Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2000 - V ZR 430/99   

Betriebsbezogene Wohnung

§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 434 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 435 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Abgrenzung Sachmangel/Rechtsmangel bei öffentlich-rechtlichen Bindungen (hier: bauplanungsrechtliches Benutzungsverbot führt zu einem Sachmangel)

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • openjur.de
  • Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
  • Prof. Dr. Lorenz

    Abgrenzung von Sachmangel und Rechtsmangel bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen der Nutzbarkeit der Kaufsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 1 S. 1
    Personelle Beschränkung der Nutzung einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

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  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Nicht nutzbare Eigentumswohnung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Stellt es bei Eigentumswohnungen in Gewerbegebieten einen Sachmangel dar, wenn die Behörde die Nutzung zu Wohnzwecken verbietet?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnung mit Nutzungsbeschränkung: Sachmangel? (IBR 2001, 92)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 65
  • MDR 2001, 150
  • WM 2001, 210
  • NZM 2001, 107
  • ZMR 2001, 287
  • IBR 2001, 92
  • BauR 2001, 847 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99  

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    Zwar kann die bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit der Wohnraumnutzung einen Fehler (§ 459 Abs. 1 BGB) des verkauften Hausgrundstücks darstellen (vgl. Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; Urt. v. 7. Dezember 1984, V ZR 141/83, WM 1985, 230, 231; Urt. v. 20. März 1987, V ZR 27/86, NJW 1987, 2511 f; Urt. v. 13. Oktober 2000, V ZR 430/99, NJW 2001, 65), der von dem Verkäufer bei einem Erwerb des Anwesens zu Wohnzwecken regelmäßig zu offenbaren ist (vgl. Senat, Urt. v. 2. März 1979 und Urt. v. 20. März 1987, beide aaO; Urt. v. 10. Juni 1988, V ZR 125/87, NJW-RR 1988, 1290 f), ein arglistiges Verschweigen dieses Sachmangels durch die Beklagte läßt sich den Feststellungen des Berufungsgerichts jedoch nicht entnehmen.
  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10  

    Immobilienkauf - Mangel bei ungesicherter Wasserver- und Abwasserentsorgung

    Der Fehler kann dabei außer in Eigenschaften der Sache selbst auch in tatsächlichen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Umwelt liegen, die nach der Verkehrsauffassung Wert und Brauchbarkeit der Kaufsache unmittelbar beeinflussen (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2000 - V ZR 430/99, NJW 2001, 65 mwN).
  • OLG Koblenz, 09.01.2002 - 1 U 860/99  

    Immobilienrecht - Gewährleistungsausschluss bei Hauskauf

    Der Bundesgerichtshof hat sich zu dieser Problematik nochmals im Urteil vom 13. Oktober 2000 (NJW 2001, 65) eindeutig dahin geäußert, dass für die Unterscheidung, ob ein Rechts- oder ein Sachmangel im Sinne des § 459 BGB vorliege, die Frage ausschlaggebend sei, ob der zu beurteilende Mangel aus der Beschaffenheit der Sache erwachse (Sachmangel).
  • VK Sachsen, 30.07.2002 - 1/SVK/071-02  

    Vergabe - Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

    Damit hat er sich auch gleichzeitig dahin gehend festgelegt, dass er andere Nebenangebote ohne separate Notbedienebene gar nicht werten darf, weil er damit den Wettbewerb verfälschen würde: Bieter, welche entsprechend den Mindestvoraussetzungen die separate (und teurere) Notbedienebene angeboten hätten, würden gegenüber preiswerteren Anbietern der integrierten Notbedienebene benachteiligt (BayObLG, Verg 6/00 v. 24.10.2000, IBR 2001, S. 92; VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/30-01 v. 14.05.02, IBR 2001, S. 690 sowie 1/SVK/024-02 v. 12.04.02).
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