Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87   

Bewaffneter Werkschutz im Atomkraftwerk

§ 37 Abs. 1 VwVfG, § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage gegen eine Auflage;

Art. 19 Abs. 4 GG, Beurteilungsspielraum der Verwaltung, unbestimmte Rechtsbegriffe

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Ausreichende Ermittlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG § 7 Abs. 2 Nr. 4; AtG § 7 Abs. 2 Nr. 5
    Zulässigkeit einer Auflage zur Teilbetriebsgenehmigung eines Kernkraftwerks; Bewaffneter Werksschutz

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 81, 185
  • BVerwGE 1981, 185
  • NJW 1989, 3031
  • DVBl 1989, 517
  • VBlBW 1989, 371
  • NVwZ 1989, 864
  • DVBl 1989, 17
  • DÖV 1990, 256



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Wird zitiert von ... (108)  

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04  
    Dass die Gefahrenabwehr vorrangig Aufgabe des Staates sei (und damit nicht wie der Kläger meine der Betreiber vorrangig für den Schutz gegen terroristische Angriffe zuständig sei) folge sowohl aus der Gesetzesbegründung wie auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Werkschutz-Entscheidung 19.01.1989 a.a.O.... bis zum Eintreffen der Polizei ...; Beschl. v. 24.08.2006 a.a.O.: ... vorrangig staatliche Verantwortung für die Gefahrenabwehr ) und habe auch in der Praxis im sogenannten integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept seinen Niederschlag gefunden.

    Während § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG das unmittelbare aufbewahrungsspezifische Risiko erfasst (Schäden durch die Aufbewahrung), regelt die Nr. 4 der Vorschrift die Schutzgewährleistung gegen Risiken, die erst und unmittelbar auf Maßnahmen/Einwirkungen Dritter gegen die Anlage zurückzuführen sind und nur mittelbar auf die Aufbewahrung selbst (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 7 C 31.87 -, E 81, 185, 191 = NVwZ 1989, 864, 866).

    Auch können baulich-technische und organisatorisch-administrative Vorkehrungen sowohl als Maßnahmen zur erforderlichen Vorsorge nach Nr. 2 als auch zur Gewährleistung des erforderlichen Schutzes nach Nr. 4 dienen und lassen sich häufig nicht voneinander trennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989, a.a.O.; von Danwitz, a.a.O., S. 118: Dies liegt von der Sache her gleichsam auf der Hand: Maßnahmen zur Schadensvorsorge nach Nr. 3 (des § 7 Abs. 2) werden zugleich oftmals auch Schutzmaßnahmen im Sinne von Nr. 5 sein ).

    Zum anderen verhält sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegengesetzt zur Auffassung des Klägers insofern, als sie § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (vorliegend also § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) nicht nur für den Schutz vor Terror- und Sabotageakten als einschlägig erachtet, sondern ausdrücklich auch für den Schutz vor anderen Gefahren, z.B. aus einem Flugzeugabsturz oder aus dem Transport gefährlicher Güter auf vorbeiführenden Verkehrswegen (Urt. v. 19.01.1989, a.a.O., S. 192).

    Der Senat teilt indes diese Auffassung der Beigeladenen und die vom OVG Lüneburg entsprechend geäußerten Zweifel vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, E 81, 185 ff, 192) und den an diese anknüpfenden Meinungen in der Literatur (vgl. u.a. Sendler, NVwZ 2002, 681 ff in Auseinandersetzung mit Ossenbühl a.a.O; Koch/John, DVBl. 2002, 1578 ff) ausdrücklich nicht.

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchweg dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.01.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.03.2004 auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f).

    Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigten, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.01.1989, BVerwGE 81, 185/188 f).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.01.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 07.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen bis zum Eintreffen der Polizei zu gewährleisten (BVerwG vom 19.01.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl. 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    In seiner sogenannten Werkschutzentscheidung (Urt. v. 19.01.1989 a.a.O.), die sich grundlegend mit dem Tatbestand des erforderlichen Schutzes vor Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter befasst, hatte das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls keinen Anlass, sich mit Fragen des Drittschutzes in diesem Bereich zu befassen, da es dort nicht um eine Drittanfechtungsklage, sondern um die Anfechtungsklage eines Kraftwerkbetreibers gegen eine ihm von der Genehmigungsbehörde erteilte Schutzauflage nach § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ging.

