Rechtsprechung
| BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94 |
Extraradio
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, bayerisches Medienrecht, grundgesetzkonforme Auslegung der bayerischen Verfassung (vgl. Art. 142 GG)
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- DFR
'extra-radio'
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Extra-radio
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundrecht der Rundfunkfreiheit - Geltung auch für Bewerber um eine Rundfunklizenz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Private Programmanbieter und Rundfunkfreiheit
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Private Programmanbieter nach Bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von "extra radio" gegen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Private Programmanbieter nach Bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von "extra radio" gegen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Stellung privater Rundfunkveranstalter in Bayern
- kommunikationsseminare.eu
, S. 24 (Ausführliche Zusammenfassung)
Rundfunk - "Extra-Radio"
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.2.1998 ("extra radio")" von RA Dr. Stefan Hepach, original erschienen in: ZUM 2006, 530 - 535.
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 25.03.1994 - 125-VI-92
- BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94
- BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 661/94
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 97, 298
- NJW 1998, 2659
- DVBl 1998, 469
- ZUM 1998, 306
- K&R 1998, 207
- MMR 1998, 425
- MMR 1998, 196
- NVwZ 1998, 1060
- DÖV 1998, 469
- afp 1998, 198
Wird zitiert von ... (76)
- VerfGH Bayern, 26.10.2001 - 69-VI-00 In diesem Zusammenhang dürfe die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 (VerfGH 47, 66 ff.), nach der die Rundfunkanbieter gegenüber der Beschwerdeführerin als der alleinigen Trägerin des Grundrechts aus Art. 111 a BV nur geltend machen könnten, diese habe bei der Anbieterauswahl den Gleichheitssatz und das Willkürverbot verletzt, nicht herangezogen werden, weil sie vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden sei (vgl. BVerfGE 97, 298/310 ff.).
Hier gelte auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1998 (BVerfGE 97, 298 ff.) der Grundsatz, dass entscheidende Teile der medienrechtlichen Verfügungsbefugnis bei der Beschwerdeführerin verbleiben müssten, weil andernfalls Art. 111 a Abs. 2 Satz 1 BV unterminiert würde; das Bundesverfassungsgericht habe den öffentlich-rechtlichen Trägerschaftsvorbehalt des Art. 111 a Abs. 2 Satz 1 BV nicht in Frage gestellt.
Damit sind im Geltungsbereich des bayerischen Medienrechts insbesondere auch private Rundfunkanbieter Träger des bundesverfassungsrechtlichen Grundrechts der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfGE 97, 298/310 ff.).
Das Bundesverfassungsgericht stellt indes in Auslegung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. auch Art. 31 GG) maßgeblich darauf ab, dass auch in Bayern die privaten Anbieter die alleinigen Produzenten des Programms sind und die Aufgabe der Beschwerdeführerin sich darauf beschränkt, Programmangebote Privater zu genehmigen (vgl. BVerfGE 97, 298/311 ), sowie nach der Genehmigung des Anbietervertrags die Beachtung der allgemeinen Programmgrundsätze und die Einhaltung der Programmausrichtung und des Programmschemas zu kontrollieren (vgl. BVerfGE 97, 298/312).
Stellt sich die nach den bayerischen Mediengesetzen zugelassene Tätigkeit der privaten Anbieter der Sache nach als Programmgestaltung dar, dann kann ihnen der Schutz der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vorenthalten werden "(vgl. BVerfGE 97, 298/312).
...Denn selbst wenn der BLM auch im Verhältnis zu den privaten Rundfunkanbietern der Schutz der Rundfunkfreiheit zukäme, wäre sie nicht davon entbunden, den Grundrechtsschutz auf der Anbieterseite zu beachten." (vgl. BVerfGE 97, 298/314).
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 (VerfGH 47, 66 ff.), die privaten Rundfunkanbietern eine verfassungsrechtliche Stellung als Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit abspricht und sie darauf verweist, hinsichtlich der Auswahl der Anbieter allenfalls den Gleichheitssatz und das darin verankerte Willkürverbot geltend zu machen (vgl. VerfGH 47, 66/73 f.; ebenso VerfGH 43, 170/180 ff.; 46, 191/198 ff.), aufgehoben (vgl. BVerfGE 97, 298).
Unbeschadet dessen ist es dem Verfassungsgerichtshof nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unbenommen, Art. 111 a BV im Sinn des Verbots unmittelbarer privater Trägerschaft von Rundfunk in Bayern auszulegen und die entsprechenden organisationsrechtlichen Regelungen des Landesmedienrechts für vereinbar mit Art. 111 a BV zu halten (vgl. BVerfGE 97, 298/315).
