Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59   

Erkennungsdienstliche Unterlagen - homosexuelle Vergehen

§ 81b StPO;

Art. 6 Abs. 2 MRK, Art. 2 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b
    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 11, 181
  • NJW 1961, 57
  • NJW 1961, 571
  • DÖV 1961, 267
  • DVBl 1961, 379
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Wird zitiert von ... (29)  

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79  

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

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  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66  

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 181 ) ergeben sich jedoch aus dieser bundesrechtlichen Vorschrift, die entgegen der Ansicht der Revision verfassungsrechtlich einwandfrei ist, auch die Grenzen für die Berechtigung der Behörde, einmal aufgenommene Unterlagen aufzubewahren.

    Die Grenzen für die Berechtigung der Polizeibehörde zur Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen ergeben sich im Einzelfall aus der Zweckbestimmung dieser Unterlagen (BVerwGE 11, 181 ).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79  

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

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