Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
27.08.1991
Aktenzeichen
1 StR 438/91
Dazu im Internet

dejure.org

ehemalige Richterin als Staatsanwältin

§ 22 StPO, Beteiligung einer Staatsanwältin, die im gleichen Verfahren als Richterin tätig war, ist revisionsrechtlich unbedenklich (Hinweis: vgl. für Baden-Württemberg aber § 11 Nr. 4 AGGVG)

Alpmann Schmidt

StPO § 22

Fundstellen
NStZ 1991, 595
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