Das wird besonders deutlich daran, dass das Bundesverfassungsgericht den privaten Anbietern zubilligt, die Kernfunktion des Rundfunks, nämlich die Programmgestaltung, wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 97, 298/312), und andererseits der Beschwerdeführerin nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs eine umfassende Programmverantwortung zusteht (vgl. VerfGH 43, 170/181; 46, 191/198).
Eine Lösung dieses Konflikts ausschließlich durch Zurücktreten des Landesverfassungsrechts hat das Bundesverfassungsgericht nicht für erforderlich gehalten (vgl. BVerfGE 97, 298/314 f.).
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind es die privaten Anbieter, die ungeachtet der gesetzlichen Veranstaltereigenschaft der Beschwerdeführerin die Kernfunktion des Rundfunks, nämlich die Programmgestaltung, wahrnehmen (vgl. BVerfGE 97, 298/312).
Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch im bayerischen Medienrecht die privaten Anbieter tatsächlich die alleinigen Produzenten des Programms sind, dass die Programme weder im Auftrag noch nach Weisung der Beschwerdeführerin, sondern von den privaten Anbietern im Rahmen ihrer Gestaltungsfreiheit hergestellt werden und sich die Aufgabe der Beschwerdeführerin darauf beschränkt, die Programmangebote Dritter zu genehmigen (vgl. BVerfGE 97, 298/311 ).
Die privaten Veranstalter üben mit der Programmgestaltung eine Kernfunktion des Rundfunks aus, die unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG steht (vgl. BVerfGE 97, 298/312).
Der Beschwerdeführerin kommt dabei vor allem die Funktion zu, die öffentlich-rechtliche Letztverantwortung zu tragen und zur Optimierung des den privaten Anbietern obliegenden Teils der Programmgestaltung (vgl. dazu auch § 7 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 HFS) diese einerseits zu beraten, zugleich aber zu überwachen, ob sie die tragenden Prinzipien und die Grenzen der Ausgewogenheit des Gesamtangebots und der Meinungsvielfalt einhalten (vgl. VerfGH 39, 96/159 f.) - wie dies in der Praxis schon jetzt regelmäßig der Fall gewesen ist (vgl. insoweit BVerfGE 97, 298/312).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
Die Gefahr der Einflussnahme auf die im Kern der Grundrechtsgarantie stehende Programmfreiheit ist bei der Entscheidung über die Zulassung der Bewerber besonders groß; denn es lässt sich nicht ausschließen, dass die Einstellung zu dem angebotenen Programm in die Auswahlentscheidung einfließt oder dass Bewerber schon im Vorfeld inhaltliche Anpassungen vornehmen, von denen sie sich eine Erhöhung ihrer Zulassungschancen versprechen (BVerfGE 97, 298 [313]).Diese objektivrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers dient zugleich der Sicherung der grundrechtlichen Position der Rundfunkveranstalter im Rahmen der vom Gesetzgeber zulässigerweise geschaffenen Rundfunkordnung (BVerfGE 97, 298 [313]).
Die objektiv-rechtlichen Verpflichtungen des Rundfunkgesetzgebers dienen auch der Sicherung der grundrechtlichen Position der Rundfunkveranstalter im Rahmen der vom Gesetzgeber zulässigerweise geschaffenen Rundfunkordnung (vgl. BVerfGE 97, 298 [313] m. w. N.).
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
Die Programmanbieter nach bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit, auch wenn sie rechtlich nicht als Veranstalter gelten (vgl. BVerfGE 97, 298 ).Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).
Die allgemeinen Vorgaben für die Veranstaltung privaten Rundfunks sind ungeachtet der in Art. 2 BayMG 1992/2003 vorgesehenen Trägerschaft durch die Landeszentrale (dazu vgl. BVerfGE 97, 298 ) in der Erwartung des Wettbewerbs mehrerer privatwirtschaftlich finanzierter Programmangebote untereinander konzipiert worden und zielen auf eine Ausgewogenheit des Gesamtangebots der nach dem bayerischen Medienrecht im Verbreitungsgebiet veranstalteten Programme (Art. 4 BayMG 1992/2003).
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 61, 82 ; 77, 275 ; 76, 69 ; 93, 1 ; 97, 298 ; 101, 106 ; 103, 142 ; stRspr).Hierbei muss das Gericht das Verfahrensrecht in einer Weise auslegen und anwenden, die dem Gebot effektiven Rechtsschutzes Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 97, 298 ).
