Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1999 - II ZR 197/98   

Eigenmächtige Entnahme der Mieterträge

§§ 705 ff, 721 BGB, BGB-Gesellschaft, actio pro socio;

§ 273, § 242 BGB

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Entnahmen des BGB -Gesellschafters

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    BGB-Gesellschafter: Beweislast für das Recht auf Entnahmen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit des Einwands eigenmächtiger Entnahme durch klagenden Gesellschafter bei actio pro socio wegen unberechtigter Auszahlung

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei unberechtigten Entnahmen eines Gesellschafters

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit des Einwands eigenmächtiger Entnahme durch klagenden Gesellschafter bei actio pro socio wegen unberechtigter Auszahlung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 505
  • ZIP 2000, 136
  • MDR 2000, 167
  • WM 2000, 33
  • BB 2000, 58
  • DNotZ 2000, 524
  • DB 2000, 38



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04  

    Vermögensrecht - Übergang von ehemaligem Reichsvermögen auf den Bund

    (1) Die Verletzung eigener Pflichten durch den Gläubiger führt zwar grundsätzlich nur zu Gegenansprüchen des Schuldners und hindert den Gläubiger grundsätzlich nicht an der Geltendmachung seines Anspruchs (BGH, Urt. v. 8. November 1999, II ZR 197/98, NJW 2000, 505, 506; BAG, DB 1974, 2355, 2357 f.; Bamberger/Roth/Grüneberg, aaO, § 242 Rdn. 71; Palandt/Heinrichs, aaO, § 242 Rdn. 46; Soergel/Teichmann, BGB, 12. Aufl., § 242 Rdn. 287).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2007 - 24 U 161/06  

    Rechtsanwälte - Pflichten des angestellten Rechtsanwalts

    Zum einen gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BGH NJW 1971, 1747; 2000, 505; BAG NJW 1975, 229; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn. 46 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.11.2007 - 20 U 172/06  
    Ansprüche auf Rückzahlung unberechtigter Entnahmen sind Gesellschaftsvermögen (vgl. Palandt § 705, Rn. 29; Prütting, § 705, Rn. 27; als selbstverständlich hiervon ausgehend BGH, NJW 2000, S. 505 ).
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  • OLG Hamm, 04.01.2001 - 27 U 109/00  

    Veräußerung von Anteilen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Ausgleichspflicht

    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. BGH in NJW 2000, 505) Beklagte hat auch bei seiner Anhörung durch den Senat nichts für eine Berechtigung zu dieser Entnahme vom 04.08.1997 vorgetragen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1529/05  

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen der Inanspruchnahme eines gesetzlich

    Zwar mag ... das ihm durch Leistung des Beklagten auf den Umsatzsteuerjahresbescheid für 1994 zugeflossene Giralgeld der GbR unberechtigt entnommen haben, dies hat ggf. jedoch nicht zu Ansprüchen der GbR gegen diesen, sondern nur zu Ansprüchen der übrigen Gesellschafter gegen diesen geführt (vgl. BGH-Urteil vom 08. November 1999 II ZR 197/98, NJW 2000, 505, zur actio pro socio).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1528/05  

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts

    Zwar mag der Kläger das ihm durch Leistung des Beklagten auf den Umsatzsteuerjahresbescheid für 1994 zugeflossene Giralgeld der GbR unberechtigt entnommen haben, dies hat ggf. jedoch nicht zu Ansprüchen der GbR gegen diesen, sondern nur zu Ansprüchen der übrigen Gesellschafter gegen diesen geführt (vgl. BGH-Urteil vom 08. November 1999 II ZR 197/98, NJW 2000, 505, zur actio pro socio).
  • OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07  

    Wohnungseigentum - „Aufrechnung“ gegenseitiger Parkverstöße

    Bei Verletzung eigener Pflichten kann die eigene Rechtsausübung zwar unzulässig sein; es gibt aber keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen darf, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (siehe etwa BGH NJW 2000, 505; Palandt/Heinrichs § 242 Rn. 46).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05  

    Ausgleichsanspruch: Verlust bei Annahme eines neuen Vertragsangebots nach

    Abgesehen davon würde die Verletzung eigener Pflichten - hier: der eventuellen nachvertraglichen Pflicht, der Beklagten den zwischen der A & Co KG und B A geschlossenen Treuhandvertrag sogleich mitzuteilen - die Klägerin nicht an der Geltendmachung ihres Anspruchs hindern, sondern allenfalls Gegenansprüche der Beklagten entstehen lassen (vgl. BGH NJW 2000, 505, 506; NJW-RR 2005, 743, 745 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2007 - 6 U 78/06  

    Actio pro socio in Bezug auf einzuzahlende Pflichtbeiträge einer KG - Unwirksamer

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Sozialanspruch von jedem einzelnen Gesellschafter im eigenen Namen zugunsten der Gesellschaft geltend gemacht werden (vgl. nur BGH, NJW 1957, 1358; 1985, 2830, 2831; 2000, 505 f.).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 4 U 82/06  

    Bürgschaft unter der aufschiebenden Bedingung des wirksamen Zustandekommens einer

    Zwar kann nicht nur derjenige Rechte geltend machen, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BGH NJW 1971, 1747; NJW 2000, 505 f (506)).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 64/07  
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