Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91 |
Betrunkener Wageninsasse
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163 Abs. 4 Satz 2 StPO, grds. Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Beschuldigtenbelehrung (nicht jedoch, wenn Widerspruch durch den Strafverteidiger i.R.v. § 257 StPO unterblieben ist);
Rechtsvergleichung
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO
Beweisverwertungsverbot nach unterbliebener Belehrung des Beschuldigten über sein Aussageverweigerungsrecht bei der polizeilichen Vernehmung (Ausnahmen vom Beweisverwertungsverbot; Widerspruchslösung). - DFR
Nemo tenetur se ipso accusare
- Alpmann Schmidt
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verwertung der Beschuldigtenaussage trotz fehlender Belehrung über Schweigerecht
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Anforderungen an die Begründung revisionsgerichtlicher Entscheidungen - Verfahrenswirklichkeit und normativer Anspruch (Prof. Dr. Gerhard Fezer; HRRS 2010, 281)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 38, 214
- NJW 1992, 1463
- NStZ 1992, 294
- NStZ 1992, 504
- MDR 1992, 695
- NZV 1992, 242
- StV 1992, 212
Wird zitiert von ... (151)
- BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung …
Zur Verwertbarkeit von Vernehmungen bei Verstößen gegen diese Grundsätze (Fortführung von BGHSt 38, 214, 39, 349).All dies ist geboten, weil der Beschuldigte vielfach, insbesondere im Falle einer Festnahme, durch die Ereignisse verwirrt und durch die ungewohnte Umgebung bedrückt und verängstigt ist ( BGHSt 38, 214, 222).
Es empfiehlt sich, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Vorgänge und Erklärungen zu dokumentieren, damit Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vernehmung des Beschuldigten ohne Mitwirkung eines Verteidigers nicht entstehen können (vgl. BGHSt 38, 214, 224).
Vielmehr ist die Entscheidung für oder gegen ein Verwertungsverbot aufgrund einer Abwägung der namentlich im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen verfassungsrechtlichen Gebote und Ziele (dazu BGHSt 38, 214, 219 ff.) zu treffen.
Insoweit entspricht die Sachlage den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 38, 214 und BGHSt 39, 349 zugrunde liegen und die ebenfalls die Verwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen zum Gegenstand haben (siehe BGHSt 38, 214, 225).
a) Der Senat hat in BGHSt 38, 214, 225 f. ausgesprochen, daß der Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO kein Verwertungsverbot auslöst, wenn der verteidigte Angeklagte einer Verwertung der Aussage des Beschuldigten bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt nicht widersprochen hat.
Auch wenn es im vorliegenden Zusammenhang, anders als in dem in BGHSt 38, 214 entschiedenen Fall, nicht um die Unterrichtung des Beschuldigten über seine Rechte, sondern um die Durchsetzung eines dieser Rechte geht, so ist der innere Zusammenhang der in Betracht kommenden Rügen doch eindeutig: Die Befragung eines Verteidigers soll den Beschuldigten in die Lage versetzen, die ihm zustehende Entscheidung, ob er aussagen will oder nicht, sachgemäß zu treffen.
Die Rechtsansicht des Senates, daß sich der Revisionsführer in den Fällen mangelhafter Belehrung des Beschuldigten nur nach vorangegangener rechtzeitiger Beanstandung in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter auf das Verwertungsverbot berufen kann ( BGHSt 38, 214, 225 f.), ist inzwischen in BGHSt 39, 349, 352 vom 1. Strafsenat bestätigt worden.
Hier liegt ein Fall vor, in dem der Senat Verwertungsverbote in Fortführung seiner Entscheidung in BGHSt 38, 214 erweitert.
- BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94 Auch bei Berücksichtigung des den Strafverfolgungsbehörden insoweit zustehenden Beurteilungsspielraums war der Beschwerdeführer deshalb als Beschuldigter anzusehen (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 227 f.).
Bei einer solchen Vernehmung muss der Beschuldigte über das Schweigerecht belehrt werden (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO ); ein Verstoß gegen diese Belehrungspflicht führt grundsätzlich zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGHSt 38, 214 ).
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung BGHSt 38, 214 grundsätzlich ein Verwertungsverbot für Vernehmungen eines Beschuldigten bejaht, denen nicht der Hinweis vorausgegangen war, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und damit frühere entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben.