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 61, 82 ; 77, 275 ; 79, 69 ; 93, 1 ; 97, 298 ; 101, 106 ; 103, 142 ; stRspr).Hierbei muss das Gericht das Verfahrensrecht in einer Weise auslegen und anwenden, die dem Gebot effektiven Rechtsschutzes Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 97, 298 ).
- BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage, …
Die Fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang hier nicht (auch) strikt normierungsbedürftige Zugangsvoraussetzungen und/oder Auswahlkriterien für die Beteiligung Privater am (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk in Bayern berührt sind (vgl. hierzu BVerfGE 97, 298, 313 f.; 83, 238, 319, 322 ff.; 73, 118, 182 ff.; 57, 295, 327 mit Hinw. auf BVerfGE 43, 291, 316 f.; 33, 303, 345), kann und muß der Senat offenlassen.Der Senat hält es nicht von vornherein für ausgeschlossen, daß neben den Anbietern von Hörfunkprogrammen (vgl. hierzu BVerfGE 97, 298, 311 ff.) auch die Beklagte Trägerin des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sein kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage offengelassen, und zwar dies gerade auch in bezug auf die Beklagte (vgl. BVerfGE 97, 298, 314; vgl. schon den Beschluß des Ersten Senats, 1. Kammer, vom 9. Juli 1993 - 201 BvR 748/93 - DVBl 1993, 1203 f.).
Soweit nämlich die Beklagte hier den "Altanbietern" und sonstigen Bewerbern (um die Beteiligung am Rundfunk als Anbieter) wie eine staatliche Zulassungsstelle gegenübertritt, steht zumindest auch diesen das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und daraus folgend ein Grundrechtsbeachtungsanspruch zu (BVerfGE 97, 298, 311 ff.).
- VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02 Damit sind im Geltungsbereich des bayerischen Medienrechts auch private Rundfunkanbieter Träger des bundesverfassungsrechtlichen Grundrechts der Rundfunkfreiheit (vgl. VerfGH 54, 165/170 f.; BVerfGE 97, 298/310 ff.).
Dem Verfassungsgerichtshof ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unbenommen, Art. 111 a BV im Sinn des Verbots unmittelbarer privater Trägerschaft von Rundfunk in Bayern auszulegen und die entsprechenden organisationsrechtlichen Regelungen des Landesmedienrechts für vereinbar mit Art. 111 a BV zu halten (vgl. BVerfGE 97, 298/315).
Trotz dieser Stellung der Landeszentrale darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den privaten Rundfunkanbietern der Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vorenthalten werden; es muss vielmehr bei Auslegung und Anwendung des Art. 111 a BV beachtet werden (so BVerfGE 97, 298/315).
Denn bei dieser Entscheidung hat die Landeszentrale stets zu berücksichtigen, dass dem Rundfunkanbieter das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit zur Seite steht (vgl. VerfGH 54, 165/170 f.; BVerfGE 97, 298/310 ff.).
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Die Gerichte müssen das Verfahrensrecht in einer Weise auslegen und anwenden, die dem Gebot effektiven Rechtsschutzes genügt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 97, 298 ). - BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03 Die Gefahr der Einflussnahme auf die im Kern der Grundrechtsgarantie stehende Programmfreiheit ist bei der Entscheidung über die Zulassung der Bewerber besonders groß; denn es lässt sich nicht ausschließen, dass die Einstellung zu dem angebotenen Programm in die Auswahlentscheidung einfließt oder dass Bewerber schon im Vorfeld inhaltliche Anpassungen vornehmen, von denen sie sich eine Erhöhung ihrer Zulassungschancen versprechen (BVerfGE 97, 298 ).
Diese objektivrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers dient zugleich der Sicherung der grundrechtlichen Position der Rundfunkveranstalter im Rahmen der vom Gesetzgeber zulässigerweise geschaffenen Rundfunkordnung (BVerfGE 97, 298 ).
Die objektiv-rechtlichen Verpflichtungen des Rundfunkgesetzgebers dienen auch der Sicherung der grundrechtlichen Position der Rundfunkveranstalter im Rahmen der vom Gesetzgeber zulässigerweise geschaffenen Rundfunkordnung (vgl. BVerfGE 97, 298 m.w.N.).
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
b) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes richtet sich auch an den die Verfahrensordnung anwendenden Richter (vgl. BVerfGE 97, 298 ). - BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
- OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
Ausschreibung und Zuweisung der Übertragungskapazität Dresden Fernsehkanal 48
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02
Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.
- VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber einer Auswahlentscheidung, die …
- VG Lüneburg, 18.09.2007 - 1 B 20/07
Vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlentscheidung aufgrund von …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Kompetenzverteilung im dualen Rundfunksystem mit Verfassungs- und …
- VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04
Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur …
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97
Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig
- BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04
- BVerfG, 15.12.2003 - 1 BvR 2378/03
Inhalt der Kunstfreiheit; Zur Überprüfung der Auswahlpraxis einer Rundfunkanstalt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 2051/03
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Vortrag der tatsächlichen Umstände der …
- VG Lüneburg, 07.12.2004 - 1 B 73/04
Zum Bewerbungsverfahrensanspruch und zum effektiven Rechtsschutz bei …
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten …
- BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98
Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt …
- BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der …
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04
Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche …
- VG Lüneburg, 19.03.2007 - 1 B 46/06
Ausscheiden einer Bewerberin wegen Nichterfüllung des geforderten …
- VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08
Sicherungsanordnung wegen mangelhafter Begründung einer Auswahlentscheidung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02
"TV-Duell" ohne Westerwelle
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 7394/02
- VG Stuttgart, 20.12.2004 - 1 K 4276/04
Anforderungen an die medienrechtliche Zuverlässigkeit eines privaten …
- OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
Internationale Rechtshilfe
- BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Kanzlerduell
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 7790/00
- BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05
Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich; …
- BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07
Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines …
- BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
Rundfunkfreiheit; Eingriff (strafgerichtliche Verurteilung); Verletzung (Schranke …
- BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06
Anfechtungsbefugnis eines durch den Hauptversammlungsbeschluss einer …
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
Ausstrahlungsverbot für Kampfsportsendungen
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2003 - 12 A 10502/03
Rundfunkgebührenrecht, Rundfunk, Rundfunkgebühr, Gebühr, Gebührenbefreiung, …
- BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 6/03 R
Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Landesmedienanstalt - betreiben eines …
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person
- BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge …
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05
Anforderungen an den Rechtsschutz gegen erledigte Verwaltungsakte
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10
Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behörden-Gutachten
- BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
Aufsichtsgremien des Rundfunks
- BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsbedürfnisses für Umschulungsmaßnahmen
- VG München, 18.08.2006 - M 17 S 06.2945
Sportwettenwerbung bei Privatsendern
- VG Hannover, 29.09.2008 - 7 B 3575/08
Konkurrentenstreit zwischen Fensterprogrammveranstaltern; Ausschreibung; …
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92
- OLG Celle, 23.05.2002 - 222 Ss 34/02
Verbotene Schleichwerbung im Privatrundfunk: Begriff des …
- StGH Baden-Württemberg, 24.01.2005 - GR 2/04
Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation durch den Landtag nach dem …
- VG Lüneburg, 12.09.2007 - 1 B 15/07
Ausschluss eines Mitbewerbers durch dreimalige Ausschreibung und Änderung des …
- VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8195/09
- VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
- OVG Sachsen, 16.09.2004 - 3 B 985/02
Zulassung von Rundfunkveranstaltern, Zulassungsvoraussetzungen, …
- VGH Bayern, 30.11.2009 - 7 B 06.2960
Rundfunkfreiheit; Frequenzsplitting; Zuteilung von Sendezeiten; …
- VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 694/09
Kein Auskunftsanspruch bei Gefährdung behördlicher Maßnahmen
- BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10
Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Verteilung von Sendefrequenzen und Aufteilung …
- BVerfG, 12.03.2003 - 2 BvR 996/02
- VGH Bayern, 01.09.2003 - 7 B 01.2707
Rundfunkgebührenbefreiung, private Rundfunkveranstalter bzw. -anbieter, …
- VG Sigmaringen, 24.11.2008 - 1 K 865/07
Dezentrale Planstellenzuweisung an Finanzämter
- VGH Bayern, 03.12.2008 - 21 AE 07.693
Versorgung aus der Notarkasse; Zuständigkeit des Gerichts; Antrag auf Erlass …
- BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
- OLG München, 12.05.2000 - 21 U 2966/00
Anwendbares Recht für Gegendarstellungsanspruch gegen den Sender Pro7; …
- BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
- VG Stuttgart, 23.10.2002 - 1 K 2925/02
Zuweisung von Übertragungskapazitäten; Prüfungsmaßstab
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2003 - 2 B 11374/03
- VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02
Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a …
- VG Hannover, 17.07.2003 - 6 B 2458/03
Zur mittelbaren rechtlichen Abhängigkeit des Fensterprogrammanbieters vom …
- KG, 30.09.2011 - 1 Ws (B) 179/09
Jugendmedienststaatsvertrag, Anbieter, Admin
