Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
02.12.1970
Aktenzeichen
2 StR 455/70
Dazu im Internet
dejure.org
eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren
§ 156 StGB, "zuständige Behörde", Bedeutungslosigkeit einer eidesstattlichen Versicherung im Strafverfahren hinsichtlich der Schuldfrage, untauglicher (jedoch nicht strafbarer) Versuch, wenn der Täter rechtsirrig die Zuständigkeit für gegeben hält;
§§ 159, 156 StGB, keine Strafbarkeit des Hintermanns bei nicht strafbarem untauglichem Versuch des Haupttäters
Fundstellen
BGHSt 24, 38
NJW 1971, 525
NJW 1971, 525
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