Rechtsprechung
   BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96   

Defekte Vorderradbremse

§ 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher Selbstgefährdung, überlegenes Wissen

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 3426
  • NStZ-RR 1997, 51
  • NZV 1996, 461
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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98  

    Identifizierung anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten Fotos,

    Diese muss nämlich deutlich und zweifelsfrei in den Urteilsgründen zum Ausdruck kommen (BGH a.a.O., BayObLG, NZV 1995, 163, DAR 1996, 411).

    Erforderlich wäre jedoch eine ins einzelne gehende Beschreibung der Merkmale gewesen, die zwingend den Schluss auf die Ergiebigkeit des Beweisfotos zur Identifizierung der Betroffenen ergeben hätte (vgl. BayObLG, DAR 1996, 411, Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).

  • OLG Hamm, 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97  

    Beweisfoto, Bezugnahme, Foto, Geschwindigkeitsüberschreitung, Identifizierung,

    Eine solche Bezugnahme muss nämlich deutlich und zweifelsfrei in den Urteilsgründen zum Ausdruck kommen (BGH, a.a.O., BayObLG, NZV 1995, 163; DAR 1996, 411).

    Es werden vielmehr nur wenige, zudem allgemein gehaltene Identifizierungsmerkmale herausgearbeitet - männliche Person mittleren Alters, markante Gesichtsform, abstehendes Ohr, dunkler Haaransatz -, die auf eine Vielzahl von Personen zutreffen und nicht so detailliert beschrieben sind, dass sich etwa aus einer ins Einzelne gehenden Beschreibung der Merkmale zwingend der Schluss auf die Ergiebigkeit des Beweisfotos zur Identifizierung des Betroffenen ergeben hätte (vgl. dazu BayObLG, DAR 1996, 411; Senat, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 3 Ss OWi 1491/95 OLG Hamm).

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ss OWi 822/07  

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

    Ausnahmsweise sind Ausführungen zur Bildqualität dann entbehrlich, wenn sich aus der ins Einzelne gehenden Beschreibung der individuellen Merkmale des Betroffenen zwanglos ergibt, dass die in Augenschein genommenen Lichtbilder zur Identifizierung geeignet sind (zu vgl. BayObLG DAR 1996, 411 f; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.1999 - 4 Ss OWi 1484/98 -; OLG Hamm, Urteil vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
mehr
  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96  
    Das ist jedoch unschädlich, weil das Urteil Angaben über charakteristische Identifizierungsmerkmale enthält, die dem Senat die Prüfung ermöglichen, daß der Tatrichter zur Identifizierung generell geeignetes Bildmaterial verwendet hat (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG DAR 1996, 411, 412; SenE vom 30.01.1996 -Ss 532/94 B-).
  • AG Darmstadt, 09.10.2007 - 217 Ds 102 Js 15751/07  

    Überlassen eines Kraftrades an einen Dritten, der keine Fahrerlaubnis besitzt und

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht der rechtliche Ursachenzusammenhang nicht mehr, wenn sich in dem tatbestandlichen Erfolg gerade das mit einer Selbstgefährdung vom Opfer bewusst eingegangene Risiko verwirklicht und die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262; vgl. auch BayObLG, NStZ-RR 1997, 51 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96  

    Identifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichbildes,

    Solche Angaben waren hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil aufgrund eines ins Einzelne gehenden Vergleichs mehrerer charakteristischer Merkmale durch den Tatrichter zwingend auf die Geeignetheit des Frontfotos zur Identifizierung geschlossen werden könnte (BayObLG, DAR 1996, 411, Senat, Beschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 3 Ss OWi 181/97  

    Anforderungen an Urteilsgründe, wenn nicht auf ein von einem Verkehrsverstoß

    Im Rahmen dieser Beschreibung wären Angaben zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe, geboten gewesen, da anderenfalls nicht beurteilt werden kann, ob aufgrund möglicherweise schlechterer Qualität des Beweisfotos erhöhte Anforderungen an die gleichwohl erfolgte Identifizierung des Betroffenen zu stellen waren (BGH, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 02.04.1996 - 3 Ss Owi 192/96 -; BayObLG, DAR 1996, 411).
  • OLG Hamm, 06.01.1998 - 3 Ss OWi 1588/97  

    Bezugnahme auf ein von einem Verkehrsverstoß gefertigtes Lichtbild des

    Solche Angaben wären hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil aufgrund eines ins einzelne gehenden Vergleichs mehrerer charakteristischer Merkmale durch den Tatrichter zwingend auf die Geeignetheit des Frontfotos zur Identifizierung geschlossen werden könnte (BayObLG, DAR 1996, 411; Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • OLG Hamm, 05.01.1999 - 4 Ss OWi 1484/98  

    Absehen vom Fahrverbot, Fahrlässigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz

    Solche Angaben waren hier jedoch deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil aufgrund des ins einzelne gehenden Vergleichs mehrerer charakteristischer Merkmale durch den Tatrichter zwingend auf die Geeignetheit des Frontfotos zur Identifizierung geschlossen werden kann (zu vgl. BayObLG, DAR 1996, 411; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1451/95).
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