Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99   

Erhöhter Ablösebetrag

§ 68 VwGO, reformatio in peius nur nach Anhörung, §§ 71, 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO;

§ 48 VwVfG, kein schutzwürdiges Vertrauen bei Einleitung eines Widerspruchsverfahrens

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Alpmann Schmidt

    VwGO §§ 71, 79 Abs. 2 S. 2, 117 Abs. 4 S. 2, 138 Nr. 6; VwVfG § 48; VermG § 36 II

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung zu der beabsichtigten Verböserung; Verfahrensfehler; Kausalität.

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 3793
  • NVwZ 1999, 1218
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 867/10  

    Abgrenzung zwischen sog. Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen i.R.e.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218 = juris, m. w. N.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999 8 B 61.99 -, a. a. O.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999 8 B 61.99 -, a. a. O.

    vgl. i. d. S. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999 8 B 61.99 -, a. a. O.

  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01  

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche

    Damit ist jedoch kein Verbot der Verböserung zulasten des - dort nicht gesondert erwähnten - Widerspruchsführers ausgesprochen; vielmehr hat der Senat mit Beschluss vom 19. Mai 1999 - BVerwG 8 B 61.99 - (Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 4) diese Regelung umgekehrt so verstanden, dass mangels abschließenden Charakters neben ihr die Anhörungspflicht des § 71 VwGO bei einer beabsichtigten Verböserung eingreife und dann die Anhörung des Widerspruchsführers geboten sei.

    Zwar wäre sie dazu von Gesetzes wegen gemäß § 71 VwGO verpflichtet gewesen (vgl. Beschluss vom 19. Mai 1999 - BVerwG 8 B 61.99 - a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06  

    Die Abgaben erhebende Behörde ist im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen

    Auch ist die Beitragserhebung im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen insoweit nicht bundesrechtlich determiniert und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 10.09.1998 - 8 B 103.98 -, juris; Beschl. v. 10.09.1998 - 8 B 102.98 -, juris; Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 14.94 -, NVwZ-RR 1996, 465; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; vgl. auch Beschl. v. 19.05.1999 - 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218; Beschl. v. 05.03.1997 - 8 B 37.97 -, Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 86; Beschl. v. 12.08.1991 - 8 B 108.91 -; Urt. v. 07.07.1989 - 8 C 86.87 -, BVerwGE 82, 215 - jeweils zitiert nach juris; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.11.2007 - 1 L 1/07 -, juris) zur Verpflichtung der Kommunen, einen entstandenen Erschließungsbeitragsanspruch ggfs. auch im Wege der Nacherhebung auszuschöpfen, nicht unmittelbar einschlägig.

    Ein Beitragsbescheid ist nach seinem Tenor grundsätzlich ausschließlich belastender Verwaltungsakt und enthält keine begünstigende Regelung des Inhalts, "mehr" werde von dem jeweiligen Beitragsschuldner nicht verlangt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; vgl. auch Beschl. v. 19.05.1999 - 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218 - jeweils zitiert nach juris).

mehr
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06  

    E.ON Ruhrgas - Langfristige Gasverträge sind wettbewerbswidrig

    Die Betroffene beruft sich ohne Erfolg darauf, dass bei einer in das Ermessen der Verwaltungsbehörde gestellten Entscheidung eine verfahrensfehlerhaft unterbliebene Anhörung zur Aufhebung des Verwaltungsakts führen kann (vgl. BVerwG NVwZ 1999, 1218, 1219).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1839/02  
    Auch wenn bei gebundenen Entscheidungen ein Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides auf der Grundlage des § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO ausnahmsweise, etwa im Fall der verfahrensfehlerhaft unterbliebenen Anhörung des Widerspruchsführers, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 8 B 61/99 -, NVwZ 1999, 1218, oder im Fall eines groben Verfahrensfehlers, vgl. den Beschluss des Senats vom 21. Januar 2003, a.a.O., anzunehmen sein sollte, wäre ein Rechtsschutzbedürfnis der Kläger zu verneinen.

    Dass etwa wie im Fall der unterbliebenen Anhörung die Möglichkeit einer Rücknahme des Widerspruchs genommen und damit eine Einstellung des Widerspruchsverfahrens ohne Verböserung ausgeschlossen würde, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999, a.a.O., ist für den hier geltend gemachten Verfahrensfehler nicht zu erkennen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 8 S 2121/00  

    Verböserung im Widerspruchsverfahren - vorherige Anhörung

    Dies gilt nach der Neufassung des § 71 VwGO nicht nur für den Fall der Heranziehung neuer Tatsachen, sondern auch für die aufgrund bekannter Tatsachen erfolgende rechtliche Neubewertung (BVerwG, Beschl. v. 19.5.1999 - 8 B 61.99 - NVwZ 1999, 1218, 1219; Dolde in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 71 Rn. 5 und 8).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 26.01  

    Abhilfeentscheidung; erstmalige beschwerende -; Vor-, Widerspruchsverfahren;

    Es ist deshalb auf die generelle Vorschrift von § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO zurückzugreifen (zu deren Ergänzungsfunktion vgl. Beschluss vom 19. Mai 1999 - BVerwG 8 B 61.99 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 4 S. 1 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04  

    Zweckvereinbarungen im Ausbaubeitragsrecht?

    Dem Widerspruchsführer steht damit die Dispositionsbefugnis über seinen Widerspruch nicht mehr zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999, NVwZ 1999, 1218 [1219] unter Aufrechterhaltung des Urteils vom 31. August 1973, BVerwGE 44, 64 [66]).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 (Kart) 1/06  

    Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB

    Die Betroffene beruft sich ohne Erfolg darauf, dass bei einer in das Ermessen der Verwaltungsbehörde gestellten Entscheidung eine verfahrensfehlerhaft unterbliebene Anhörung zur Aufhebung des Verwaltungsakts führen kann (vgl. BVerwG NVwZ 1999, 1218, 1219).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08  

    Anforderung an die Darlegung von Verfahrensmängeln und enstlichen

    Soweit - wahrscheinlich - eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Funktionsvorgängerin der Beklagten gerügt werden soll, berücksichtigt der Kläger zudem nicht ausreichend, dass Verfahrensmängel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO grundsätzlich nur solche des gerichtlichen Verfahrens sein können und Verfahrensmängel des Verwaltungsverfahrens nur ausnahmsweise zugleich als Verfahrensmängel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO in Betracht kommen, nämlich dann, wenn sie sich unmittelbar auf das gerichtliche Verfahren auswirken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.5. 1999 - BVerwG 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218 ff. [1219]), weil ihretwegen Grundsätze und Vorschriften des Prozessrechts nicht mehr ihren Zweck zu erfüllen vermögen (Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 124 Rn. 13 i. V. m. § 132 Rn. 21a).
  • VG Saarlouis, 18.09.2009 - 10 K 660/08  

    Darlegungslast und zum Darlegungsumfang bei behauptetem unbewussten Drogenkonsum

  • VG Minden, 16.11.2009 - 4 K 2749/08  
  • OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03  
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 14 A 250/00  

    Altablagerung, Gewässerverunreinigung, Gefahrerforschung, Veranlasser

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2008 - 1 O 39/08  

    Untätigkeitsklage: Verlängerung und Neueinräumung von Stellungnahmefristen in

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht