Rechtsprechung
| BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 |
Beschatteter Arbeitnehmer
§ 249 BGB, Detektivkosten;
Anspruch des Arbeitgebers aus pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>) bei 'Krankfeiern';
§ 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> bei mehreren Streitgegenständen
Volltextveröffentlichungen (6)
- betriebsraete.de
- RA Kotz
Schadensersatz wegen Detektivkosten
- afs-rechtsanwaelte.de
Erstattung von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Schadensersatz wegen Detektivkosten
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schadensersatz bei Detektivkosten
Kurzfassungen/Presse (2)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Muss der Arbeitnehmer bei vorsätzlichen Arbeitsvertragsverletzungen auch die Detektivkosten übernehmen?
- lto.de (Kurzinformation)
BGB § 249 Nr. 23
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsprobleme beim Einsatz von Detektiven
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 24.02.1993 - 5 Ca 118/91
- LAG Niedersachsen, 15.12.1995 - 3 Sa 879/93
- BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 90, 1
- NJW 1999, 308
- MDR 1999, 165
- BB 1998, 2475
- NZA 1998, 1334
- VersR 1999, 1420
- DB 1998, 2473
Wird zitiert von ... (24)
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (…Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO).
Diesen lag nämlich entweder zugrunde, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern wollte, um in der Folge das Arbeitsverhältnis beenden zu können (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4) oder neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch keine Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist leisten zu müssen (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23).
- ArbG Düsseldorf, 05.11.2003 - 10 Ca 8003/03
...
Es liegt nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber, der von Unkorrektheiten seines Arbeitnehmers erfährt, diesen von einer in der Ermittlungstätigkeit erfahrenen Person überwachen und überführen lässt" (BAG vom 17.9. 1998 - 8 AZR 5/97, AP Nr. 133 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).1998 a. a. O. führt dies ausdrücklich aus und spricht zudem von "Unkorrektheiten seines Arbeitnehmers".
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 197/08
Wer blau macht, muss Schadenersatz zahlen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes müssen die in Rechnung gestellten Detektivkosten zu den Aufwendungen gehören, die eine vernünftige, wirtschaftlich denkende Person nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich ergriffen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 = AP Nr. 133 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08
Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren
Es stellt ein sozialadäquates Verhalten dar, wenn ein Arbeitgeber, der von Unkorrektheiten seines Arbeitnehmers erfahren hat, diesen von einer in der Ermittlungstätigkeit erfahrenen Person überwachen und überführen lässt (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23; BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - zu A I 2 der Gründe, BB 1987, 689). - OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus …
Da die Beklagte von dem Kläger aus den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Gründen gemäß §§ 823 Abs. 2, 249 BGB, 263 Abs. 1, 22, 23 StGB die Erstattung der aufgewendeten Ermittlungskosten beanspruchen kann (BAG, Urteil vom 17.9.1998, 8 AZR 5/97, NJW 1999, 308;… vgl. auch BGH, NJW 1990, S. 2060, 2061), war sie zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Klägers aus der Krankheitskostenversicherung (Abrechnung vom 30.8.2004, Bl. 99 d.A.) berechtigt, so dass dem Kläger auch hieraus weder weitere Leistungsansprüche erwachsen sind noch sein Feststellungsbegehren begründet ist. - OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 52/09
Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen
Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen, die zum Nachweis von Wettbewerbsverstößen anfallen, ist zunächst ein konkreter Verdacht gegen den in Anspruch Genommenen (vgl. zum Arbeitsrecht BAG NJW 1999, 308;… LAG Rh.-Pfalz, Urt. v. 15.05.2000, Az. 10 Sa 70/08, zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2008 - 10 Sa 70/08
Schadensersatz wegen Unterschlagung; Wirkung eines Geständnisses im …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 - AP Nr. 133 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, m.w.N.), der sich die Kammer anschließt, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. - LAG Düsseldorf, 19.08.2003 - 16 Ta 350/03
Detektivkosten im Kostenfestsetzungsverfahren
Ob dem Kläger anstelle des hier verneinten prozessualen Kostenerstattungsanspruchs ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten aus der Rechnung vom 11.03.1999 zusteht (vgl. u. a. BAG vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 - AP Nr. 113 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers = NZA 1998, 1334;… LAG Berlin vom 20.09.2001, a. a. O.;… ErfK/Preis, 2. Aufl., § 611 BGB Rdn. 989 m. w. N.), ist hier nicht zu entscheiden. - LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 11 Sa 167/07
Kosten der Videoüberwachung als Schaden
Was die Ersatzpflicht des Arbeitnehmers bezüglich der dem Arbeitgeber durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten anbelangt, geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass diese Ersatzpflicht nur dann besteht, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97-). - OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis - …
Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060). - LAG Köln, 07.06.2006 - 3 Sa 1655/05
Unterschlagung, Schadensschätzung, Aussetzung, Verjährung, Verspätung
- LAG Köln, 29.09.2006 - 4 Sa 772/06
Zur Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung durch den Arbeitnehmer
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2008 - 2 Sa 315/08
Schadensersatz; Verdacht strafbarer Handlungen
- LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1401/00
- LAG Köln, 20.04.2007 - 11 Sa 1277/06
Erstattung von Detektivkosten
- LAG Köln, 22.05.2003 - 6 (3) Sa 194/03
Untreuer Mitarbeiter muss Detektivkosten zahlen
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 2 Ta 260/04
Rechtsweg
- LAG Hessen, 12.02.2008 - 13 Sa 1120/07
Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz für Detektivkosten
- LAG Köln, 22.05.2003 - 6 (3) Sa 194/02
Arbeitszeitbetrug, Gleitzeitmanipulation, Verdachtskündigung, Umdeutung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 3 Sa 1008/06
Rückforderung eines Schuldanerkenntnisses
- OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 22 U 193/98
Wirksamkeit eines notariellen Schuldanerkenntnisses
- ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2002 - 2 Ca 7735/01
Krankschreibung - Überprüfung der Richtigkeit durch Detektiv - Detektivkosten
- ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04
Kostenerstattung - Videoüberwachung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 Sa 597/09
Fristlose Kündigung wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