    § 6 Abs. 2 Nr. 4 (§ 7 Abs. 2 Nr. 5) AtG dient nicht der Abwehr von sogenannten anlagenimmanenten Betriebsrisiken, sondern ermächtigt die Genehmigungsbehörde, vom Betreiber Maßnahmen auch zum Schutz vor Gefahren zu verlangen, die nicht durch den Zustand oder den Betrieb der Anlage an sich hervorgerufen werden (hierfür sind § 6 Abs. 2 Nr. 2 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG einschlägig), sondern dadurch, dass Dritte unbefugt - u.a. auch mittels terroristischer oder sonstiger rechtswidriger Akte - auf die Anlage einwirken können (BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 a.a.O., S. 187, 191).

    Welche Maßnahmen der Staat bzw. seine zuständigen Behörden zum Schutz der inneren Sicherheit gegen terroristische Anschläge in diesem Zusammenhang selbst ergreifen und welche Vorkehrungen sie zu diesem Zwecke dem Anlagenbetreiber auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 (§ 7 Abs. 2 Nr. 5) AtG auferlegen können oder gar müssen (zur Abgrenzung grundsätzlich vgl. wiederum die grundlegende Werkschutz -Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Urt. v. 19.01.1989 a.a.O., S. 188 f; vgl. insoweit u.a. auch von Danwitz a.a.O. S. 120, 121; Leidinger a.a.O. S. 96; Sendler a.a.O.; Ossenbühl a.a.O.), entzieht sich damit einem im Wege des Individualrechtsschutzes geltend zu machenden Überprüfungsanspruch durch Dritte.

  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 A 03.40036  

    Bestätigung atomrechtlicher Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor in

    Der Schutz vor Terrorakten fällt ohne weiteres darunter (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/187/192).

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor externen Einwirkungen Dritter ist durchweg gar nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwGE 81, 185/189).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter müssen praktisch ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruht (BVerwGE 81, 185).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwGE 81, 185/191 f.).

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglichkeiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (vgl. BVerwGE 81, 185/192).

    e) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist zu berücksichtigen, dass die Abwehr terroristischer Einwirkungen typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies bedeutet indes nicht, dass zur Abwehr einer von internationalen Terroristen ausgehenden Gefahr rechtlich nur der Einsatz des Staates und nicht auch - wie gegenüber sonstigen kriminellen Akten allgemein - Maßnahmen tauglich wären und in Betracht kämen, die von den Anlagenbetreibern als potenziellen Opfern solcher Anschläge getroffen werden können (vgl. BVerwGE 81, 185/189).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (vgl. BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002 681/682).

  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016  

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personellorganisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG.

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglichkeiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

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  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010  

    Standort-Zwischenlager

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG.

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglich-keiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40021  

    Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG.

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglich-keiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019  

    Standort-Zwischenlager

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG.

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglich-keiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40011  

    Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG.

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglich-keiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40012  

    Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG.

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglich-keiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40014  

    Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG.

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglich-keiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40020  

    Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge

    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell-organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f.).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189; Leidinger, DVBl 2004, 95/100; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036, jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f.; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG.

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglich-keiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03  

    Drittanfechtung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 146/02  

    Atomrechtliche Planfeststellung ("Schacht Konrad"); Abfall radioaktiver;

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02  

    Atomrechtliche Planfeststellung ("Schacht Konrad"); Abfall radioaktiver;

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07  

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02  

    Atomrechtliche Planfeststellung ("Schacht Konrad"); Abfall radioaktiver;

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 7 LB 58/09  

    Kein Klagerecht Dritter gegen Kernbrennstoff-Transporte

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02  

    Atomrechtliche Planfeststellung ("Schacht Konrad"); Abfall radioaktiver;

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 7 LB 59/09  

    Kein Klagerecht Dritter gegen Kernbrennstoff-Transporte

  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07  

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

  • VG Düsseldorf, 08.03.2012 - 6 K 254/11  

    Kein Hausrecht eines Hafenbetreibers an öffentlichen Straßen im Hafengebiet

  • BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11  

    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle;

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00  

    Gerichtsverfahrensrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Schienenwegerecht

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96  

    Verfahrensrecht - Bau von Atomkraftwerk: Ermittlungs- oder Bewertungsdefizit?