Der 1. Strafsenat hat diese Rechtsprechung fortgeführt und die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 38, 214 entsprechend auf den Fall angewandt, dass der Beschuldigte infolge seines geistig-seelischen Zustands den Hinweis auf seine Aussagefreiheit nicht versteht (BGHSt 39, 349 ).
Insoweit müssen für die Umgehung einer Belehrung dieselben Grundsätze gelten wie für das Unterlassen einer Belehrung (s. dazu BGHSt 38, 214, 226).
Zwar hat der Bundesgerichtshof bei zwei vergleichbaren Sachverhalten (unterbliebene Beschuldigtenbelehrung und Unfähigkeit des Beschuldigten, die Belehrung zu verstehen, BGHSt 38, 214 und BGHSt 39, 349 ) einen Einwand des Betroffenen gegen die Verwertung seiner Angaben verlangt.
Die Rechtsprechung hat dem vorliegenden Sachverhalt ähnliche Fallkonstellationen bis zur Entscheidung BGHSt 38, 214 ausschließlich unter dem Gesichtspunkt unzulässiger Täuschung oder unzulässigen Zwanges nach § 136 a StPO erörtert.
- BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01
Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer …
Zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Fortführung von BGHSt 38, 214 und von BGHSt 46, 93).Dann besteht ein Beweisverwertungsverbot (so BGHSt 38, 214, 224/225).
Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist deshalb aufgrund einer allgemeinen Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen ( BGHSt 38, 214, 219 ff; 42, 170, 174).
Dann besteht ein Beweisverwertungsverbot (so BGHSt 38, 214, 224/225).
Hinzu kommt, daß sich der Angeklagte nicht in der für einen Beschuldigten sonst vielfach typischen Situation befand, in der dieser im Falle seiner Festnahme wegen der verfahrensgegenständlichen Tat durch die Ereignisse bedrückt und verängstigt sein kann und gerade deshalb der aktuellen Belehrung bedarf (vgl. BGHSt 38, 214, 222, siehe auch BGHSt 42, 15, 17 ff.).
Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist deshalb aufgrund einer allgemeinen Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen ( BGHSt 38, 214, 219 ff; 42, 170, 174).
- OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00
Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der …
Für Aussagen des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, die unter Verstoß gegen das Belehrungsgebot nach §§ 136 Abs. 1 S. 2, 163 a Abs. 4 S. 2 StPO zustande gekommen sind, gilt grundsätzlich ein Verwertungsverbot (BGHSt 38, 214 = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294; BGH StV 1997, 337;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 136 Rdnr. 20;… Boujong, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 136 Rdnr. 27).Die Belehrungspflicht besteht nämlich erst bei Beginn der Beschuldigtenvernehmung; sie wird ausgelöst, wenn eine "im Hinblick auf § 136 StPO indifferente Informationssammlung" durch den Polizeibeamten in eine Beschuldigtenvernehmung übergeht (vgl. dazu BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 m. Anm. Bohlander NStZ 1992, 502 = StV 1992, 212).
Er braucht nicht den Hinweis nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO zu geben (BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 m. Anm. Bohlander NStZ 1992, 502 = StV 1992, 212 [215]).
Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine im Hinblick auf § 136 StPO indifferente Informationssammlung durch den Polizeibeamten in eine Beschuldigtenvernehmung übergeht, mit der die Hinweispflicht nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO auslöst wird, kommt es auf die Stärke des Tatverdachts an (BGHSt 37, 48 = NJW 1990, 2633 = NStZ 1990, 446 = StV 1990, 337; BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 [295] = StV 1992, 212 [215]; Beulke StV 1990, 180 [181];… ter Veen a.a.O.).
Dem ermittelnden Polizeibeamten steht ein Beurteilungsspielraum zu, den er freilich nicht mit dem Ziel mißbrauchen darf, den Zeitpunkt der Belehrung nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO möglichst weit hinauszuschieben (BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 [295] = StV 1992, 212 [215]).
Das wird etwa für Gespräche gelten, die der Beamte mit einem Verdächtigen führt, den er im Kraftfahrzeug der Polizei mit zur Polizeiwache nimmt; hier wird selbst bei einem vergleichsweise geringen Grad des Verdachtes vor jeder Befragung ein Hinweis nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO anzubringen sein (BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 [295] = StV 1992, 212 [215]).
- BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96 »Wird der Widerspruch gegen die Verwertung von Aussagen, die vom Beschuldigten unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht über seine Aussagefreiheit erlangt worden sind, nicht oder verspätet erhoben, kann er auch nach Zurückverweisung der Sache in der neuen Hauptverhandlung nicht mehr geltend gemacht werden (im Anschluß an BGHSt 38, 214 ).«.
Allerdings ist das Tatsachenvorbringen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ) insofern nicht vollständig, als nicht vorgetragen wurde, ob der Angeklagte der Verwertung seiner Angaben überhaupt (rechtzeitig) widersprochen hat (BGHSt 38, 214 ; MDR 1996, 623 ).
Bei dieser Verfahrenslage braucht der Senat weder auf die umstrittene, auch vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.2.1992 (BGHSt 38, 214, 227) offengelassene Frage des Beginns der Beschuldigteneigenschaft mit der Folge entsprechender Belehrungspflichten einzugehen, noch darauf, ob es sich bei der Befragung des Angeklagten durch den Zeugen V. von Beginn an überhaupt um eine Vernehmung im Sinn von § 163 a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO und nicht lediglich um eine informatorische Befragung bzw. eine "indifferente Informationssammlung" (…BGH aaO.) gehandelt hat, oder ob der Angeklagte als Zeuge (§ 163 a Abs. 5 , § 55 Abs. 2 StPO ) bzw. als "Verdächtiger" (…vgl. SK/Rogall StPO vor § 133 Rn. 11 f.; Helgerth, Der "Verdächtige" als schweigeberechtigte Auskunftsperson ..., Diss. 1976) hätte behandelt und belehrt werden müssen.
Nach der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die das Amtsgericht - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, besteht ein Verwertungsverbot u.a. dann nicht, wenn der verteidigte Angeklagte in der Hauptverhandlung der Verwertung nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat (BGHSt 38, 214, 225).
Der Widerspruch muß also spätestens in der Erklärung enthalten sein, die der Angeklagte oder sein Verteidiger im Anschluß an diejenige Beweiserhebung abgibt, die sich auf den Inhalt der ohne Belehrung gemachte Aussage bezieht (BGHSt 38, 214, 226).
Allerdings hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 27.2.1992 (BGHSt 38, 214 ) zur Frage der prozessualen Reichweite des verspäteten (unterbliebenen) Widerspruchs nicht geäußert; in seiner in BGH 39, 349, 353 veröffentlichten Entscheidung hat er lediglich bemerkt, der Widerspruch könne gegebenenfalls später wieder zurückgenommen werden.
Hätte das Amtsgericht die Angaben des Angeklagten gegenüber dem Zeugen V. bei der Entscheidung berücksichtigt und den Angeklagten verurteilt, hätte dieser den Belehrungsmangel infolge des verspäteten Widerspruchs nicht mehr mit der Revision rügen können (BGHSt 38, 214 ).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Rechtsverstoß bei der Beweiserhebung nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit der dadurch erlangten Erkenntnisse (vgl. BGHSt 24, 125 ; 38, 214 ; 44, 243 ).Es bedarf in jedem Einzelfall einer Abwägung der für und gegen die Verwertung sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BGHSt 31, 304 ; 38, 214 ; 44, 243 ).
Teilweise macht der Bundesgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot davon abhängig, dass der Verwertung der betroffenen Information nach ihrer Einführung in die Hauptverhandlung widersprochen wird ("Widerspruchslösung"); ein Angeklagter ohne Verteidiger muss darüber belehrt werden (vgl. BGHSt 38, 214 ; 39, 349 ; 42, 15 ; 50, 272 ; 51, 367 ; 52, 38 ; 52, 110 ;… Gössel, in: Löwe- Rosenberg, StPO, Bd. 1, 26. Aufl. 2006, Einl. Abschn. L Rn. 28 ff.).
- BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung …
Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung (im Anschluss an BGHSt 38, 214).Die Beschuldigteneigenschaft setzt - subjektiv - den Verfolgungswillen der Strafverfolgungsbehörde voraus, der sich - objektiv - in einem Willensakt manifestiert (vgl. BGHSt 38, 214, 228; BGH NJW 1997, 1591).
Die Beschuldigteneigenschaft setzt - subjektiv - den Verfolgungswillen der Strafverfolgungsbehörde voraus, der sich - objektiv - in einem Willensakt manifestiert (vgl. BGHSt 38, 214, 228; BGH NJW 1997, 1591;… Rogall in SK-StPO 41. Lfg. vor § 133 Rdn. 33; vgl. auch § 397 Abs. 1 AO).
Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 [bei Becker]; 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
d) Da die Verteidigung der Verwertung der Aussagen des Angeklagten vom 26. September und 13. November 2002 rechtzeitig widersprochen hat, zog der Verstoß gegen die Pflicht zur Beschuldigtenbelehrung das Verbot einer Verwertung dieser Aussagen zu Beweiszwecken nach sich (st. Rspr. seit BGHSt 38, 214).
- BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93
Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen …
Versteht der Beschuldigte infolge seines geistig-seelischen Zustands den Hinweis des Polizeibeamten über seine Aussagefreiheit nicht, so dürfen Äußerungen, die er bei dieser Vernehmung macht, in der Hauptverhandlung nur verwertet werden, wenn der verteidigte Angeklagte der Verwertung zustimmt oder ihr nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widerspricht (im Anschluß an BGH, 27. Februar 1992, 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214).Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft darf die erfolgte, aber vom Beschuldigten aufgrund seiner geistig-seelischen Beschaffenheit inhaltlich nicht verstandene polizeiliche Belehrung nicht der unterbliebenen polizeilichen Belehrung (vgl. BGHSt 38, 214) gleichgestellt werden.
Die Aussage des Zeugen K. bleibe also verwertbar (vgl. BGHSt 38, 214, 225/226).
In dem in BGHSt 38, 214 abgedruckten Beschluß hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß Äußerungen, die der Beschuldigte in einer polizeilichen Vernehmung macht, nicht verwertet werden dürfen, wenn der Vernehmung nicht der durch § 163 a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO vorgeschriebene Hinweis vorausgegangen ist.
Das Gesetz schreibt den Hinweis auf das Schweigerecht vor, weil es davon ausgeht, dieses - das als solches schon lange vor der gesetzlichen Hinweispflicht bestand - sei nicht allgemein bekannt ( BGHSt 38, 214, 221).
Sie ist zulässig, wenn der verteidigte Angeklagte in der Hauptverhandlung zustimmt oder bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt nicht widerspricht ( BGHSt 38, 214, 225/226).
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
Dient die in Frage stehende Verfahrensvorschrift nicht oder nicht in erster Linie dem Schutz des Beschuldigten, so liegt ein Verwertungsverbot fern ( BGHSt 38, 214, 220).Deshalb ist die Rüge bereits unzulässig ( BGHSt 38, 214, 225 f.).
Grundsätzlich dürfen Äußerungen eines Beschuldigten, die dieser ohne vorangegangene Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO in einer Vernehmung gemacht hat, in die Hauptverhandlung nicht eingeführt und verwertet werden ( BGHSt 38, 214).
inwieweit ein Fehler bei Anordnung oder Durchführung der Telefonüberwachung die Unverwertbarkeit des gewonnenen Beweisergebnisses nach sich gezogen hätte (vgl. hierzu BGHSt 38, 214, 219).
- VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60016/00
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren; …
Die Strafprozessordnung trifft selbst keine abschließende Regelung über Beweisverwertungsverbote (BGHSt 38, 214 ff. m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).Es entspricht aber der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung (BGHSt 38, 214; BGH, U. v. 30.01.2001, 1 StR 454/00 in NVwZ-RR 2002, 67) und Lehre (…Hanack in Loewe/Rosenberg, Komm. zur StPO, § 136 Rdnr. 53;… Meyer/Goßner, Komm. zur StPO, § 136 Rdnr. 20), dass grundsätzlich Äußerungen eines Beschuldigten, die dieser ohne vorangegangene Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO in einer polizeilichen Vernehmung gemacht hat, in die Hauptverhandlung nicht eingeführt und verwertet werden dürfen.
Deshalb soll dieser Hinweis ein faires Verfahren sichern (BGHSt 38, 214 ff.).
gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 StPO gemacht hat, dann keinem Verwertungsverbot, wenn der Beschuldigte sein Recht, zur Sache nicht aussagen zu müssen, kannte (BGHSt 38, 214 ff.; BGH, B. v. 13.02.1996, 1 StR 768/95 zitiert nach Juris;… Meyer/Goßner, a.a.O., § 136 Rdnr. 10).
Jedoch gilt hier das Verwertungsverbot ausnahmsweise nicht, weil das Interesse an der Durchführung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitsfindung in einem solchen Fall Vorrang zu geben ist (BGHSt 38, 214).
- BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94
- BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten, der nach dem im Zeitpunkt der …
- BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch …
- BGH, 09.04.1997 - 3 StR 2/97
- OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97
Zeitpunkt der Belehrungspflicht bei Polizeikontrolle - kein Verwertungsverbot bei …
- BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei …
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
- BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93
Befragung der Drogenabnehmerin - Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163 …
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung, …
- BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei …
- BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01
Verfahrensrecht - Beweisverbot im Rahmen eines Zivilprozesses
- OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10
Blutentnahme Verwertungsverbot // Cannabiskonsum
- BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
- BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08
Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren
- BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige …
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
- BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
BGH beurteilt Lockspitzel-Einsatz gegen Unverdächtigen
- OLG Karlsruhe, 18.11.1993 - 3 Ss 121/93
Pflichtgemäße Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde
- FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere …
- OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
Blutprobeentnahme nur mit richterlicher Anordnung zulässig?
- BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c …
- BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
Strafbefreiende Selbstanzeige (Wirksamkeitsvoraussetzungen und Aufhebung der …
- BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07
Selbstbelastungsfreiheit (Freiheit von Zwang; Freiheit von Täuschung; verdeckter …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Unzulässige Blutprobenentnahme durch Polizeibeamte
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige …
- BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03
Polizisten-Frage nach Alkohol am Steuer ist noch keine Vernehmung // …
- BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06
Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung über das Schweigerecht …
- BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98
Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …
- BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01
Unterlassene Belehrung hat steuerrechtlich kein Verwertungsverbot für …
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei …
- BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07
Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei …
- BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96
Hörfalle
- OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Brechmittel - § 81a StPO, nemo tenetur, Grundsatz der Passivität, Art. 2 Abs. 2 …
- OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO
- BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der …
- BGH, 15.10.2009 - 5 StR 373/09
Verwertung einer freiwillig abgegebenen Speichelprobe (fehlende Schriftform; …
- BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
- FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05
Zu den Belehrungspflichten und Verwertungsverboten bei Steuerstrafverfahren
- OLG Celle, 07.02.2001 - 32 Ss 101/00
Strafverfahren: Reichweite des Auskunftsverweigerungsrechts
- BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage …
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94
Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im …
- BGH, 12.07.2000 - 1 StR 113/00
Widerspruchslösung; Verfahrensrüge; Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE) ohne …
- OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
- BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04
Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter …
- BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92
Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen …
- BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am …
- AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
Brücken-Abstandsmessung und Lichtschranken-Geschwindigkeitsmessung (wohl) …
- BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95
Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von …
- OLG Hamm, 14.01.1999 - 3 Ss 1404/98
Aufklärungspflicht, Belehrung alkoholbedingt nicht verstanden, Belehrungspflicht, …
- BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge - …
- OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11
Testkäufer, faires Verfahren, Tatprovokation
- BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren
- BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der …
- OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05
Bei ungenauem Radarfoto gute Chance auf Freispruch
- KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei teilweiser Täter- bzw. Opferstellung
- BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
- OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Steuerverkürzung: Kein Eingreifen des "nemo-tenetur-Grundsatzes" bei Abgabe einer …
- BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04
Keine sanktionsbewehrte Berufspflichtverletzung bei unbeantwortetem …
- BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96
Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der …
- BGH, 15.06.2004 - 3 StR 415/02
- OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch
- OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
Durchsuchung; Fehler; Willkür; Beweisverwertungsverbot
- OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 359/09
Blutprobe Richtervorbehalt Widerspruch Verwertung
- BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; …
- BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht …
- BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
Verfassungswidrige Beweiswürdigung - Schweigerecht des Angeklagten
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97
- OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür, …
- BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04
Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2 81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
- BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09
Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör; …
- OLG Bamberg, 25.02.2010 - 3 Ss OWi 206/10
Zulässigkeit der fotografischen Erfassung bei Geschwindigkeitsmessung
- BGH, 29.04.2010 - 3 StR 63/10
Mord; Beweiswürdigung (unvollständige, unzureichende); rechtsfehlerhafte …
- BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot …
- BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96
Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung …
- OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04
Verteidigerkonsultation; Belehrung; fehlende Belehtung; Beweisverwertungsverbot
- BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen …
- KG, 16.02.2005 - 1 Ss 406/04
Beweiswürdigung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung eines Kfz durch …
- OLG Celle, 13.07.2006 - 9 W 63/06
Verfahrensrecht - Keine Terminsbestimmung durch abgelehnten Richter!
- BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07
Vereinbarkeit der abgabenrechtlichen Vorschrift über das Verhältnis des …
- OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11
Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch Polizeibeamte und Richtervorbehalt
- BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
- BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
- BGH, 17.06.1997 - 4 StR 243/97
- OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ss 113/01
- OGH Österreich, 26.05.2004 - 7 Ob 83/04p
- BayObLG, 29.09.2004 - 1 ObOWi 390/04
Wirksamer Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch kommunalen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 09.09.2005 - 1 ZU 9/05
- AnwG Karlsruhe, 04.10.2005 - AG 8/04-II 6/2004
- OLG Hamm, 12.06.2006 - 2 Ws 9/06
Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung
- LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die …
- OLG Karlsruhe, 08.03.2010 - 2 (9) Ss 18/10
Verfahrensrüge: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung einer …
- BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare); …
- OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertung einer ohne richterliche …
- BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
- AG Bad Hersfeld, 15.09.1998 - 39 Js 141172/97
- OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04
Waage; achsweises Wiegen; Beruhigungsstrecke; Sachverständigengutachten; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - DL 16 S 17/06
Disziplinarmaßnahme bei Unterdrückung und Veränderung von Beweismitteln durch …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 81/07 (REV) - 1 Ss 226/07
Verstoß gegen den Richtervorbehalt und Verwertungsverbot
- OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08
Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine Spontanäußerung in der ersten …
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit von Blutproben im Verfahren auf Entziehung …
- OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 331/95
Vernehmung, Verwertungsverbot, Selbstbelastung, Befragung, Aussage, Verteidiger, …
- VGH Hessen, 02.01.1996 - 4 TG 3155/95
Wohnraumzweckentfremdungsverbot: Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten
- BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
Materielles Disziplinarrecht; Postzustellbeamter
- BFH, 23.01.2002 - XI R 11/01
- BGH, 06.08.2002 - 5 StR 286/02
Belehrungsmangel (Beweiserfordernis).
- OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04
Straßenfahrzeugwaage; Beschaffenheit; Wägung; Beweisverwertungsverbot
- OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
Verwertung von Angaben des Angeklagten in einer Zeugenvernehmung früh im …
- LG Bonn, 28.09.2005 - 37 Qs 27/05
- BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Verwertbarkeit der Beschuldigteneinlassung vor der Kriminalpolizei; Zollbeamter …
- OLG Schleswig, 24.06.2010 - 1 Ss OWi 88/10
Kein Beweisverwertungsverbot beim “nachdenkenden” Beamten
- OLG Celle, 18.05.1992 - 3 Ss 187/91
- BGH, 18.06.1996 - 1 StR 281/96
- BGH, 03.07.1996 - 5 StR 179/96
- OLG Frankfurt, 02.12.1996 - 3 Ws 771/96
- OLG Köln, 26.09.1997 - Ss 436/97
- AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2002 - 3 K 284/00
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Rechte des Beschuldigten bei der …
- LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05
- OLG Hamm, 12.06.2006 - 2 Ws 10/06
Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung
- OLG Hamm, 12.06.2006 - 2 Ws 11/06
Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung
- AG Homburg, 15.11.1993 - 5 Gs 854/93
- OLG Oldenburg, 05.10.1994 - Ss 425/94
Vernehmung, polizeiliche, Aussageverweigerungsrecht, Belehrungsgebot, …
- BGH, 13.02.1996 - 1 StR 768/95
- BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO
- BGH, 14.08.1998 - 3 StR 268/98
- BFH, 23.01.2002 - XI R 10/00
- KG, 17.01.2003 - 1 HEs 3/03
- OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 11/06
Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch
- OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 10/06
Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch
- OLG Dresden, 16.04.2007 - 2 Ss 596/06
- LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10
- KG, 26.03.1992 - 1 Ss 222/90
Straprozeßrecht: Zulässigkeit informatorischer Befragungen, Widerspruch des …
- BGH, 22.08.1995 - 1 StR 458/95
- BGH, 06.08.1997 - 1 StR 402/97
- BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99
Erstreckung einer Aufhebung auf einen mitverurteilten Betroffenen
- OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 186/01
Verfahrensverzögerung nach erstinstanzlichem Urteil
- VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
Straßenverkehrsrecht: Belehrung über Aussageverweigerungsrecht // Unterbliebene …
- OLG Oldenburg, 08.02.1993 - Ss 487/92
Befragung, informatorische, Beschuldigtenvernehmung, Aussageverweigerungsrecht, …
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