Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00   

Fingierter Tankenstellenüberfall

§§ 242, 246 StGB, Alleingewahrsam des Tankstellenkassierers an dem Inhalt der Kasse;

§ 52, Fall StGB der Tateinheit zwischen Geiselnahme und räuberischer Erpressung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 246 StGB; § 242 StGB; § 66 StGB
    Abgrenzung von Unterschlagung und Diebstahl; Alleingewahrsam; Mitgewahrsam des Dienstherren; Tateinheit wegen Teilidentität; Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung; Gefährlichkeitsprognose; Aufhebung des Strafausspruches bei unterbliebener Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB
    Tateinheit

  • lexetius.com
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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01  

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Wie der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der damit vergleichbaren Frage der Gefährlichkeitsbeurteilung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB wiederholt ausgesprochen hat, ist allein ein Alter von etwa 55 Jahren bei der Haftentlassung als solches dabei nicht aussagekräftig (Urt. vom 7, November 2000 - 1 StR 377/00; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3 Gefährlichkeit 5).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01  

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Lebensumstände können die Gefährlichkeit eines Täters jedoch nicht ausräumen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 206; Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02  

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Ein Angestellter, der allein eine Kasse zu verwalten und über deren Inhalt abzurechnen hat, hat in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGH NStZ-RR 2001, 268; BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00 m.w. N.).
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  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11  

    Dreieckserpressung, Mitgewahrsam, Näheverhältnis

    b) Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Angestellter, der allein eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, in aller Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt hat (BGH NStZ-RR 2001, 268; BGH Beschluss vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00 - juris; BGHR StGB § 246 Abs. 1 Alleingewahrsam 1).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03  

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände können die Gefährlichkeit jedoch nicht ausräumen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; BGH, NStZ 2002, 535; NStZ-RR 1998, 206; BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00; Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01).
  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01  

    Verbindung; Diebstahl; Unterschlagung (Alleingewahrsam des Angestellten;

    Der Generalbundesanwalt hat in seinen Antragsschriften zu Recht auf die Senatsentscheidung vom 7. November 2000 (1 StR 377/00) hingewiesen, wonach ein Angestellter, der allein eine Kasse zu verwalten und über deren Inhalt abzurechnen hat, in aller Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt hat.
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01  

    Erstreckung des Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen auf

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Strafe und der Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung hergestellt ist (vgl. BGH Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).
  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 75/01  
    Der Generalbundesanwalt hat in seinen Antragsschriften zu Recht auf die Senatsentscheidung vom 7. November 2000 (1 StR 377/00) hingewiesen, wonach ein Angestellter, der allein eine Kasse zu verwalten und über deren Inhalt abzurechnen hat, in aller Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt hat.
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01  
    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Lebensumstände können die Gefährlichkeit eines Täters jedoch nicht ausräumen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 206; Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00).
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