Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95   

Durchschnittener Bremsschlauch

§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete Gefahr, 'kritische Situation';

§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 StGB, 'Absicht'

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1996, 88
  • NZV 1996, 37
  • JR 1997, 113
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung für die Herbeiführung einer konkreten Gefahr über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (Senat, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315 c StGB und Urteil vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315 b StGB).

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (Senat, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315 c StGB und Urteil vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315 b StGB).

    Verhielte es sich so, fehlte es an einer bereits eingetretenen konkreten Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB und es käme deshalb nur eine Strafbarkeit wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach Absatz 2 der Vorschrift in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. September 1995, aaO).

  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98  
    Die Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr dürfen zudem nicht überspannt werden (vgl. BGH NStZ 1985, 263, 264; 1996, 83 mit Anm. Berz; BGH JR 1997, 113, 114 mit krit. Anm. Renzikowski; BGHR StGB § 315 Abs. 1 Gefährdung 1; siehe auch Roxin, Strafrecht AT Bd. 1 3. Aufl. § 11 Rdn. 122 f., jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05  

    Entziehung Minderjähriger (Entziehung durch List; Qualifikation der konkreten

    Erforderlich ist ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei" (vgl. BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 3 und § 306a Abs. 2 Gesundheitsschädigung 1; vgl. auch Sonnen in Nomos-Kommentar, StGB 2. Aufl. § 235 Rdn. 23).
  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96  
    Aus ihnen läßt sich jedoch - ebenso wie aus der weiter im einzelnen mitgeteilten Ausführungen des Sachverständigen (UA 38 und 57 f.) - nicht herleiten, daß der Eingriff des Angeklagten zu einer kritischen Situation, einem "Beinaheunfall" geführt hat, also zu einem Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt wäre, daß "das noch einmal gutgegangen sei" (BGH NZV 1995, 325 ; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 3).
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