Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1993 - XI ZR 167/92   

Ersteigertes Grundstück

§ 1191 BGB, vereitelte Grundschuldrückgewähr, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, (hier keine) Eingriffskondiktion (kein Eingriff in den Zuweisungsgehalt)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Ansprüche des früheren Eigentümers nach Ablösung des valutierten Restes eines Grundschuld durch Ersteher

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch gegen Grundschuldgläubiger nach Löschungsbewilligung für vor Ablösung bereits nicht mehr valutierten Betrag

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • Der Betrieb (Leitsatz)

    Grundstücksversteigerung: Nicht mehr valutierter Teil einer Grundschuld

Verfahrensgang

  • LG Flensburg, 19.10.1990 - 3 O 184/90
  • OLG Schleswig, 27.07.1992 - 4 U 270/90
  • BGH, 23.03.1993 - XI ZR 167/92

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 1919
  • ZIP 1993, 664
  • MDR 1993, 755
  • DB 1993, 1084
  • Rpfleger 1993, 415
  • DNotZ 1994, 47
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG München, 10.11.2005 - 6 U 5164/04  

    Immobilien - Bereicherung: Befreiung vom Erbbaurecht für den Nichtberechtigten

    Denn sie seien nicht Inhaber einer Eigentümergrundschuld gewesen; die Vereitelung lediglich schuldrechtlicher Ansprüche auf Rückgewähr des Sicherungsmittels stelle nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1993, 1919 f.) keinen Eingriff in eine dingliche Rechtsposition dar.

    Sie meinen, die der Entscheidung BGH NJW 1993, 1919 f. zugrunde liegende Fallgestaltung sei mit dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt bereits deshalb nicht vergleichbar, weil hier das durch die Grundschuld gesicherte Darlehen in Höhe von EUR 42.437,23 zum Zeitpunkt der Teilungsversteigerung in voller Höhe getilgt gewesen sei.

    Denn diese Rechtsfigur setzt, wie das Landgericht zutreffend befunden hat, mit dem Tatbestandsmerkmal "auf dessen Kosten" die nachteilige Veränderung einer den Klägern im Sinne eines subjektiven Rechts zugewiesenen Rechtsposition voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1993, 1919 f. m.w.N.).

    Die Beeinträchtigung eines solchen schuldrechtlichen Anspruchs greift indes nicht in eine dingliche Rechtsposition der Kläger ein; denn der bloße Anspruch auf einen Gegenstand (hier: das Sicherungsmittel) weist/wie der Bundesgerichtshof wiederholt befunden hat (vgl. NJW 1993, 1919, 1919) diesen nicht etwa dem Anspruchsinhaber zu, sondern belässt ihn beim Eigentümer bzw. Rechtsinhaber, hier der Landesbodenkreditanstalt als Sicherungsnehmerin.

  • BGH, 09.05.2007 - IV ZR 182/06  

    Zwangsvollstreckung - Zuzahlungsansprüche

    b) Der vom Berufungsgericht nach einem Zwangsversteigerungsverfahren bejahte Anspruch aus § 816 Abs. 2 BGB ist grundsätzlich anerkannt, wenn zwischen dem Grundpfandrechtsgläubiger und dem Ersteigerer eine Leistungsbeziehung besteht (BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87 - NJW 1989, 1349 unter III, insofern in BGHZ 106, 375 nicht abgedruckt; OLGR München 2006, 562; Stöber, ZVG 18. Aufl. § 50 Rdn. 3 a.E.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - NJW 1993, 1919 unter I 2 b bb).

    c) Ob bei fehlender Leistungsbeziehung eine analoge Anwendung von § 50 ZVG in Betracht kommt (so OLGR Hamm 2002, 276 gegen BGH, Urteil vom 23. März 1993 aaO unter II), bedarf keiner Erörterung.

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03  

    Ansprüche des früheren Eigentümers gegen den Ersteher eines Grundstücks nach

    Das mag deshalb zweifelhaft sein, weil die Banken mit den Löschungsbewilligungen in erster Linie die vertraglichen Rückgewähransprüche erfüllen wollten (BGHZ 106, 375 ff. mit nicht vergleichbarer Fallgestaltung; BGH, Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - ZIP 1993, 664 unter I 2 b bb).

    Denn der Ersteher hat nichts dadurch auf Kosten des früheren Eigentümers erlangt oder erspart, daß ihm der Grundbesitz wegen eines Gebotes, das sich aus bestehenbleibenden Rechten und einem Bargebot zusammensetzt, zugeschlagen worden ist, er aber diesen Betrag nicht hat aufwenden müssen; ein solcher Anspruch kann sich auch nicht aus der Vereitelung des Rückgewähranspruchs zum Nachteil des früheren Eigentümers ergeben (vgl. BGHZ 155, 63, 68; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1974 - V ZR 231/73 - NJW 1974, 2279 unter a; vom 2. Mai 1990 - XII ZR 20/89 - WM 1990, 1253 unter 1 b aa; vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - ZIP 1993, 664 unter I 2 b).

mehr
  • BGH, 27.10.2011 - V ZR 64/11  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

    Mit der Rückzahlung des Darlehens wird dann zwar der (schuldrechtliche) Rückgewähranspruch aus dem Sicherungsvertrag fällig, der Schuldner erwirbt dadurch aber noch keine Rechte an der nach § 1192 Abs. 1 Halbs. 2 BGB nicht von dem Bestand einer Forderung abhängigen Grundschuld (Senatsurteil vom 28. Mai 1976 - V ZR 208/75, NJW 1976, 2132, 2133; BGH, Urteile vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375, 378 und vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92, NJW 1993, 1919).
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 U 184/01  

    Ansprüche der früheren Eigentümer

    Das Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - NJW 1993, 1919 f. - betrifft nur die Vorschrift des § 50 Abs. 1 Satz 1 ZVG, nicht den Absatz 2.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht