Rechtsprechung
   BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01   

Bevorstehendes Oster- und Passahfest

Spezialität des nordrhein-westfälischen Feiertagsrechts (vgl. für Baden-Württemberg: §§ 1 ff FTG) vor § 15 VersG;

Bestimmungen StGB des Strafgesetzbuches zur Abwehr nationalsozialistischen Bestrebungen (§ 84 ff StGB) sind auch in ordnungsrechtlicher Hinsicht abschließend

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • EKD

    GG Art 8, GG Art 5, FeiertG NW § 2 Abs 1 Nr 2, FeiertG NW § 2 Abs 1 Nr 3, FeiertG NW § 5 Abs 1 Buchst a, FeiertG NW § 9, BVerfGG § 32 Abs 1, BVerfGG § 93d Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Kriminalisierung nationaler Patrioten"

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Versammlungsfreiheit versus Sonn- und Feiertagsschutz" von Wiss. Mitarbeiterin Nina Arndt und Wiss. Mitarbeiter Michael Droege, original erschienen in: NVwZ 2003, 906 - 913.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Versammlungsfreiheit versus Sonn- und Feiertagsschutz" von Wiss. Mitarbeiterin Nina Arndt, MLE, und Wiss. Mitarbeiter Michael Droege, original erschienen in: NVwZ 2003, 906 - 913.

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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01  

    BVG zeigt erneut Grenzen von Demonstrationsverboten auf // Begründungen zu den

    Unter ausdrücklicher Kritik an der Rechtsprechung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - insbesondere an den Beschlüssen vom 24. März 2001 (1 BvQ 13/01) und vom 12. April 2001 (1 BvQ 19/01 sowie 1 BvQ 20/01) - hält das Oberverwaltungsgericht an seiner in früheren Entscheidungen niedergelegten Rechtsauffassung fest, nach der das öffentliche Auftreten neonazistischer Gruppierungen und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts in öffentlichen Versammlungen und Aufzügen auch insoweit, als sie die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten, an jedem Tag des Jahres verhindert werden dürfen.

    b) Die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zur Bestätigung des Versammlungsverbots wegen unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch die erwartbaren Inhalte der Versammlung stehen im Widerspruch zu den Entscheidungen des Senats vom 14. Mai 1985 und vom 13. April 1994 (BVerfGE 69, 315; 90, 241) sowie zu den darauf aufbauenden Entscheidungen der 1. Kammer des Ersten Senats (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 sowie 1 BvQ 20/01 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02  

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, juris; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 -; Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
  • VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08  

    Versammlung; Aufzug; 1. Mai

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, juris; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 -; Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01  

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - und vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - Diese Rechtsprechung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - sowie 1 BvQ 20/01 - im Wesentlichen mit der Begründung verworfen, die vom beschließenden Senat bejahten verfassungsimmanenten Schranken gebe es nicht.
  • BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02  

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ein

    Die früheren strafrechtlichen Verurteilungen des Antragstellers aus den 80er Jahren und dem Jahre 1994, auf die sich die Behörde und die Gerichte zur Begründung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit berufen, liegen zu lange zurück, als dass sie als hinreichende Grundlage für die Prognose genommen werden könnten, der Antragsteller würde seinerseits Straftaten begehen oder deren Begehung dulden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - und Beschluss vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 5 B 392/04  

    Verbot von NPD-Demonstration gegen Synagogen-Neubau // "Öffentliche Sicherheit

    bb) Aber auch bei Anlegung der von der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vertretenen Maßstäbe vgl. die Beschlüsse vom 26.1.2001 - 1 BvQ 9/01 -, vom 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 -, vom 12.4.2001 - 1 BvQ 20/01, vom 4.1.2002 - 1 BvQ 1/02 - und vom 5.9.2003 - 1 BvQ 32/03 -, sämtlich http://www.bverfg.de/entscheidungen/.konnte der Antragsgegner die Versammlungen wegen unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Ordnung verbieten.
  • OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02  

    Versammlungsrecht, Beschwerde, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung

    Es geht dabei nicht - wie in einer Mehrzahl von gerade in der letzten Zeit bis zum Bundesverfassungsgericht geführten Streitigkeiten (s. etwa Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, betreffend eine Versammlung am Ostermontag, und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 -, betreffend eine Versammlung am Karsamstag) - um den Schutz des Empfindens einer Mehrheit der Bevölkerung vor tatsächlich oder vermeintlich unzumutbaren Provokationen durch die öffentliche Darbietung politischer Gesinnungen mit einer Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut an bestimmten (Feier-)Tagen, sondern - ganz unabhängig von den Inhalten der Versammlung - um eine infolge der Durchführung der Versammlung zu erwartende konkrete und handfeste tatsächliche Störung eines Trauer- und Gedenktages für die Opfer der Weltkriege und des Nationalsozialismus ausgerechnet an einer Gedenkstätte, die die letzte Ruhestätte eben dieser Opfer ist und die deren Hinterbliebenen (auch und gerade) am Volkstrauertag ein ungestörtes Gedenken an ihre Angehörigen ermöglichen sollte.
  • VG Osnabrück, 14.06.2002 - 3 B 51/02  

    Genehmigung einer NPD-Versammlung unter Auflagen; Versammlung (Auflage);

    Dass das Bundesverfassungsgericht in zwei Einzelfällen (Beschl. v. 24.03.2001- 1 BvQ 13/01- aaO, Beschl. v. 12.04.3001 - 1 BvQ 20/01-) unter einer Maßgabe - mit der hier angegriffenen Auflage - vergleichbar die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen ein Versammlungsverbot wiederhergestellt hat, führt zu keinem anderen Ergebnis.
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