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06  

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89  

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98  

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2001 - 10 S 2786/99  

    Gentechnikrechtliche Untersagungsverfügung

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2005 - 12 MS 132/05  

    Keine Suspendierung einer auf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG gestützten

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06  

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95  
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 10 S 1291/01  

    Nachbarschutz im Hinblick auf die Zwischenlagerung abgebrannter Kernelemente

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06  

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06  

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07  

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 33.06  
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08  

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92  
  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 35.06  
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05  

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90  

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für

  • OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94  

    Ausgleichsmaßnahme für Torfabbau; Ausgleichsmaßnahme; Genehmigung; Torfabbau

  • VG Köln, 16.10.2003 - 20 K 654/02  
  • VG Hannover, 25.10.2010 - 4 A 3001/09  

    Auflagen zu einer Bodenabbaugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06  

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89  
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96  

    Zweckentfremdungsgenehmigung mit Auflage

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 8 S 775/05  

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für Rechtsstreitigkeiten wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07  

    Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08  

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 A 4.00  

    Verwaltungsverfahrensrecht; Schienenwegerecht; Naturschutzrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2001 - 4 A 2239/99  

    Bei der Gewährung der sog. Meistergründungsprämie dürfen Frauen gegenüber Männern

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03  

    Baugenehmigung für Werbeanlage unter Widerrufsvorbehalt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2006 - 1 L 379/05  

    Zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Bürgermeistern durch die

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09  

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des

  • VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 3083/89  

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung: endgültige bzw einstweilige

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2001 - 10 S 2184/99  

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Herstellung von Nanopulvern

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2006 - 7 LA 303/04  

    Atomrechtliche Beförderungsgenehmigung; Beförderungsgenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 D 38/05  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 41/08  

    Grenzen der Auslegung und Umdeutung des Klageantrages durch das Gericht;

  • BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89  

    Anforderungen an eine Klage auf Widerruf einer atomrechtlichen Genehmigung zum

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95  

    Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04  

    Verwaltungsprozess - Wiederensetzung in vorigen Stand nach Fristablauf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2008 - 1 L 116/08  

    Zu den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für

  • VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09  

    Ruhen der Genehmigung zum Inverkehrbringen von Mais der Linie MON 810

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 12.96  

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk;

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 13.96  

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen, Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk;

  • VG Karlsruhe, 15.01.2003 - 5 K 1141/02  

    Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08  

    Bezeichnung des Beweisthemas bei Einholung eines Sachverständigengutachtens als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09  

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an Beschlüsse nach § 6

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09  

    Anspruch auf Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz von Beamten und Richtern des

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 352/07  

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen in einer Waldsiedlung

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88  

    Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des §

  • BVerwG, 09.07.1992 - 7 C 32.91  

    Mitbestimmung bei Werkschutzausrüstung in Kernforschungsanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 14 S 1065/93  

    Gaststättenrechtliche Auflage - Offenhalten der Eingangstür

  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 25.95  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 21 A 1022/97  
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2003 - 7 KS 650/01  

    Zur Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung durch Dritte (Betrieb der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 1 L 356/05  

    Zum Beförderungsanspruch und Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06  
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 B 26.06  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2007 - 1 L 205/06  

    Personenbeförderung; Ausgleichsleistung; Reiseweite, mittlere; Abweichung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2010 - 1 L 50/10  

    "Mittelbare" Planstellenzuordnung bei der Stellenführung eines Beamten in Bezug

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2011 - 1 L 17/11  

    Verfahrensrecht - Streichung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfall?

  • VGH Hessen, 28.06.1989 - 8 Q 2809/88  

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Stillegung eines Kernkraftwerkes

  • BVerwG, 17.04.1990 - 7 B 111.89  

    Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung

  • VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98  
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07  

    Anwendbarkeit des Rechtsinstituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2009 - 3 L 162/07  

    Zuschuss für Betrieb einer Kindertageseinrichtung

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40020  

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40017  

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40019  

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2011 - 1 L 18/11  

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des BBVAnpG 2003/2004; Zulässigkeit der Zeichnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93  

    Gewerberecht: Anfechtbarkeit von Zusätzen zu einer Spielhallenerlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2000 - 5 A 2025/97  
  • VG Düsseldorf, 23.11.2006 - 4 K 3932/04  
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40018  

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 1 L 134/10  

    Niederschlag der Telefonkosten im konkreten Projekt zu den sonstigen den

  • VG Potsdam, 26.04.1994 - 1 K 54/93  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - 1 L 84/10  

    Vorliegen von Kosten als Voraussetzung der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - 1 L 53/11  

    Maßgeblichkeit des Gläubigerverhaltens für Bestimmung des Verjährungsbeginns in

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1989 - 10 S 492/87  

    Wiederaufarbeitungsanlage für Brennelemente; Klagebefugnis; Präklusion;

  • OVG Niedersachsen, 14.11.1994 - 12 L 6139/93  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1996 - 7 A 2946/93  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - 20 B 615/05  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - 20 B 616/05  
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2001 - 1 L 137/99  
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