommt es dagegen nicht an
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
- finanztip.de (Kurzinformation)
Aufräumarbeiten nach Hochwasser
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Schwemmgutbeseitigung
- rp-online.de (Kurzinformation)
Überschwemmung: Mieter muss Müll beseitigen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer ist für "aufgedrängten" Abfall verantwortlich? (IBR 1998, 219)
Verfahrensgang
- VG Minden, 05.05.1995 - 8 K 5116/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1996 - 20 A 3968/95
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96; 7 C 59.96
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 106, 43
- NJW 1998, 1004
- DVBl 1998, 336
- NZM 1998, 207
- NVwZ 1998, 520
- NZM 1998, 207 (Ls.)
- NVwZ 1998, 520 (Ls.)
- IBR 1998, 219
- DÖV 1998, 685
Wird zitiert von ... (38)
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 1684/06
Müllsortiermaßnahme durch Dritte im Zeitraum zwischen Bereitstellung und …
Solange eine Person Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer ist, steht sie in der abfallrechtlichen Verantwortung; die Entsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers setzt erst mit der Überlassung des Abfalls ein (BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43, 45 ff. und 48).Die Erfüllung der Überlassungspflicht bestimmt sich somit neben dem physischen Transfer des Abfalls, d. h. Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft über den Abfall auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, im Rechtssinne nach "den maßgebenden satzungsrechtlichen Bestimmungen" (so BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43, 45).
Konsequenterweise geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, bei überlassungspflichtigen Abfällen setze die Entsorgungspflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger "erst mit der Überlassung und nicht schon vorher" ein (BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43, 48;… ebenso z. B. Kunig, aaO, § 15 RdNr. 9).
Es ist seit geraumer Zeit geklärt, dass der Abfallbesitzer zur Überlassung des Abfalls nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG verpflichtet ist und in der Phase vor der Abfallüberlassung abfallrechtliche Verantwortung trägt (BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43, 45;… Kunig, aaO, § 3 RdNr. 57).
- BVerwG, 27.08.2009 - 7 CN 2.08
Sperrmüllabfuhr, flächendeckende; Rückstände; Abfallbesitzer, …
Dies gilt z.B. für den Fall des "wilden" Abfalls, der auf Privatgrundstücken abgelagert worden ist, die kraft gesetzlicher Verpflichtung frei zugänglich sind (Urteile vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 = Buchholz 451.22 § 3 AbfG Nr. 2 , vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31 und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 11).Ist ein Abfallbesitzer vorhanden, muss er die Abfälle zusammentragen und entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen so bereitstellen, dass der Entsorgungsträger sie ohne weiteren Aufwand einsammeln kann (Urteil vom 11. Dezember 1997 a.a.O.).
Der daraus resultierende Abfallbesitz setzt keinen Besitzbegründungswillen voraus (Urteil vom 11. Dezember 1997 a.a.O. S. 45; stRspr).
Doch war für diese Beurteilung maßgeblich, dass eine Doppelbelastung des Privateigentümers - einmal durch die ihm auferlegte Öffnung seines Grundstücks für die Allgemeinheit und zusätzlich durch die Zuordnung der abfallrechtlichen Verantwortlichkeit für die Folgen dieser Öffnung - die zumutbare Opfergrenze des Art. 14 GG überschreiten würde (Urteil vom 11. Dezember 1997 a.a.O.).
- VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146
Entsorgung "wilden Mülls"
Denn die Abfälle sind schon zuvor in den abfallrechtlichen und damit auch gebührenrechtlichen Verantwortungsbereich des Klägers gefallen: Dieser war nämlich als Abfallbesitzer nach § 6 Abs. 2 Satz 2 AWS berechtigt und nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AWS verpflichtet, (bereits) den auf den Straßen verstreuten Müll der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung des Beklagten in geeigneter Weise zu überlassen (vgl. zur "Arbeitsteilung" zwischen überlassungspflichtigem Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft etwa BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/45, 48); mit der tatsächlichen Überlassung der Abfälle zur Entsorgung hat der Kläger die Einrichtung des Beklagten gebührenpflichtig nach § 2 Abs. 1 AbfGS "benutzt".Deshalb ist es unerheblich, dass der Müll von Dritten unerlaubt weggeworfen und der Kläger ohne oder gegen seinen Willen Besitzer geworden ist (BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/45f., 49).
Nach ständiger Rechtsprechung ist das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft allerdings für den Eigentümer eines Grundstücks ausgeschlossen, "wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird" (BVerwG vom 8.5.2003 BayVBl 2004, 151) oder - verallgemeinernd - "wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung dieser Person zu den Abfällen nicht von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet" (BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/46).
- OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
Möglichkeit der Freistellung eines Grundstückseigentümers von der …
Entscheidend ist vielmehr ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft an dem Grundstück, welche die rechtlichen und tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten einschließt, um die Abfälle der Entsorgung zuzuführen und die damit eine entsprechende Zuordnung der Verantwortlichkeit für den Zustand des Grundstücks rechtfertigt (vgl. die zitierten Urteile des BVerwG vom 11. Februar 1983 und vom 11. Dezember 1997, a.a.O. sowie die Ausführungen und Nachweise bei Frenz, a.a.O.).Das ist bei einem im Stadtbereich belegenen, zudem durch eine Mauer umfriedeten Gewerbegrundstück zu bejahen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997, BVerwGE 106, S. 43, 47…, Urteil vom 19. Januar 1989, DVBl. 1989, S. 522 f. sowie Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003, § 3 Rdnr. 58).
Dieser Grundsatz ist im Prinzip für die Pflichtenstellung des Abfallbesitzers, der zugleich Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, anerkannt (vgl. Frenz, a.a.O., § 3 Rdnr. 89 und bereits BVerwGE 106, S. 43, 46;… vgl. im Übrigen zu der Entscheidung des BVerfG die Literaturnachweise bei Mohr, NVwZ 2003, S. 686 mit Fußnote 2).
- OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 7 L 5659/98
Abfallbeseitigungspflicht für Sonderabfälle an Schiffsliegestellen einer …
Auf gleicher Linie liegt - im Gegensatz zur Ansicht der Beklagten - das auf eine Entscheidung des OVG Münster ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1997 (- 7 C 58.96 -, DVBl. 1998, 336 ff), nach dem ein Landwirt Abfallbesitzer des auf seinem flussnahen, landwirtschaftlich genutzten Grundstück bei Hochwasser angeschwemmten Unrats geworden ist.Die "Verkehrsauffassung" betrachtet die Sachherrschaft gerade nicht losgelöst vom Besitzbegründungswillen und gibt deswegen für den abfallrechtlichen Besitzbegriff wenig her, weil es auf subjektive Elemente gerade nicht ankommen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 -, DVBl. 1998, 336 (337)).
Indem Kix/Nernheim/Wendenburg (…a.a.O.) auf ein "In-Kauf-Nehmen" des einen Verkehr eröffnenden Baulastträgers abstellen, greifen sie nicht mehr auf das objektive Merkmal der Sachherrschaft zurück, sondern verwenden das subjektive, vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnte (vgl. zuletzt Urt. v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 -, DVBl. 1998, 336 (337)) Merkmal eines Besitzbegründungswillens, mag dieser auch nur "bewusst fahrlässig" statt "bedingt vorsätzlich" sein.
- BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; …
Das Ablagern von Abfällen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns (vgl. § 1 Abs. 2 AbfG) obliegen mit der Möglichkeit des Ausschlusses nach § 3 Abs. 3 AbfG der entsorgungspflichtigen Körperschaft, während der Abfallbesitzer regelmäßig in der Stufe vor der eigentlichen Abfallentsorgung in die Pflicht genommen wird, indem er die in seinem Besitz befindlichen Abfälle zusammenzutragen und entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften in der dort bestimmten Art und Weise dem Entsorgungspflichtigen zu überlassen hat (…BVerwG, a.a.O., sowie Urteil vom 11. Dezember 1997 BVerwG 7 C 58.96 BVerwGE 106, 43 ).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an die die gesetzliche Definition in § 3 Abs. 6 des inzwischen geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes anknüpft, ist für den Abfallbesitz ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft kennzeichnend (…Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 11 f.; Urteil vom 19. Januar 1989 BVerwG 7 C 82.87 Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31; Urteil vom 11. Dezember 1997, a.a.O. S. 46) Dieses Mindestmaß ist bei dem Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich Abfälle befinden, nur dann ausgeschlossen, wenn er die Fläche nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entziehen kann, mit anderen Worten: wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird.
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
Die tatsächliche Herrschaftsbeziehung zu den Abfällen muss sich von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheiden (BVerwG vom 11.12.1997, DVBl 1998, 336).Der fortbestehende Besitz am Betriebsgrundstück kann nach der Verkehrsauffassung je nach den Umständen des Einzelfalls gleichzeitig die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände vermitteln (BVerwG vom 11.12.1997, DVBl 1998, 336).
- VG Köln, 20.12.2001 - 13 K 2215/00 Anders als im Zivilrecht setzt Abfallbesitz keinen Besitzbegründungswillen voraus; vielmehr genügt die - auf welche Weise auch immer erlangte - tatsächliche Gewalt über die Abfälle vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 106, 43 = Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1998, 336 n. w. Nachw.
vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, a.a.O.
vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, a.a.O.
- BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07
Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des; …
Das Gesetz trägt hierdurch dem Verursacherprinzip Rechnung, das allgemein im Umweltrecht gilt (stRspr, vgl. Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 ). - VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
Die tatsächliche Herrschaftsbeziehung zu den Abfällen muss sich von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheiden (BVerwG vom 11.12.1997, DVBl 1998, 336).Der fortbestehende Besitz am Betriebsgrundstück kann nach der Verkehrsauffassung je nach den Umständen des Einzelfalls gleichzeitig die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände vermitteln (BVerwG vom 11.12.1997, DVBl 1998, 336).
- BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren; …
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 59.96
Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; aufgedrängter Abfall; …
- VGH Bayern, 26.11.2002 - 22 CS 02.2403
Abfallrechtlicher Erzeugerbegriff, Haftung des Abfallbesitzers für die Entsorgung …
- VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1197/02
Pflicht zur Abfallbeseitigung durch den Grundstückseigentümer als …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 K 160/07
Verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf Straßen in geschlossener Ortslage
- VG Gelsenkirchen, 14.01.2009 - 13 K 2592/08
Gebühren, Sperrmüll, Anmeldung, Abfallbesitzer, aufgedrängter Sperrmüll
- BVerwG, 18.06.1998 - 1 B 178.97
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Kampfmittelräumung
- VG Freiburg, 23.07.1998 - 3 K 1217/97
Abfall auf Campingplätzen
- VG Arnsberg, 28.11.2003 - 3 K 4068/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 13 A 632/04
Waldeigentümer und Waldbesitzer sind für die Entsorgung von Abfall, den andere im …
- BVerwG, 31.07.1998 - 1 B 229.97
Eigentumsgarantie und Inanspruchnahme des Grundeigentümers aus Zustandshaftung
- BVerwG, 21.12.1998 - 7 B 211.98
Schädliche Bodenveränderung; Abfall; bewegliche Sache; Abfallbesitz; …
- VGH Hessen, 22.10.1999 - 8 TE 4371/96
Abfallbeseitigung: Beseitigungsanordnung gegenüber dem Konkursverwalter
- OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
gewerbliche Abfallsammlungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05
Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer
- VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 17 L 1471/07
Privater Dienstleister darf Mülltonnen nicht durchsuchen und durchsortieren
- VG Koblenz, 24.03.2009 - 7 K 1189/08
Abfallentsorgungsgebühren
- VG Leipzig, 31.05.2000 - 3 K 1872/97
Konkurrenz von Abfall- und Bodenschutzrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 321/07
Erfassung von Straßengrundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften als …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05
Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung, …
- VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers zur Räumung eines Grundstückes von …
- VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
Immissionsschutzrecht: Nachsorgepflichten bei Insolvenzverwaltung - Der …
- VG Aachen, 10.05.2011 - 9 L 165/11
Aachener Abfallstreit: Bahn AG muss ihr Grundstück vom Abfall befreien
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2003 - 8 B 10668/03
Immobilien - Beseitigungspflicht für fremden Müll auf eigenem Grundstück
- VG Arnsberg, 25.04.2006 - 11 K 2552/05
Abfalltransporteur muss Entsorgungsgebühren zahlen
- VG Freiburg, 29.03.2000 - 2 K 1140/98
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer durch Unterlassen …
- VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
Abfallrecht
- VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
