Rechtsprechung
   BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93   

Berufsmäßiger Waffenträger

§ 250 I Nr. 1 a) StGB;

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, (hier nicht zu beanstandendes) Unterlassen einer Vorlage gem. § 132 Abs. 2 GVG

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH - Berücksichtigung eingestellter Tatteile bei der Strafzumessung - Anwendbarkeit von § 250 StGB auf berufsmäßige Waffenträger

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 03.11.1992 - KLs 1 St Js 203/92
  • BGH, 01.03.1993 - 5 StR 78/93
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1995, 76
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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09  

    Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater

    Weil schon Art. 103 Abs. 2 GG verletzt ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob der Bundesgerichtshof durch das Unterlassen einer Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 oder Abs. 4 GVG an den Großen Senat für Strafsachen gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen hat (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1178/06 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09 -, wistra 2009, S. 307 ).
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02  

    Verfahrensrecht - Prüfungsumfang des zuständigen Gerichts

    Wie bei anderem zu Grunde liegendem Sachverhalt fehlt es mithin an der nach § 132 Abs. 2 GVG erforderlichen Identität der Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.1992 - 2 BvR 972/92, NStZ 1993, 90; Beschl. v. 16.8.1994 - 2 BvR 647/93, NStZ 1995, 76).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn ein Vertrauenstatbestand nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht geschaffen werden konnte (BGH NJW 1985, 1479; BGH NJW 1996, 2585, 2586; vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1995, 76).

    Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn ein Vertrauenstatbestand nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht geschaffen werden konnte (BGH NJW 1985, 1479; NStZ 1987, 133, 134; bei Kusch NStZ 1992, 225; NStZ 1994, 195; NJW 1996, 2585, 2586; vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1995, 76), mag in solchen Fällen ein ausdrücklicher Hinweis auch zweckmäßig sein.

mehr
  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01  

    Vorlage zum BGH zum Diebstahl mit Waffen: Behandlung eines mitgeführten

    Dabei ist nicht nur an den vorliegenden Fall zu denken, dass jemand ein Taschenmesser bei sich hat, sondern beispielsweise auch an eine Dame, deren Beauty-Koffer ein Nageletui enthält, oder an einen Raucher mit einer brennenden Zigarette (die nach BGH NStZ 2002, 86 ebenfalls ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. darstellt), Dies würde gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schuldgrundsatz verstoßen, wonach Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen und jede Strafe daher in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen muss (BVerfG NStZ 1995, 76; Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 13 Rdnr.28; jew. m.w.N. z.Rspr, d. BVerfG).
  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96  
    Denn unter Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 20, 323 [331]; 41, 121 [125]; 54, 100; BVerfG in NStZ 1995, 76 ) dürfen auch beim Tatbestand des § 323 a StGB im Rausch begangene Handlungen und Tatmodalitäten nur dann und insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung dieses Tatbestandes in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (vgl. auch BGHSt 23, 375, 377).
  • BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 1401/05  

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Divergenzvorlage; Großer Senat für

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass jemand dadurch seinem gesetzlichen Richter entzogen werden kann, dass der Senat eines obersten Bundesgerichts die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht lässt, selbst wenn der Große Senat nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ; 13, 132 ; 19, 38 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 972/92 -, NStZ 1993, S. 90; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 - , NStZ 1995, S. 76; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; stRspr).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00  

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil

    Die angegriffene Entscheidung ist nachvollziehbar begründet und schon deshalb nicht willkürlich im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76, und vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2913 ).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07  

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage durch den

    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann dadurch begründet sein, dass das Revisionsgericht eine Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG unterlässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2000 - 2 BvR 1419/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76 m.w.N.).
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