Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
28.09.2000
Aktenzeichen
IX ZR 6/99
Dazu im Internet

dejure.org

geänderte "Gepräge"-Rechtsprechung

§ 249 BGB, normativer Schadensbegriff: im Regreßprozeß (gegen einen Anwalt oder Steuerberater) wegen eines Fehlers im Ausgangsverfahren sind auch bei zwischenzeitlicher Rechtsprechungsänderung die früheren Rechtsprechungsmaßstäbe anzulegen, Art. 3, 20 Abs. 3 GG;

§ 519 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, ein zunächst beschränkter Berufungsantrag steht grds. nicht der Möglichkeit entgegen, die Berufung später wieder auf den gesamten ursprünglichen Streit auszudehnen (kein konkludenter teilweiser Rechtsmittelverzicht);

Antrag nach § 780 ZPO ist vor dem Revisionsgericht nur zulässig, wenn er nicht bereits vor dem Berufungsgericht gestellt werden konnte

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

Mehr...

judicialis

Fundstellen
BGHZ 145, 256
NJW 2001, 146
ZIP 2000, 2168
MDR 2001, 115
AnwBl 2001, 116
VersR 2001, 201
WM 2000, 2439
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht