Rechtsprechung
   BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 116/90   

Gefälschtes Schreiben der Krankenkasse

§ 267 StGB, Kopie

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1990, 3221
  • StV 1990, 552
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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06  

    Urkundenfälschung: Urkundenqualität von Fotokopien

    Dagegen ist eine Kopie dann als Urkunde zu behandeln, wenn der Täter eine fotographische Reproduktion als angeblich vom Aussteller herrührenden Urschrift hergestellt hat und mit dieser den Anschein einer Originalurkunde erwecken wollte, an die der Rechtsverkehr das nach § 267 StGB zu schützende Vertrauen auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden anknüpft (BayObLG, NJW 1990, 1677, 1679; BayObLG, NJW 1990, 3221; Zaczyk, NJW 1989, 2515, 2517).
  • LG Bonn, 17.01.2007 - 36 B 3/06  
    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn es eine Originalurkunde gar nicht gibt (Bayrisches Oberstes Landesgericht NJW 1990, 3221).
  • LG Bonn, 17.01.2007 - 36 B 3/06 = Ns 50 Js 656/02 StA Bonn  

    Strafrecht

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn es eine Originalurkunde gar nicht gibt (Bayrisches Oberstes Landesgericht NJW 1990, 3221).
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