Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96   

Ganzjähriges Taubenfütterungsverbot

Polizeiverordnung, abstrakte Gefahr, § 12a BSeuchG, (keine) Spezialität, § 1 TierSchG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 4 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05  

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 01.07.1991 - 1 S 437/90 -, NVwZ-RR 1992, 19, im Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.1965 - 1 Ss 496/65 -, BWVBl 1966, 46; Nds. OVG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 K 809/96 -, NuR 1997, 610).
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10  

    Verwilderte Stadttauben

    Hierzu zählten, insbesondere bei immungeschwächten Personengruppen wie Kindern, alten Menschen und Kranken - neben allergischen Reaktionen beim Einatmen von Feder- oder Kotstaub - auch starke Gesundheitsbelastungen sowie Allergien, die durch von Tauben verbreitete Parasiten wie der Taubenzecke und der Vogelmilbe hervorgerufen werden könnten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 - mit zahlreichen Nachweisen, so auch Nieders.OVG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 K 5809/96 -).
  • VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06  

    Rechtfertigung eines Taubenfütterungsverbots

    Jedenfalls aber reicht es hin, für die Annahme einer ordnungsrechtlichen Gefahr im Sinne der polizeirechtlichen Generalklausel des § 11 HSOG zusätzlich auf die Gefährdung der menschlichen Gesundheit abzustellen, die durch eine im Wege exzessiven Fütterns beförderte Überpopulation von verwilderten Tauben innerhalb des Stadtgebiets zu befürchten ist (vgl. ebenso VGH Bad.-Württ., a.a.O., S. 399 m.w.N.; Nds.VGH, Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 K 809/96 -, BeckRS 7219 Nr. 64 = NuR 1997, 610).
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