Rechtsprechung
| BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91 |
Ehemalige Richterin als Staatsanwältin
§ 22 StPO, Beteiligung einer Staatsanwältin, die im gleichen Verfahren als Richterin tätig war, ist revisionsrechtlich unbedenklich (Hinweis: vgl. für Baden-Württemberg aber § 11 Nr. 4 AGGVG)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StPO § 22
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 22 ff.
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1991, 595
- StV 1991, 546
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
Unbegründetes Befangenheitsgesuch gegen Richter des BGH (Vorbefassung mit einer …
Dem entspricht es, dass ein Richter, der an einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGH NStZ 1991, 595; 1994, 447).Dem entspricht es, dass ein Richter, der an einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGH NStZ 1991, 595; 1994, 447).
- BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93 Dem entspricht es, daß nach gefestigter Rechtsprechung ein Richter, der in einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGHSt 21, 142, 143; 24, 336 ff; BGH NStZ 1991, 595).
- BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95 Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135 ; NStZ 1991, 595).
