Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99   

Falsch eingestellter Datumsstempel

§ 212a ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 174 ZPO), Beweiserhebung über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels, volle Beweisweiswürdigung im Freibeweisverfahren

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    Beweis für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 814
  • MDR 2000, 290
  • BB 2000, 277
  • VersR 2000, 1129



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist

    Bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels gilt, auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Begründung des Rechtsmittels geht, der so genannte Freibeweis (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814, unter II 2 m.w.Nachw.).

    Im Rahmen des Freibeweises können deshalb auch eidesstattliche Versicherungen berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02, NJW 2003, 2460, unter II 2; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999, aaO, jeweils m.w.Nachw.).

    Eine eidesstattliche Versicherung reicht allerdings für sich genommen regelmäßig nicht zum Nachweis der Fristwahrung aus (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999, aaO, m.w.Nachw.).

    Falls das Berufungsgericht zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass die vorgelegte eidesstattliche Versicherung keinen vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung erbringt, hätte es die Parteien hierauf hinweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 1991, aaO, unter II 2 c m.w.Nachw.) und ihnen Gelegenheit geben müssen, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999, aaO).

  • BGH, 07.05.2002 - I ZB 30/01  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Berufungsgericht hat den dem Kläger als Rechtsmittelführer insoweit obliegenden vollen Beweis (vgl. BGH, Beschl. v. 4.6.1992 - IX ZB 10/92, NJW-RR 1992, 1338, 1339; Beschl. v. 7.12.1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814; Urt. v. 24.4.2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722, 2723, jeweils m.w.N.) aufgrund der Angaben in der eidesstattlichen Versicherung des Rechtsanwalts Dr. A. als nicht erbracht angesehen.

    Es hätte daher schon im Berufungsverfahren dem Kläger Gelegenheit gegeben werden müssen, Zeugenbeweis anzutreten (BGH NJW 2000, 814).

    Vielmehr erscheint es angebracht, unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, der auf dem aufgezeigten Verfahrensfehler beruhen kann, die Sache zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (BGH NJW 2000, 814 f.).

  • BGH, 27.02.2002 - I ZB 23/01  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Praktikantin als Botin

    Reichen dazu die auch im Rahmen des Freibeweises zu erbringenden eidesstattlichen Versicherungen nicht aus, so muß auf die Vernehmung der Beweispersonen als Zeugen zurückgegriffen werden (vgl. zu Vorstehendem BGH, Beschl. v. 4.6.1992 - IX ZB 10/92, NJW-RR 1992, 1338, 1339; Beschl. v. 7.12.1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814; Urt. v. 24.4.2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722, 2723, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, die Einhaltung der Frist zu behaupten und den Wiedereinsetzungsantrag für den Fall zu stellen, daß das Gericht den Beweis für die Fristwahrung nicht als geführt ansieht (BGH, Beschl. v. 27.11.1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312); dementsprechend ist der Wiedereinsetzungsantrag auch als Hilfsantrag statthaft (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1338 f.; NJW 2000, 814 f.; NJW 2001, 2722 f.).

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  • BGH, 09.02.2009 - IV ZB 25/08  

    Gewahrsamsbegründung der zuständigen Stelle bei Gericht als Voraussetzung der

    Überdies wäre das Berufungsgericht gehalten gewesen, anstatt die Ablichtung "kommentarlos" zu übersenden, die Beklagte darauf hinzuweisen, dass die bis dahin vorgelegten Mittel zur Glaubhaftmachung nicht mehr ausreichten und dieser Gelegenheit geben müssen, Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129 unter 3).

    Insoweit muss - liegen entsprechende Beweisantritte vor - auf die Vernehmung der Beweispersonen als Zeugen oder auf andere Beweismittel zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 8; vom 7. Dezember 1999 aaO unter 2; vom 29. Juni 1993 aaO; vom 8. Oktober 1985 aaO; Urteil vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 198/76 -VersR 1978, 155 unter II 2 a).

  • BGH, 14.12.2004 - XI ZB 20/04  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Begründungsfrist

    Dem steht nicht bereits entgegen, daß für die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Einlegung und in diesem Rahmen um die Entkräftung des aus einem Empfangsbekenntnis ersichtlichen Zustellungsdatums geht, der sogenannte Freibeweis gilt (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814 und vom 5. Juli 2000 - XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280 jeweils m.w.Nachw.).

    Reichen im Wege des Freibeweises zu berücksichtigende eidesstattliche Versicherungen nicht aus, um den zur Feststellung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderlichen vollen Beweis zur Überzeugung des Gerichts zu erbringen, so muß auf die Vernehmung der Beweispersonen als Zeugen oder auf andere Beweismittel zurückgegriffen werden (BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 1997 - V ZB 10/97, NJW 1997, 3319, 3320 und vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 aaO).

  • BGH, 21.02.2007 - XII ZB 37/06  

    Anforderungen an die Widerlegung der Beweiskraft des Eingangsstempels auf einer

    Dieser Beweis kann jedoch, wie auch das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, gemäß § 418 Abs. 2 ZPO durch einen im Wege des Freibeweises zu erbringenden Gegenbeweis entkräftet werden (BGH Beschlüsse vom 30. Oktober 1997 - VII ZB 19/97 - NJW 1998, 461; vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - NJW 2000, 814; vom 10. Januar 2006 - VI ZB 61/05- VersR 2006, 568).

    Das Berufungsgericht hätte jedoch den Beklagten gemäß § 139 Abs. 2 ZPO darauf hinweisen müssen, dass zur Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels die vorgelegten Mittel zur Glaubhaftmachung nicht ausreichen und hätte dem Beklagten Gelegenheit geben müssen, Zeugenbeweis anzutreten (BGH Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - I ZB 30/01 - Juris; vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - NJW 2000, 814).

  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00  

    Verfahrensrecht - Beweis der Unrichtigkeit der Angaben des Empfangsbekenntnis

    b) Dabei gilt für die Prüfung der Voraussetzungen der Zulässigkeit des Rechtsmittels, auch soweit es um die Entkräftung des aus einem Empfangsbekenntnis ersichtlichen Zustellungsdatums geht, der sogenannte Freibeweis (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129 m.w.N.); in diesem Rahmen können neben den üblichen Beweismitteln, insbesondere dem Ergebnis von Zeugenvernehmungen, auch eidesstattliche Versicherungen berücksichtigt werden (BGH, Beschluß vom 16. Mai 1991 - IX ZB 81/90 - NJW 1992, 627, 628).
  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 448/01  

    Verfahrensrecht - Unrichtige Angaben im Empfangsbekenntnis

    Das gilt auch für die Frage, ob ein aus einem Empfangsbekenntnis ersichtliches Datum den Zeitpunkt der Zustellung zutreffend wiedergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 41/02  

    Anforderungen an den Nachweis der vereinfachten Zustellung gegen

    Zwar gilt für die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Einlegung geht, der sogenannte Freibeweis (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1987 - VII ZB 10/86 - NJW 1987, 2875, 2876, v. 30.10.1997 - VII ZB 19/97 - VersR 1998, 1439 m.w.N., und v. 7.12.1999 - VI ZB 30/99 - NJW 2000, 814).

    Auch wenn der Nachweis der Aufnahme einer Zustellungsurkunde dabei mit Hilfe anderer Beweismittel erbracht werden kann (BGH, Urt. v. 13.1.1981 - VI ZR 180/79, NJW 1981, 1613, 1614, insoweit in BGHZ 80, 8 ff. nicht abgedruckt), werden dadurch aber die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung nicht herabgesetzt; hinsichtlich des Fehlens der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels ist vielmehr voller Beweis zu erbringen (BGH, Beschl. v. 7.12.1999 - VI ZB 30/99 - NJW 2000, 814).

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05  

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit des Freibeweises im Beschwerdeverfahren?

    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die von der einen Partei vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen nicht ausreichen, um das Gericht von der Richtigkeit seines Tatsachenvortrages zu überzeugen oder - im Falle des Gegenbeweises - die Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit des gegnerischen Vorbringens zu erschüttern, muss das Gericht dieser Partei Gelegenheit zum Antritt des Zeugenbeweises und damit zur Einführung von Strengbeweismitteln mit einem höheren Beweiswert geben (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - NJW 2000, 814 und vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06 - NJW 2007, 1457, 1458).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97  

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02  

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten

  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07  

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 147/01  

    Verfahrensrecht - Anforderungen an die Beweisaufnahme

  • OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03  

    Veranlassung zur Klageerhebung

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 61/05  

    Anforderungen an den Nachweis der Einhaltung einer Frist

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Wiedereinsetzungsverfahren

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07  

    Verfahrensrecht - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZR 128/05  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZB 10/05  

    Versäumung der Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 30.05.2007 - X B 194/06  

    NZB: Postzustellungsurkunde

  • BGH, 27.02.2003 - VI ZB 77/02  

    Verfahrensrecht - Wann bedarf es eines Wiedereinsetzungsantrags?

  • LG Saarbrücken, 18.12.2009 - 13 S 111/09  
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