Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97   

Entgangene Beförderung

Art. 33 Abs. 2 GG, beamtenrechtlicher Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Auswahlkriterien, § 839 Abs. 3 BGB analog, Obliegenheit der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz;

§ 13 Abs. 4 Satz 2 GKG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    BBG § 8 Abs. 1 S. 2, § 23 ; BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene und Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen; Beförderungsdienstposten, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen rechtswidriger Nichtauswahl für - und entgangene Beförderung; Rechtsbehelfe, kein Schadenersatzanspruch eines Beamten bei Nichtgebrauch von -; Schadenersatz, kein Anspruch auf - für entgangene Beförderung bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen;; Beförderungsdienstposten, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen rechtswidriger Nichtauswahl für - und entgangene Beförderung;; Rechtsbehelfe, kein Schadenersatzanspruch eines Beamten bei Nichtgebrauch von -;; Schadenersatz, kein Anspruch auf - für entgangene Beförderung bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 107, 29
  • NJW 1998, 3288
  • DVBl 1998, 1083
  • NVwZ 1998, 1304
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Wird zitiert von ... (76)  

  • VG Düsseldorf, 06.05.2005 - 2 K 4552/03  
    BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, BVerwGE 107, 29; Urteil vom 17. Oktober 1985 - 2 C 12.82 - ZBR 1986, 179; Beschluss vom 23. September 1980 - 2 B 52.80 - Buchholz 232 § 79 Nr. 76.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, BVerwGE 107, 29; Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. November 1990 - III ZR 302/89 -, BGHZ 113, 17 m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, BVerwGE 107, 29; Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62/85 -, BVerwGE 80, 127; Urteil vom 26. November 1987 - 2 C 41.87 -, ZBR 1988, 222 f.; Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A 1.79 -, ZBR 1983, 182.

    BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, BVerwGE 107, 29; BGH, Urteil vom 15. November 1990 - III ZR 302/89 -, BGHZ 113, 17: Verschulden gegen sich selbst".

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, BVerwGE 107, 29; Urteil vom 26. November 1987 - 2 C 41/87 -, ZBR 1988, 222.

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97  

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener - bei

    Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung kann ein Beamter nach dem in § 839 Abs. 3 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken nicht verlangen, wenn er mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen das von ihm als rechtswidrig beanstandete Verhalten seines Dienstherrn, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nebst vorgeschaltetem Verwaltungsverfahren, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (im Anschluß an das Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Das hat der beschließende Senat für Schadenersatzansprüche eines Beamten wegen unterbliebener Beförderung in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 (NJW 1998, 3288 f. ) im einzelnen dargelegt.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 (a.a.O. S. 3289) dargelegt hat, darf die - auch wiederholte - Inanspruchnahme von Rechtsschutz als solche bei künftigen Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen nicht zum Nachteil des Beamten bewertet werden.

    Nimmt ein Beamter von ihm eine für rechtswidrig gehaltene Benachteiligung hin, muß er das in einem späteren Schadenersatzprozeß gegen sich gelten lassen (vgl. Urteil vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 , a.a.O. S. 3289).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03  

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Nach dem auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB tritt die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht ein, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (vgl. Urteile vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 - m.w.N. und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 22.97 - Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 2 ).

    Denn der zeitnah in Anspruch genommene Primärrechtsschutz ist nach Durchführung des Vorverfahrens am ehesten zur Aufklärung und Würdigung komplexer Verwaltungsentscheidungen - wie hier der Auswahl unter vielen Beförderungsbewerbern - geeignet (vgl. Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - a.a.O. S. 32).

    Hat eine schuldhafte Verletzung der festgelegten Auslesekriterien durch den Dienstherrn adäquat kausal zu einem Schaden des Beamten geführt, so kann dies einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - BVerwGE 80, 123 und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - a.a.O. S. 31 m.w.N.).

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