Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
05.11.1997
Aktenzeichen
XII ZR 290/95
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§ 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 538 Nr. 4 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), keine Zurückverweisung bei lediglich unterschiedlicher Beantwortung der Frage, ob ein Schaden festgestellt werden kann

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Fundstellen
NJW 1998, 613
MDR 1998, 364
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