Rechtsprechung
| BGH, 27.05.1993 - III ZR 142/92 |
Fehlerhafte Prüfungsentscheidung
Art. 12 GG, Enteignungsgleicher Eingriff, Unanwendbarkeit der Aufopferungs-Rechtsprechung auf rechtswidrige Berufszugangsbehinderung
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 1468
- NVwZ 1994, 725
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener …
Vielmehr ist die Prozeßprognose des Oberlandesgerichts inzwischen durch weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestätigt worden (vgl. BGH, NJW 1994, 1468 und BGH NJW 1994, 2229 f.; JZ 1996, 1122 ff.). - BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94
Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher …
Für eine Ausdehnung des richterrechtlich entwickelten Rechtsinstituts des enteignungsgleichen Eingriffs auch auf den durch Art. 12 GG gegebenenfalls gewährleisteten Erwerbsschutz gibt es keine Grundlage, ebensowenig für die Zuerkennung eines analogen Entschädigungsanspruchs wegen aufopferungsgleichen Eingriffs (Senatsbeschluß vom 27. Mai 1993 - III ZR 142/92 = BGHR GG Art. 12 Abs. 1 Berufsfreiheit 1). - OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
Kosten für die medizinische Versorgung eines mittellosen, nicht …
Vielmehr kommen Ansprüche aus Aufopferung selbst bei rechtswidrigen (aufopferungsgleichen), gegen Art. 12 GG verstoßenden Maßnahmen nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 94, 1468 und 2229, 2230).
- OLG Karlsruhe, 07.10.1999 - 19 U 93/98
Haftung der Gemeinde für aus der Kanalisation austretendes Regenwasser)
4) Ist demnach die Haftung der Beklagten aus Amtspflichtverletzung begründet, kann dahinstehen, ob daneben auch ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff gegeben ist (vgl. hierzu etwa BGH NJW 1994, 1468), oder, wie die Klägerin meint, aus den der bau- und wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamts vom 25.06.1985 (I,325) beigefügten Auflagen und Bedingungen, namentlich der Ziff. 1.4, wonach die Beklagte u.a. für alle Schäden Dritter infolge des Betriebs der Kanalisationsanlage haftet, ein Ersatzanspruch hergeleitet werden kann. - LG Bonn, 16.01.2004 - 1 O 278/03 Denn ein aus den §§ 74, 75 der Einleitung zum Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 ("Einl. ALR") abgeleiteter und heute gewohnheitsrechtlich anerkannter Anspruch bildet in seinem heutigen Anwendungsbereich nach herrschender höchstrichterlicher Rechtsprechung die Entschädigungsgrundlage für hoheitliche Eingriffe in immaterielle Rechtsgüter, wie insbesondere Leben, Gesundheit und Bewegungsfreiheit, nicht aber in den durch Art. 12 GG gewährleisteten Erwerbsschutz und das durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsrecht (vgl. BGHZ 66, 118; BGH NJW 1994, 1468 und 2229 sowie BGH NJW 1996, 2422).
- BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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