Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01   

Drehbarer Uhrenkandelaber

§ 16 Abs. 2 LBO, § 33 Abs. 2 StVO, Werbeanlage in Nähe einer Ampel;

§ 16 Abs. 6 StrG gilt auch dann, wenn die Sondernutzung unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht;

§ 114 S. 2 VwGO, ob ein Nachschieben von Ermessenserwägungen zulässig ist, ist zunächst eine Frage des materiellen Rechts und des Verwaltungsverfahrensrechts;

§§ 24 Abs. 1, 44 Abs. 2 GemO, Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 16 StrG) mit der Folge einer Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) bestimmen sollen, müssen vom Gemeinderat gefaßt werden, Ermessensfehler (§ 40 VwVfG), wenn sich die Verwaltung auf solche von ihr selbst erlassene Richtlinien stützt

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 24 Abs 1 GemO BW, § 44 GemO BW, § 16 Abs 1 StrG BW, § 16 Abs 6 StrG BW
    Richtlinienerlass für Sondernutzungserlaubniserteilung kein Geschäft der laufenden Verwaltung

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei)

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Werbeanlage; Uhrensäule; Ermessen; Ermessensrichtlinie; Zuständigkeit; Gemeinderat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO § 24 Abs. 1 § 44; StrG § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 6
    Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat

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  • rechtsportal.de

    GemO § 24 Abs. 1 § 44; StrG § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 6
    Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 24.10.2000 - 13 K 1094/99
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 294
  • DÖV 2002, 259
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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07  

    Nachträglicher Widerrufsvorbehalt bei Baugenehmigung

    Die Vorschrift, die ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung findet, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122; Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urteil vom 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20), enthält nach ihrem Wortlaut für die benannten Erlaubnisse und Genehmigungen weder eine dem § 16 Abs. 1 Satz 2 StrG entsprechende Regelung noch verweist sie auf die dortige Regelung.

    Die Entscheidung darüber steht in ihrem Ermessen, bei dessen Ausübung sie keinen anderen Bindungen unterliegt, als die sonst für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zuständige Behörde (vgl. Senatsurteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122; Nagel, StrG, 3. Aufl., § 16 Rn. 37; Lorenz/Will, StrG, 2. Aufl., Rn. 68; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rn. 273).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09  

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Aber selbst wenn der Widmungszweck kein Recht zur Benutzung des Weges zu Wartungszwecken umfassen sollte, könnte jedenfalls ein entsprechendes Sondernutzungsrecht nach Maßgabe von § 16 Abs. 6 Alt. 2 StrG durch Erteilung der Baugenehmigung gewährt werden, was allerdings im pflichtgemäßem Ermessen der Beklagten stünde (Senatsurteile vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122, und vom 14.04.2008 - 8 S 2322/07 - VBlBW 2008, 383).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01  

    Zulassungsregelung für durch privatrechtliches Kommunalunternehmen betriebene

    Werden - wie im vorliegenden Fall - allgemeine Richtlinien erlassen, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Vergabe von Liegeplätzen bestimmen sollen, so ist die Entscheidung hierüber grundsätzlich dem Gemeinderat vorbehalten (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 17.2.1999, NVwZ 1999, 1122 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 24.2.2000, GewArch 2000, 200 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001, VBlBW 2002, 122 ff.).
  • VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07  

    Sondernutzungserlaubnis für Alttextilcontainer; Altkleidercontainer;

    Dieses Konzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen werden (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, U. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 -, NVwZ-RR 2000, 837, 839; U. v. 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris Rn. 22, 26; B. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 6; Sauthoff, a.a.O., Rn. 652; ders. in: Müller/Schulz, FStrG, § 8 Rn. 10; ders., NVwZ 2004, 674, 683 f.; von Mannstein, Die Nutzung der öffentlichen Straßen, S. 366, 371).
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