Rechtsprechung
   BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91   

Bayerische Naturparkverordnung

§ 90 BVerfGG, Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen eines Landesverfassungsgerichts, Verhältnis Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, Rechtswegerschöpfung

Volltextveröffentlichungen

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    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 996
  • NVwZ 1994, 59



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Wird zitiert von ... (6)  

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 6 S 290/96  

    Leistungsberechtigung eines Ausländers nach dem AsylbLG für die Dauer eines

    Denn es ist anerkannt, daß ein Ausländer für die Dauer eines von ihm nach § 71 AsylVfG betriebenen Asylfolgeverfahrens keine Aufenthaltsgestattung im Sinne des § 55 AsylVfG erlangt (vgl. Beschl. des Senats v. 16.03.1995 - 6 S 339/95 -; BayVGH, Beschl. v. 18.07.1994, NVwZ 1994, 59/60; Kanein/Renner, § 55 AsylVfG RdNr. 10; § 71 RdNr. 15; für die frühere Rechtslage vgl. BayObLG, Urt. v. 15.06.1989, BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05  

    Anforderungen an den Rechtsschutz gegen erledigte Verwaltungsakte

    Die Wirkungskraft des grundgesetzlichen Grundrechts wird durch eine solche Interpretation eines Landesgrundrechts nicht berührt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris; Beschluss vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 1 N 04.1661  

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beschränkung der Verkaufsfläche von

    § 23 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3 BauNVO ermächtigt jedoch nicht zu Festsetzungen, die keinen Ausnahmetatbestand normieren, sondern die Zulässigkeit von Gebäuden oder Gebäudeteilen auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche unmittelbar regeln (BayVGH vom 28.5.1993 BayVBl. 1993, 656).
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  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346  

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für die

    Der Sache nach handelt es sich hierbei um Ausnahmen, die nach dem System des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches nicht unmittelbar festgesetzt, sondern nur aufgrund eines Ausnahmetatbestandes im Sinn von § 31 Abs. 1 BBauG zugelassen werden können (BayVGH vom 28.5.1993 BayVBl 1993, 656).
  • VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080  

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

    Der Sache nach handelt es sich hierbei um Ausnahmen, die nach dem System des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches nicht unmittelbar festgesetzt, sondern nur aufgrund eines Ausnahmetatbestandes im Sinn von § 31 Abs. 1 BBauG zugelassen werden können (BayVGH vom 28.5.1993 BayVBl 1993, 656).
  • VG Gießen, 21.11.2005 - 1 E 3317/05  

    Unzulässigkeit von Werbetafeln im Euroformat innerhalb der nicht überbaubaren

    Nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO i.V.m. § 23 Abs. 2 Satz 3 BauNVO können im Bebauungsplan weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen, d.h. nicht die direkte Zulassung (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.05.1993 - 1 N 91.1577 -, BayVBl. 1993, 656; König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, § 23 Rn. 22), vorgesehen werden.
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