Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
02.12.1970
Aktenzeichen
2 StR 455/70
Dazu im Internet

dejure.org

eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren

§ 156 StGB, "zuständige Behörde", Bedeutungslosigkeit einer eidesstattlichen Versicherung im Strafverfahren hinsichtlich der Schuldfrage, untauglicher (jedoch nicht strafbarer) Versuch, wenn der Täter rechtsirrig die Zuständigkeit für gegeben hält;

§§ 159, 156 StGB, keine Strafbarkeit des Hintermanns bei nicht strafbarem untauglichem Versuch des Haupttäters

Alpmann Schmidt

StGB § 156, 159, 48, 49a

Fundstellen
BGHSt 24, 38
NJW 1971, 525
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